Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71031/2007
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
23.10.2007
Betreff:
Halbjahresbericht 2007 und Ausblick auf kommende Haushaltsjahre
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement nimmt den Halbjahresbericht
2007 zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der verbesserten Haushaltslage die Zielvorgabe in
Bezug auf Altersteilzeitanträge zurückzunehmen und im Zuge der Jahresabschlussarbeiten,
Rückstellungen für Altersteilzeit für städtische Mitarbeiter zu bilden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement gibt für die kommenden
Haushaltsplanungen folgende strategischen Ziele vor:
1. Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2008 ist unbedingt fiktiv auszugleichen.
2. Die weiteren Planungsjahre des Haushaltsplanes 2008 müssen unbedingt die Kriterien des
§ 76 Abs. 2 GO erfüllen, um nicht der Genehmigungspflicht zu unterliegen.
3. Nach Möglichkeit ist das letzte Planjahr des Haushaltsplanes 2008 (2011) strukturell
auszugleichen. Zumindest sollte aber die Höhe der Fehlbedarfe stetig abnehmen, um eine
deutliche Tendenz zur Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Budget Fachbereich IV – Finanzen, Personal, Organisation
Das Budget des Fachbereichs IV (FB IV) schließt einschließlich der „Allgemeinen Finanzwirtschaft“
voraussichtlich mit einem Sollüberschuss in Höhe von rd. 20,7 Mio. € ab. Gegenüber der Planung
ist das eine Verbesserung in Höhe von 1,3 Mio. € (+ 6,28%).
Die einzelnen Produktberichte sind als Anlage beigefügt. Hierin enthalten sind auch die einzelnen
Begründungen für die o.g. positive Entwicklung.
Die im Haushaltsplan enthaltene Zielvorgabe hinsichtlich der Behandlung von Anträgen auf
Altersteilzeit könnte aufgrund der derzeit relativ guten Haushaltslage überdacht werden. Es liegen
bereits seit längerem Anträge bzw. Anfragen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Altersteilzeit
vor. Im Jahresabschluss 2007 sollten deshalb Rückstellungen für Altersteilzeitfälle gebildet
werden. Eine
Entwicklung der Fachbereichsbudgets
Die Ergebnisse der einzelnen Budgets entwickeln sich aufgrund der Prognosen der jeweiligen
Fachbereiche und des Ratsbüros voraussichtlich wie folgt.
Fachbereiche
Einheit:
100
FB I - Planen, Bauen,
200
Plan
Abw
3.884.139
-3.890.067
-5.928
FB II - Schule, Kultur, Ordnung,
-9.262.354
-6.367.568
2.894.786
300
FB III - Facility-Management
-5.727.830
-5.498.015
229.815
400
FB IV - Finanzen, Personal,
19.426.558
20.741.396
1.314.838
500
Ratsbüro
600
Rechnungsprüfungsamt
Saldo:
Beschlussvorlage WP7-1031/2007
-
Ist
-926.008
-
14.635
11.373
-80.400
-35.958
44.442
-454.173
4.035.153
4.489.326
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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24.000.000
22.000.000
20.000.000
18.000.000
16.000.000
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
0
-2.000.000
-4.000.000
-6.000.000
-8.000.000
-10.000.000
-12.000.000
ng
Grafische Betrachtung der Entwicklung der Salden der
Fachbereichsbudgets
Ansatz
Prognose
Darstellung der Abweichungen
3.500.000
3.000.000
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
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-500.000
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Die erheblichste Abweichung (rd. 2,9 Mio. €) zeichnet sich im Budget des Fachbereichs II –
Schule, Kultur, Ordnung, Soziales – ab. Ursache hierfür ist die planerische Übernahme der
Umlage für die Kosten nach SGB II (Hartz IV) und die tatsächliche Verbuchung dieser Umlage an
den Rhein-Erft-Kreis im Budget des FB IV. In den Jahren 2005 und 2006 wurden die Kosten nach
SGB II als separate Umlage an den Kreis gezahlt. Ab 2007 wird diese Zahlung über die
Sockelkreisumlage abgewickelt.
Beschlussvorlage WP7-1031/2007
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Sitzungsvorlage
Eine weitere größere Abweichung ist, wie bereits oben erläutert, im Budget des FB IV zu
verzeichnen.
