Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: BMB Az.:
Jülich, 22.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 155/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards, wohnhaft Neuburger Str. 8, 52428 Jülich, wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 2 Jahren zum kommissarischen stellvertretenden
Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich ernannt.
Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Wehrleiters Jürgen Hürtgen endete mit Ablauf des 31.03.2013.
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wird der stellvertretende Wehrleiter für die Dauer von 6 Jahren auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters als Ehrenbeamter ernannt, soweit er nicht hauptamtlich eingestellt oder angestellt ist.
Vor der Ernennung durch den Rat, hat der Kreisbrandmeister die aktiven Mitglieder der Wehr anzuhören. Die durchzuführende Anhörung ist kein Wahlvorgang. Den aktiven Angehörigen der Feuerwehr wird vielmehr die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Der Kreisbrandmeister ist in seinem Vorschlagsrecht frei. Er ist nicht an das Votum der Wehr gebunden. Das Vorschlagsrecht soll
dazu beitragen, dass die persönlich und fachlich am besten geeigneten Persönlichkeiten bestellt
werden. Die Anhörung der Wehr hat am 12.03.2013 in der Stadthalle Jülich stattgefunden.
Der stellvertretende Kreisbrandmeister Esser schlägt dem Rat der Stadt Jülich vor, Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards für die Dauer von 2 Jahren zunächst kommissarisch
als weiteren stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich einzusetzen.
Die Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter für Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards kann
erst dann erfolgen, wenn der Vorgeschlagene den Lehrgang „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI) am
Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolviert hat.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 155/2013
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