Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.05.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 316-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
17.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sanierung der Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungspflicht
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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(X ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 2
SW 1
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 316-X
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der SüwVO Abwasser ist der Kanalnetzbetreiber verpflichtet, das Kanalnetz in gesetzlich vorgegebenen Zeiträumen zu befahren. Zertifizierte Personen werten die Befahrungsprotokolle aus und sortieren die Schäden in Schadensklassen. Die dokumentierten Schäden sind je nach
Schadensbild in einem mehr oder minder kurzen Zeitraum zu beseitigen (Schäden der Klasse 0 =
starke Schäden mit Abwasseraustritt sind unverzüglich zu beseitigen).
Die Stadtwerke sind verpflichtet, noch im Wirtschaftsjahr 2015 die Schäden der Klasse 0 zu sanieren. Weiterhin soll in der Erftschiene mit der Aufarbeitung der Schäden der Klasse 1 und 2 begonnen werden. Hierbei wird überwiegend in geschlossener Bauweise gearbeitet. Es werden Inliner in
die sanierungsbedürftigen Haltungen eingezogen oder mit Hilfe von Robotereinsatz Schäden
punktuell saniert (Partliner). Zunächst wird in den Ortslagen Iversheim, Arloff und Kirspenich begonnen, da hier hoher Sanierungsbedarf besteht.
Werden in Haltungen verschiedene Schadensklassen angetroffen, so sollen alle Schäden der bearbeiteten Haltung saniert werden, da die Baustelle einmal eingerichtet und die Gerätschaften
(Roboter, Kamerawagen, Spülwagen) bereits vor Ort sind. Somit kann dann die ganze Haltung als
saniert dokumentiert und archiviert werden. Bei nur teilweise sanierten Haltungen wird die Dokumentation immer umfangreicher und der Sanierungsbestand ist kaum noch nachzuvollziehen.
Die Mittel für die Sanierung sind im Wirtschaftsplan 2015 eingestellt. Die Ausschreibung für die
beschriebene Sanierung der Kanalisation solll umgehend vorbereitet und ausgeführt werden, damit im Betriebsausschuss am 02.09.2015 der Auftrag für die Sanierungsarbeiten beschlossen
werden kann. Die Ausschreibung vorbereiten und begleiten soll das Ing-Büro Lorenz.
2. Rechtliche Würdigung
SüwVO Abwasser
3. Finanzielle Auswirkungen
s.o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der beabsichtigten Vorgehensweise der Betriebsleitung wird zugestimmt.