Gesamtabschluss
Ergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
Plan
€
Prognose
€
Abweichung
€
Steuern und ähnliche Abgaben
19.793.000
23.285.784
3.492.784
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
11.346.232
11.316.542
-29.691
63.800
152.101
88.301
7.096.810
6.857.592
-239.218
Privatrechtliche Leistungsentgelte
491.421
540.333
48.912
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
393.400
408.059
14.659
1.282.048
2.383.491
1.101.443
40.466.711
44.943.902
4.477.191
6.372.120
6.309.208
62.912
600.000
620.000
-20.000
239.364
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Sonstige ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
6.411.721
6.172.357
Bilanzielle Abschreibungen
3.817.603
3.830.391
-12.788
19.696.450
19.940.283
-243.833
-228.492
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
3.350.460
3.578.952
40.248.354
40.451.191
202.837
218.357
4.492.711
4.274.354
Finanzerträge
192.800
235.203
42.403
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
742.830
642.762
100.068
Finanzergebnis
-550.030
-407.559
142.471
Ordentliches Jahresergebnis
-331.673
4.085.152
4.416.825
Außerordentliche Erträge
227.500
0
-227.500
Außerordentliche Aufwendungen
350.000
50.000
300.000
Außerordentliches Jahresergebnis
-122.500
-50.000
72.500
Jahresergebnis
-454.173
4.035.152
4.489.325
An der Darstellung des Ergebnisplans lässt sich ablesen, dass der überwiegende Teil der
Verbesserung aus der guten Steuerentwicklung resultiert. Insbesondere die Gewerbesteuer und
der Anteil an der Einkommensteuer entwickeln sich positiv.
Der
Anstieg
der
sonstigen
ordentlichen
Erträge
hängt
ebenfalls
mit
den
Gewerbesteuernachzahlungen zusammen, da diese der Vollverzinsung unterliegen.
Die „Einsparung“ bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist bedingt durch zu hoch
kalkulierte Gaspreise. Bei der Haushaltsplanung wurde die Miete für das Schloss Bedburg nicht
berücksichtigt. Dies ist der Grund für den Mehrbetrag bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen.
Die negative Abweichung bei den Aufwendungen resultiert aus der Entwicklung des
Gewerbesteueraufkommens, da eine erhöhte Gewerbesteuerumlage und ein erhöhter Betrag für
die Finanzbeteiligung Deutsche Einheit (= Transferaufwendungen) zu zahlen ist.
Beschlussvorlage WP7-1031/2007
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Der investive Bereich wird voraussichtlich wie in der Planung vorgesehen ablaufen.
Finanzplan
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Plan
€
Prognose
€
Abweichung
€
2.188.500,00
2.129.466,00
-59.034,00
aus der Veräußerung von Sachanlagen
250.000,00
250.000,00
250.000,00
aus Beiträgen u.ä. Entgelten
365.000,00
365.000,00
365.000,00
aus sonstigen Einzahlungen
39.910,00
35.412,00
-4.498,00
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
2.843.410,00
2.779.878,00
-63.532,00
für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
2.900.000,00
2.896.640,00
3.360,00
für Baumaßnahmen
2.319.683,00
2.523.223,00
-203.540,00
687.300,00
515.489,00
171.811,00
22.000,00
18.000,00
4.000,00
5.928.983,00
5.953.352,00
24.369,00
-3.085.573,00
-3.173.474,00
-87.901,00
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
von aktivierbaren Zuwendungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo der Investitionstätigkeit
Bei der Planung wurde ein Kreditbedarf in Höhe von rd. 3,1 Mio. € ausgewiesen, der überwiegend
zur Finanzierung der Erwerbskosten des Toom-Gebäudes verwendet wird. Aufgrund der guten
Kassenlage konnte die Darlehensaufnahme bislang vermieden werden, was sich natürlich
wiederum bei der Entwicklung der Zinsaufwendungen positiv bemerkbar macht.
