Daten
Kommune
Jülich
Größe
99 kB
Datum
15.04.2013
Erstellt
12.04.13, 18:23
Aktualisiert
12.04.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: Amt 32
Jülich, 25.03.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 88/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Bürgerausschuss
Termin
15.04.2013
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag 09/2012 - Parkausweise für Oberstufenschüler
Anlg.: - / I
32
32
SD.Net
Mitteilungstext:
In der Sitzung des Bürgerausschusses vom 23.10.2012 wurde die Verwaltung mit der Prüfung der
genauen Auslastung des Parkhauses Zitadelle beauftragt. Das Ergebnis der Prüfung stellt sich wie
folgt dar:
Für das Kalenderjahr 2012 wurde eine ausführliche Auswertung (Monats- und Tageslisten) bezüglich der Auslastung des Parkhauses Zitadelle vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass eine
Auslastung von mindestens 70% in jedem Monat gegeben ist. In acht Monaten war das Parkhaus an
einzelnen Tagen mit über 80% belegt, es lag sogar an einzelnen Tagen eine 100%ige Auslastung
vor. In den Monaten Mai, November und Dezember 2012 wurde das Parkhaus am stärksten frequentiert.
Die Tagesauswertung des Monats November ergab, dass an 15 Wochentagen (Montag bis Freitag)
und zusätzlich an 1 Samstag eine über 70%ige Auslastung vorlag. Bei insgesamt 310 Stellplätzen,
die derzeit zur Verfügung stehen, waren somit ca. 217 Parkplätze belegt; hiervon sind z.Zt. insgesamt 181 Dauerparker. Somit waren maximal ca. 93 Stellplätze frei.
Nach Aussage des Schulamtes sind im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 184 volljährige (führerscheinberechtigte) Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Zitadelle (Doppeljahrgang).
Im Schuljahr 2013/2014 werden es bis Schuljahresende am 31.07.2014 insgesamt 149 volljährige
(führerscheinberechtigte) Schülerinnen und Schüler sein.
Unbedingt zu beachten ist hier, dass es einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen würde, allein den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Zitadelle vergünstigte Parkmöglichkeiten einzuräumen.
Das Angebot der vergünstigten Parkmöglichkeit müsste somit allen volljährigen Schülerinnen und
Schülern in Jülich unterbreitet werden.
Weiterhin ist es fraglich, ob nicht auch sogar ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
vorliegt, wenn ähnlichen Gruppen wie z.B. einkommensschwachen Studentinnen und Studenten das
Angebot des vergünstigten Parkens nicht gemacht wird.
Insofern wäre es nicht auszuschließen, dass dann die Nachfrage größer als das Angebot an freien
Parkplätzen ist und somit die eigentliche Intention, den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Zitadelle vergünstigte Parkplätze zur Verfügung zu stellen, konterkariert wird. Gegebenenfalls
müsste sogar das Los entscheiden.
Ebenfalls ist der haushaltsrechtliche Aspekt unbedingt zu berücksichtigen. Die Stadt Jülich darf
aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW nicht auf mögliche Einnahmen
verzichten. Die Vermietung der Stellplätze zu besonders vergünstigten Konditionen an Schüler
würde bedeuten, dass auf laufende Einnahmen durch Kurzparker verzichtet wird, z.B. am regelmäßig häufig frequentierten Wochenmarkt dienstags und donnerstags.
Darüber hinaus steht das Angebot, vergünstigte Parkmöglichkeiten einzurichten, im Widerspruch
zur haushaltsrechtlichen Situation der Stadt Jülich. Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in
2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, sind
Konsolidierungsmaßnahmen u.a. in Form von Einnahmeerhöhungen erforderlich.
Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs soll daher in drei Schritten in den Jahren 2014, 2017 und
2020 eine Anhebung der Parkgebühren auch auf die Dauerparkplätze in der Tiefgarage erfolgen.
Bei besonderen Events z.B. Kunsthandwerkerinnenmarkt, Stadtfest usw., die auch samstags in Jülich stattfinden, wäre es dann auch nicht möglich, ausreichend Parkmöglichkeiten gegen Gebühr an
Kurzparker zu vergeben, wenn die restlichen Parkplätze als Dauerparkplätze den Schülerinnen und
Schülern zur Verfügung gestellt würden. (Am Samstag, 16.06.2012, fand der Kunsthandwerkerinnenmarkt statt und das Parkhaus war zu 100% belegt.)
Hier müsste dann auf jeden Fall eine zeitliche Eingrenzung der Dauerparkmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler vorgenommen werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Benutzungsdauer der Coins des Parkhauses auf bestimmte Stunden/Tageszeiten/Tage zu beschränken (z.B. montags bis freitags). Eine Anfrage bei der Fachfirma, deren Schließanlage im Parkhaus Zitadelle genutzt wird, ergab, dass sich die Kosten der Programmierung auf ca. 700,00 € belaufen.
Im Vergleich zu den Gebühren eines Dauerparkscheins für das Parkhaus Zitadelle in Höhe von monatlich 30,00 € belaufen sich die entsprechenden Kosten im GALERIA-Parkhaus auf monatlich
53,00 €. Somit ist in diesem Bereich das privat geführte Parkhaus Galeria Juliacum um rund 75%
teurer als das städtische Parkhaus.
Aus vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung empfohlen, keine weiteren vergünstigten
Dauerparkmöglichkeiten im Parkhaus Zitadelle für Schülerinnen und Schüler einzurichten.
Mitteilung 88/2013
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