Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Sitzungsvorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters) Sitzungsvorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 22.04.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 155/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse einstimmig Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards, wohnhaft Neuburger Str. 8, 52428 Jülich, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 2 Jahren zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich ernannt. Begründung: Die Amtszeit des stellvertretenden Wehrleiters Jürgen Hürtgen endete mit Ablauf des 31.03.2013. Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wird der stellvertretende Wehrleiter für die Dauer von 6 Jahren auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters als Ehrenbeamter ernannt, soweit er nicht hauptamtlich eingestellt oder angestellt ist. Vor der Ernennung durch den Rat, hat der Kreisbrandmeister die aktiven Mitglieder der Wehr anzuhören. Die durchzuführende Anhörung ist kein Wahlvorgang. Den aktiven Angehörigen der Feuerwehr wird vielmehr die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Der Kreisbrandmeister ist in seinem Vorschlagsrecht frei. Er ist nicht an das Votum der Wehr gebunden. Das Vorschlagsrecht soll dazu beitragen, dass die persönlich und fachlich am besten geeigneten Persönlichkeiten bestellt werden. Die Anhörung der Wehr hat am 12.03.2013 in der Stadthalle Jülich stattgefunden. Der stellvertretende Kreisbrandmeister Esser schlägt dem Rat der Stadt Jülich vor, Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards für die Dauer von 2 Jahren zunächst kommissarisch als weiteren stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich einzusetzen. Die Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter für Brandoberinspektor Wolfgang Gerhards kann erst dann erfolgen, wenn der Vorgeschlagene den Lehrgang „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI) am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolviert hat. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 155/2013 Seite 2