Rückblick 2006/2007 und Ausblick auf die Haushaltplanung 2008
Die Haushaltsjahre 2006 und 2007 entwickelten bzw. entwickeln sich insbesondere aufgrund des
guten Steueraufkommens positiv. Die in 2005 in Anspruch genommene Ausgleichsrücklage in
Höhe von 6,05 Mio. € wird aus dem Jahresüberschuss 2006 wieder fast vollständig
(voraussichtlich 6 Mio. €) aufgefüllt werden können. Über den in der Eröffnungsbilanz
ausgewiesenen Betrag von 7,04 Mio. € kann die Ausgleichsrücklage lt. derzeitiger Gesetzeslage
nicht aufgestockt werden. Dies würde bedeuten, dass der größte Anteil des prognostizierten
Überschusses in 2007 in Höhe von 4 Mio. € die allgemeine Rücklage, also das Eigenkapital,
erhöhen würde. Für kommende fiktive Haushaltsausgleiche wäre dieser Betrag somit „verloren“.
Aufgrund dieser Ausgangslage und der momentan positiven Haushaltslage könnten
Rückstellungen für eventuelle Inanspruchnahmen der Altersteilzeit für interessierte
Mitarbeiter/innen gebildet werden. Dies würde zwar das Jahresrechnungsergebnis 2007
verschlechtern, aber in jedem Einzelfall zu einer Aufwandsreduzierung in der Arbeitsphase der
jeweiligen Mitarbeiter führen. Bei einer Nicht-Inanspruchnahme der Altersteilzeit wären die
Rückstellungen ertragswirksam aufzulösen.
Nach ersten Schätzungen (auf der Basis der 2007ér Fachbereichsbudgets) und dem bereits
vorliegenden Zahlenmaterial kann davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsplan 2008
voraussichtlich einen Fehlbedarf in Höhe von 7 bis 8 Mio. € ausweist . Zur Erreichung des „fiktiven“
Haushaltsausgleichs bedarf es also noch einer gehörigen Anstrengung bei der Haushaltsplanung
2008. Der hohe Fehlbedarf resultiert in erster Linie aus den sinkenden Schlüsselzuweisungen.
Diese sinken aufgrund der hohen Steuerkraft, verursacht durch die Gewerbesteuernachzahlungen
in den Jahren 2006 und 2007.
Die Finanzplanungsjahre 2009 bis 2011 werden trotz der wieder steigenden
Schlüsselzuweisungen Fehlbedarfe in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 2,5 Mio. € ausweisen.
Bei
dieser
Fehlbedarfshöhe
wäre
eine
Verpflichtung
Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2008 nicht notwendig.
Beschlussvorlage WP7-1031/2007
zur
Aufstellung
eines
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Dennoch unterläge der Haushalt des Jahres 2009 aufgrund der voraussichtlichen
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage der Genehmigungspflicht durch die
Aufsichtsbehörde.
Die Hausaltsplanungen der Fachbereiche und der politischen Gremien sind somit weiterhin mit der
notwendigen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Um handlungsfähig zu bleiben und
nicht Gefahr zu laufen, ins so genannte „Nothaushaltsrecht“ zu geraten, sind insbesondere die
nachfolgend aufgeführten Kriterien bei den künftigen Haushaltsplanungen sehr wichtig:
1. Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2008 ist unbedingt fiktiv auszugleichen, um nicht
bereits 2008 der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde zu unterliegen
2. Die weiteren Planungsjahre des Haushaltsplanes 2008 müssen unbedingt die Kriterien des
§ 76 Abs. 2 GO erfüllen, um nicht der Genehmigungspflicht zu unterliegen. Hier ist
insbesondere die Regelung des § 76 Abs. 2 Nr. 2 GO zu erwähnen. Danach dürfte die
Stadt Bedburg nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, Fehlbedarfe in Höhe von 1/20
der allgemeinen Rücklage ausweisen (ca. 4,4 Mio. €).
3. Nach Möglichkeit sollte das letzte Planjahr des Haushaltsplanes 2008 (2011) bereits
strukturell ausgeglichen sein. Zumindest muss eine deutliche Tendenz zur
Haushaltskonsolidierung erkennbar sein.
Nach derzeitiger Einschätzung wird der Haushalt 2009 der Genehmigungspflicht
unterliegen. Aus den Erfahrungen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2006 ist
eine erkennbare Haushaltskonsolidierung hier sehr hilfreich und unbedingt anzustreben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.10.2007
Beschlussvorlage WP7-1031/2007
Seite 6
----------------------------------Herr Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss