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Dringlichkeitsentscheidung (Rückzahlung von Fördermitteln; hier: Überplanmäßige Ausgabe -Genehmigung der Dringlichkeit-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
159 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.07.15, 13:16
Aktualisiert
14.07.15, 13:16
Dringlichkeitsentscheidung (Rückzahlung von Fördermitteln;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 84-32-92 / Mal Bad Münstereifel, den 09.07.2015 Nr. der Ratsdrucksache: 343-X Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 01.09.2015 Rat 08.09.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Rückzahlung von Fördermitteln; hier: Überplanmäßige Ausgabe –Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 108.000,- € ( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( x ) Deckung: Bildungspauschale Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA Mitgezeichnet: 10.2 PR AL Dez __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Wie bereits mündlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2015 mitgeteilt, fordert der Kreis Euskirchen mit Bescheid vom 10.06.2015 die für die Errichtung des Kindergar- Seite 2 von Ratsdrucksache 343-X tens Rupperath gewährten Zuschüsse anteilig zurück. Vor dem Hintergrund der Zweckbindung von 30 Jahren ergibt sich ein Rückforderungsbetrag in Höhe von 107.921,80 €. Nach rechtlicher Prüfung ergeben sich in formeller und materieller Hinsicht keine Ansatzpunkte für ein erfolgversprechendes Widerspruchs- oder Klageverfahren, auch wenn die Eröffnung eines vorgerichtlichen Verfahren für sich gesehen hier zumindest fragwürdig erscheint. Dennoch wurde Widerspruch eingelegt und hierbei auf den zeitgleichen Antrag auf Verkürzung der Zweckbindungsfrist verwiesen. Dieser Antrag zielt darauf ab, die rechtsmaßgebliche Verantwortung des Kreises Euskirchen für die Bildung der Wohnbereiche, die Auswahl der Kita-Standorte und die Bedarfsplanung einzufordern. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung bezogen sich die damaligen Bedarfsplanungen immer auf Planungszeiträume von höchstens 6 Jahren, nie aber perspektivisch und unter Berücksichtigung demografischer Indikatoren auf die Dauer der Zweckbindung. Insofern sieht sich die Verwaltung im Falle der Kita Rupperath heute als Opfer einer mangelbehafteten Bedarfsplanung. Unabhängig hiervon ist die fristgerechte Zahlung des Rückforderungsbetrages zur Vermeidung erheblicher Zinszahlungen dringend geboten. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Rückzahlung in Höhe von 107.921,80 € erfolgt aus dem Produkt 06 365 100 Sachkonto 789 100. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. __________________________________________________________________________ Entscheidung: 1. Die überplanmäßige investive Auszahlung zur Erstattung der vom Kreis Euskirchen mit Rückforderungsbescheid vom 10.06.2015 angeforderten Mittel i. H. v. 107.921,80 € ist als geringfügig im Sinne des §§ 81 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 und Abs. 3 Ziff. 1 GO NRW anzusehen, da sie 5 % der veranschlagten Gesamtauszahlungen nicht übersteigt. Die überplanmäßige investive Auszahlung wird bei Produkt 06365100 Sackkonto 789100 genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den Fortgang des Widerspruchsverfahrens sowie den Antrag auf Verkürzung der Zweckbindungsfrist zu berichten. Bad Münstereifel, den 09.07.2015 gez. ‚Alexander Büttner ___________________ Bürgermeister gez. Bernhard Ohlert __________________ CDU-Fraktion gez. Anton Schmitz __________________ SPD-Fraktion Seite 3 von Ratsdrucksache 343-X gez. Edmund Daniel ___________________ UWV-Fraktion gez. Günter Kirchner __________________ FDP-Fraktion gez. Christian Grömping __________________ Fraktion "Die Grünen" Seite 4 von Ratsdrucksache 343-X Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.