Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7999/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage
für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden
Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt
hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2007 durchgeführten
Buchungen auf die beiden Endkostenstellen.
Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre beträgt 1.419,41 Stunden. Bei einem zu
berücksichtigenden Stundensatz von 29,14 € (ermittelt auf Grund des Gutachtens KGSt vom
Fachbereich IV ist hier eine Erhöhung in Höhe von 2,60 €/Std. festzustellen) entstehen hier Kosten
von rund 41.350,00 €. Die Anzahl der Bereitschaftsstunden ist mit einem Satz von 12,5 % in die
Berechnung der Stundenzahl eingeflossen. Aufgrund der engen Personaldecke ist eine
anderweitige Sicherstellung des Winterdienstes nicht gegeben.
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 273 Arbeitsstunden
angesetzt, was bei einem Stundensatz von 29,14 € zu Kosten in Höhe von 7.955,22 € führt. Bei
der Fahrbahnreinigung ist eine Reduzierung der Personalkosten um ca. 1.700 € eingetreten.
An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten
drei Jahre (16.159,30 €) eingestellt. Auch hier ist eine Reduzierung von ca. 800,00 € erfolgt.
Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach
Abzug des Eigenbedarfs von 14 %), und gehen mit 12.591,02 € in die Berechnung ein. Hier ist
eine Erhöhung von ca. 800,00 € festzustellen.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in
Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Durch die Neuanschaffung von Geräten geht damit auch hier
eine Erhöhung einher.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da sich an der Anzahl der Kehrmeter nichts geändert hat, ist
für die Fahrbahnreinigung auch keine Änderung festzustellen, bei der Winterwartung ergibt sich
eine geringfügige Senkung der Kosten.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen ein Betrag in Höhe
827,72 € in die Berechnung ein (Aufwendungen von Januar bis August -hochgerechnet auf das
Jahr 2007).
Die Abrechnung der Gebühren 2006 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein Überschuss
in Höhe von 3.840,88 € entstanden ist und bei der Winterwartung ein Fehlbetrag in Höhe von
26.642,97 € .
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 3 Jahr ausgeglichen werden. Bei der Ermittlung der Gebühren für den
Winterdienst wurde die Hälfte des Fehlbetrages eingestellt. Der verbleibende Fehlbetrag wird bei
den nächsten Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die komplette Einstellung des
Fehlbetrages würde zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung des Bürgers führen.
Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen
Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 61.303,45 € und für den Winterdienst auf
67.225,47 €.
Beschlussvorlage WP7-999/2007
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Für das „allgemein öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen,
so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 42.136,57 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf
37.900 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,11 €/m ergibt.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet:
Anliegerstraßen
10 %
Innerörtliche Straßen
15 %
Hauptgeschäftsstraßen
20 %
Überörtliche Straßen
25 %.
Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 70.522,62 € auszugehen. Die
entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses und die Einbringung des Fehlbetrages führen zu folgender Gebührenkalkulation.
Fazit:
Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Reduzierung der Gebühr um 0,16 € von 1,27 € auf jetzt
1,11 €/m.
Die Reduzierung der Straßenreinigungsgebühr ergibt sich im Wesentlichen aus einer Reduzierung
der Personalkosten aufgrund Stundenreduzierung im Arbeiterbereich. Des Weiteren hat die
Abrechnung der Gebühren für 2006 einen Überschuß ergeben, der sich positiv auf die Gebühr für
2008 auswirkt.
Für den Winterdienst
Veranlagungsmeter:
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
ergeben
sich
Lfd. m.
50.673
33.765
6.401
21.142
somit
folgende
Gebühren 2008
0,67 €
0,63 €
0,59 €
0,56 €
festzusetzende
Gebühren 2007
0,51 €
0,48 €
0,45 €
0,42 €
Gebühren
je
Erhöhung
0,16 €
0,15 €
0,14 €
0,14 €
Im Bereich der Winterwartung sind Gebührenschwankungen auf Grund der Witterungsverhältnisse
immer wieder möglich. Auch ohne Ankündigung von Schneefall ist bei einer Wettervorhersage von
ca. 0 Grad das Personal in Bereitschaft zu setzen, wodurch auch in diesen Fällen Personalkosten
anfallen
Durch die Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen kommt es auch zu einer nicht
unerhablichen Erhöhrung der Kosten für die Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung.
Der in 2006 festgestellte Fehlbetrag im Bereich der Winterwartung resultiert im Wesentlichen aus
der Einführung der Rufbereitschaft im Winter 2055/2006. Diese Kosten wurden planmäßig noch
nicht in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 eingestellt, mussten allerdings bei der
Feststellung des Abrechnungsergebnisses für das Jahr 2006 berücksichtigt werden.Der
festgestellte Fehlbetrag fließt zur Hälfte in die Gebührenbedarfsberechnung ein.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 06.11.2007 (TOP 12) mehrheitlich empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP7-999/2007
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07. November 2007
----------------------------Naujock
Stellv.Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-999/2007
--------------------------- ----------------------------------------Leveringhaus
Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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