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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel; hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
09.06.15, 13:16
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 84-20-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 271-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel; hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 271-X Seite 3 von Ratsdrucksache 271-X 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 10.04.2015 (s. Anlage 1) hat der Kreis Euskirchen sich schriftlich an die Verwaltung gewandt und – wie bereits in Vorgesprächen zum U3-Ausbau angekündigt – um Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Errichtung einer Kita in der Kernstadt Bad Münstereifel nachgesucht. A) Erwerb des Geländes der Magischen 12 durch den Kreis Euskirchen Der Kreis Euskirchen hat offensichtlich Interesse am Erwerb des Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude der Magischen 12. Da der Erwerbswunsch offenkundig dem Ziel dient, den Standort der Kita hier zu manifestieren, läuft ein solches Ansinnen den mehrfach erwähnten städteplanerischen Zielsetzungen der Stadt Bad Münstereifel eindeutig zuwider. Eine Veräußerung kommt daher aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. B) Bereitstellung städtischer Grundstücke Nach summarischer Überprüfung der kernstädtischen städtischen Immobilien hinsichtlich ihrer Größe und Lage (Barrierefreiheit) kommen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich nachfolgende folgende Standorte in Betracht. Lagepläne sind als Anlage 2 beigefügt: a) Das Sportplatzgelände liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Es handelt sich um eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz. Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung einer Kindertageseinrichtung müsste durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden, wobei in diesem Fall den Anforderungen an den Hochwasserschutz besonders Rechnung zu tragen ist. Zudem müsste das aufstehende Sportlerheim trotz bestehenden Nutzungsvertrages voraussichtlich entfernt werden. b) Die Grundstücksteilfläche im Schleidtal, gelegen zwischen dem ehemaligen Parkhotel und dem städtischen Friedhof, liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche und ist dem Außenbereich zuzuordnen. Auch hier müsste die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung einer Kindertageseinrichtung die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. c) Beim jetzigen Spielplatz/Bolzplatz nördlich der Heinz-Gerlach-Halle sind ebenfalls städtebauliche Belange insofern zu prüfen, als hier derzeit das Einfügungsgebot gem. § 34 BBauG zu beachten ist Zudem ist das Gelände im Brandschutzkonzept der Heinz-GerlachHalle als Sammelplatz ausgewiesen. Bei den Standorten Sportplatz und Kurpark (lit. a) und b)) handelt es sich um stadtnahe städtische Flächen, deren Entwicklungspotentiale im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes zu bewerten und zu erschließen sind. Vorstellbar sind hier eventuell die Bereiche Erholung, Wellness, Freizeit und Gesundheit, ggfls. auch in Verbindung mit dem Hotelstandort. Diesen Überlegungen sollte aus Sicht der Verwaltung nicht vorgegriffen werden, indem Teilflächen mit Nutzungen belegt werden. Durch eine Aufsplittung dieser Flächen und Ansiedlung privater Grundstückseigentümer ergeben sich hinsichtlich langfristiger Entwicklungen Einschränkungen. Belange privater Grundstückseigentümer müssen in Planverfahren umfangreich Berücksichtigung finden. Der Handlungsbzw. Entwicklungsspielraum der Stadt wird eingeschränkt. Aus planerischer Sicht ist es nicht sinnvoll, eine Kindertageseinrichtung im Goldenen Tal (lit. c)) anzusiedeln. Hier sind umfangreiche Nutzungen vorhanden, der angrenzende Großparkplatz, die Abwicklung der Schulbusverkehre sowie der Betrieb der angrenzenden Hallen. Im Rahmen der Entwicklung dieser Flächen wurden die Luftschadstoff– und Schallbelastungen des Bereichs untersucht. Die Planung ist so aufgestellt, dass für umliegende Bereiche bzw. Nutzungen keine Beeinträchtigungen entstehen. Ein Heranrücken schutzwürdiger Nutzungen an die Emissionsorte ist nicht zu befürworten und würde eventuell Einschränkungen mit sich bringen bzw. mögliche Entwicklungen verhindern. Auf die umfangreichen Diskussionen und Eingaben zur Planung im Be- Seite 4 von Ratsdrucksache 271-X reich der Kita an der Großen Bleiche hinsichtlich der Schadstoffbelastungen, der Verkehrssicherheit und der Parkverkehre wird verwiesen. All diese berechtigten Anliegen wären im Rahmen eines Planverfahrens aufzuarbeiten und würden, wie vorstehend schon angeführt, eventuell zu Einschränkungen für weitere Entwicklungen im Goldenen Tal führen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen der Bereitstellung eines Grundstücks wurde bisher nicht konkret thematisiert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei der Untersuchung potentieller Standorte für weitere Kindertagesstätten hatte die Verwaltung bereits 2014 auf eine denkbare Inanspruchnahme der Altenbegegnungsstätte in Iversheim verwiesen. Dieser Vorschlag stieß beim Kreisjugendamt auf Ablehnung, da man einen Standort außerhalb der Kernstadt für nicht akzeptabel hielt. Vor dem Hintergrund des Untersuchungsergebnisses zu Ziff. 1 schlägt die Verwaltung vor, die Altenbegegnungsstätte Iversheim als Kita-Standort neuerlich in den Blick zu nehmen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Das Interesse des Kreises Euskirchen zum Erwerb des Geländes der Kindertagesstätte „Magische 12“ mit aufstehenden Gebäuden ist abschlägig zu bescheiden. 2. Die für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeigneten städtischen Flächen können wegen ihrer Bedeutung für die weitere Stadtentwicklung nicht zur Verfügung gestellt werden. 3. Die Bereitschaft der Stadt Bad Münstereifel, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für eine Umnutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen, besteht weiterhin.