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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7999/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Betreff: Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2007 durchgeführten Buchungen auf die beiden Endkostenstellen. Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre beträgt 1.419,41 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,14 € (ermittelt auf Grund des Gutachtens KGSt vom Fachbereich IV ist hier eine Erhöhung in Höhe von 2,60 €/Std. festzustellen) entstehen hier Kosten von rund 41.350,00 €. Die Anzahl der Bereitschaftsstunden ist mit einem Satz von 12,5 % in die Berechnung der Stundenzahl eingeflossen. Aufgrund der engen Personaldecke ist eine anderweitige Sicherstellung des Winterdienstes nicht gegeben. Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 273 Arbeitsstunden angesetzt, was bei einem Stundensatz von 29,14 € zu Kosten in Höhe von 7.955,22 € führt. Bei der Fahrbahnreinigung ist eine Reduzierung der Personalkosten um ca. 1.700 € eingetreten. An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre (16.159,30 €) eingestellt. Auch hier ist eine Reduzierung von ca. 800,00 € erfolgt. Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach Abzug des Eigenbedarfs von 14 %), und gehen mit 12.591,02 € in die Berechnung ein. Hier ist eine Erhöhung von ca. 800,00 € festzustellen. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Durch die Neuanschaffung von Geräten geht damit auch hier eine Erhöhung einher. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da sich an der Anzahl der Kehrmeter nichts geändert hat, ist für die Fahrbahnreinigung auch keine Änderung festzustellen, bei der Winterwartung ergibt sich eine geringfügige Senkung der Kosten. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen ein Betrag in Höhe 827,72 € in die Berechnung ein (Aufwendungen von Januar bis August -hochgerechnet auf das Jahr 2007). Die Abrechnung der Gebühren 2006 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein Überschuss in Höhe von 3.840,88 € entstanden ist und bei der Winterwartung ein Fehlbetrag in Höhe von 26.642,97 € . Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahr ausgeglichen werden. Bei der Ermittlung der Gebühren für den Winterdienst wurde die Hälfte des Fehlbetrages eingestellt. Der verbleibende Fehlbetrag wird bei den nächsten Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die komplette Einstellung des Fehlbetrages würde zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung des Bürgers führen. Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 61.303,45 € und für den Winterdienst auf 67.225,47 €. Beschlussvorlage WP7-999/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Für das „allgemein öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen, so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 42.136,57 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf 37.900 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,11 €/m ergibt. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraßen 10 % Innerörtliche Straßen 15 % Hauptgeschäftsstraßen 20 % Überörtliche Straßen 25 %. Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 70.522,62 € auszugehen. Die entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und die Einbringung des Fehlbetrages führen zu folgender Gebührenkalkulation. Fazit: Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Reduzierung der Gebühr um 0,16 € von 1,27 € auf jetzt 1,11 €/m. Die Reduzierung der Straßenreinigungsgebühr ergibt sich im Wesentlichen aus einer Reduzierung der Personalkosten aufgrund Stundenreduzierung im Arbeiterbereich. Des Weiteren hat die Abrechnung der Gebühren für 2006 einen Überschuß ergeben, der sich positiv auf die Gebühr für 2008 auswirkt. Für den Winterdienst Veranlagungsmeter: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen ergeben sich Lfd. m. 50.673 33.765 6.401 21.142 somit folgende Gebühren 2008 0,67 € 0,63 € 0,59 € 0,56 € festzusetzende Gebühren 2007 0,51 € 0,48 € 0,45 € 0,42 € Gebühren je Erhöhung 0,16 € 0,15 € 0,14 € 0,14 € Im Bereich der Winterwartung sind Gebührenschwankungen auf Grund der Witterungsverhältnisse immer wieder möglich. Auch ohne Ankündigung von Schneefall ist bei einer Wettervorhersage von ca. 0 Grad das Personal in Bereitschaft zu setzen, wodurch auch in diesen Fällen Personalkosten anfallen Durch die Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen kommt es auch zu einer nicht unerhablichen Erhöhrung der Kosten für die Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung. Der in 2006 festgestellte Fehlbetrag im Bereich der Winterwartung resultiert im Wesentlichen aus der Einführung der Rufbereitschaft im Winter 2055/2006. Diese Kosten wurden planmäßig noch nicht in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 eingestellt, mussten allerdings bei der Feststellung des Abrechnungsergebnisses für das Jahr 2006 berücksichtigt werden.Der festgestellte Fehlbetrag fließt zur Hälfte in die Gebührenbedarfsberechnung ein. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.11.2007 (TOP 12) mehrheitlich empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden. Beschlussvorlage WP7-999/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. November 2007 ----------------------------Naujock Stellv.Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-999/2007 --------------------------- ----------------------------------------Leveringhaus Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 4