Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
09.06.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 84-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 271-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.06.2015
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
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1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.04.2015 (s. Anlage 1) hat der Kreis Euskirchen sich schriftlich an die Verwaltung gewandt und – wie bereits in Vorgesprächen zum U3-Ausbau angekündigt – um Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Errichtung einer Kita in der Kernstadt
Bad Münstereifel nachgesucht.
A)
Erwerb des Geländes der Magischen 12 durch den Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen hat offensichtlich Interesse am Erwerb des Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude der Magischen 12. Da der Erwerbswunsch offenkundig dem Ziel dient, den
Standort der Kita hier zu manifestieren, läuft ein solches Ansinnen den mehrfach erwähnten städteplanerischen Zielsetzungen der Stadt Bad Münstereifel eindeutig zuwider. Eine Veräußerung
kommt daher aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.
B)
Bereitstellung städtischer Grundstücke
Nach summarischer Überprüfung der kernstädtischen städtischen Immobilien hinsichtlich ihrer
Größe und Lage (Barrierefreiheit) kommen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich nachfolgende
folgende Standorte in Betracht. Lagepläne sind als Anlage 2 beigefügt:
a)
Das Sportplatzgelände liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Es handelt sich um eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz. Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung einer Kindertageseinrichtung müsste durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden, wobei in diesem Fall den
Anforderungen an den Hochwasserschutz besonders Rechnung zu tragen ist. Zudem
müsste das aufstehende Sportlerheim trotz bestehenden Nutzungsvertrages voraussichtlich entfernt werden.
b)
Die Grundstücksteilfläche im Schleidtal, gelegen zwischen dem ehemaligen Parkhotel
und dem städtischen Friedhof, liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche und
ist dem Außenbereich zuzuordnen. Auch hier müsste die planungsrechtliche Grundlage zur
Genehmigung einer Kindertageseinrichtung die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden.
c)
Beim jetzigen Spielplatz/Bolzplatz nördlich der Heinz-Gerlach-Halle sind ebenfalls städtebauliche Belange insofern zu prüfen, als hier derzeit das Einfügungsgebot gem. § 34
BBauG zu beachten ist Zudem ist das Gelände im Brandschutzkonzept der Heinz-GerlachHalle als Sammelplatz ausgewiesen.
Bei den Standorten Sportplatz und Kurpark (lit. a) und b)) handelt es sich um stadtnahe städtische
Flächen, deren Entwicklungspotentiale im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes zu bewerten
und zu erschließen sind. Vorstellbar sind hier eventuell die Bereiche Erholung, Wellness, Freizeit
und Gesundheit, ggfls. auch in Verbindung mit dem Hotelstandort. Diesen Überlegungen sollte
aus Sicht der Verwaltung nicht vorgegriffen werden, indem Teilflächen mit Nutzungen belegt werden. Durch eine Aufsplittung dieser Flächen und Ansiedlung privater Grundstückseigentümer ergeben sich hinsichtlich langfristiger Entwicklungen Einschränkungen. Belange privater Grundstückseigentümer müssen in Planverfahren umfangreich Berücksichtigung finden. Der Handlungsbzw. Entwicklungsspielraum der Stadt wird eingeschränkt.
Aus planerischer Sicht ist es nicht sinnvoll, eine Kindertageseinrichtung im Goldenen Tal (lit. c))
anzusiedeln. Hier sind umfangreiche Nutzungen vorhanden, der angrenzende Großparkplatz, die
Abwicklung der Schulbusverkehre sowie der Betrieb der angrenzenden Hallen. Im Rahmen der
Entwicklung dieser Flächen wurden die Luftschadstoff– und Schallbelastungen des Bereichs untersucht. Die Planung ist so aufgestellt, dass für umliegende Bereiche bzw. Nutzungen keine Beeinträchtigungen entstehen. Ein Heranrücken schutzwürdiger Nutzungen an die Emissionsorte ist
nicht zu befürworten und würde eventuell Einschränkungen mit sich bringen bzw. mögliche Entwicklungen verhindern. Auf die umfangreichen Diskussionen und Eingaben zur Planung im Be-
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reich der Kita an der Großen Bleiche hinsichtlich der Schadstoffbelastungen, der Verkehrssicherheit und der Parkverkehre wird verwiesen. All diese berechtigten Anliegen wären im Rahmen eines Planverfahrens aufzuarbeiten und würden, wie vorstehend schon angeführt, eventuell zu Einschränkungen für weitere Entwicklungen im Goldenen Tal führen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der Bereitstellung eines Grundstücks wurde bisher nicht konkret
thematisiert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei der Untersuchung potentieller Standorte für weitere Kindertagesstätten hatte die Verwaltung
bereits 2014 auf eine denkbare Inanspruchnahme der Altenbegegnungsstätte in Iversheim verwiesen. Dieser Vorschlag stieß beim Kreisjugendamt auf Ablehnung, da man einen Standort außerhalb der Kernstadt für nicht akzeptabel hielt.
Vor dem Hintergrund des Untersuchungsergebnisses zu Ziff. 1 schlägt die Verwaltung vor, die
Altenbegegnungsstätte Iversheim als Kita-Standort neuerlich in den Blick zu nehmen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Das Interesse des Kreises Euskirchen zum Erwerb des Geländes der Kindertagesstätte
„Magische 12“ mit aufstehenden Gebäuden ist abschlägig zu bescheiden.
2.
Die für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeigneten städtischen Flächen können wegen ihrer Bedeutung für die weitere Stadtentwicklung nicht zur Verfügung gestellt werden.
3.
Die Bereitschaft der Stadt Bad Münstereifel, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für eine
Umnutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen, besteht weiterhin.