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Beschlussvorlage (Informationen zu den Minderausgaben bei der Förderung der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
06.02.14, 14:34
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 29/2014 Az.: 51 20-00 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 23.01.2014 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 19.02.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 30.01.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Informationen zu den Minderausgaben bei der Förderung der freien Jugendhilfe Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zu den Minderausgaben bei der Förderung der freien Jugendhilfe werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Zuge der Beratung zur V 480/2013 „Einrichtung eines Jugendaktionsfonds“ im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2013 wurde die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung über die erwähnten Minderausgaben bei der Förderung der freien Jugendhilfe zu informieren. Die nicht abgerufenen Zuschussmittel sind nicht verausgabt worden. Sie dienten auch nicht als Deckung einer Mehrausgabe im Budget. Detaillierte Informationen zu den Jahren 2011 bis 2013 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Haushaltsjahr Ansatz Richtlinien Ziffer/n 2.11, 2.12 2.13 2.3 Freizeitmaßnahmen Freizeitmaßnahmen f. Behinderte Ferienspiele 2011 63.450,00 2012 63.450,00 2013 63.450,00 24.741,92 815,36 7.390,52 25.538,03 125,44 8.329,95 18.816,93 0,00 12.352,95 3.11, 3.12 4.1 4.2 4.3 5.1 6. 8. Mitarbeiter/-innen und Betreuer/-innenschulungen Jugendpflegematerial Globalzuschuss Stadtjugendringunterstützung Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen Jugendkulturarbeit Betriebskostenzuschuss Zuschuss an Szene gemäß Vertrag Betriebskostenzuschuss Szene gem. Beschluss JHA Zuschuss OT St. Remigius Dirmerzheim Zuschuss Spielmobil Juleica Zuschüsse gesamt € Zuschüsse gesamt % Minderausgaben 919,28 1.117,12 1.134,88 2.261,60 1.353,84 412,00 0,00 1.930,55 1.334,35 412,00 616,00 363,03 1.272,28 412,00 602,27 511,47 132,39 122,41 269,89 0,00 247,27 1.545,00 2.633,34 824,00 2.060,00 26,14 1.545,00 1.927,07 824,00 2.060,00 39,61 1.545,00 2.257,98 824,00 2.060,00 38,50 45.626,86 71,91% 17.823,14 46.191,42 72,80% 17.258,58 41.927,09 66,08% 21.522,91 Die Zuschüsse sind seit Jahren nicht erhöht worden. Im Gegenteil: Mit Beschluss vom 03.03.2010 zur V 6/2010 hat der JHA zur Konsolidierung des Haushaltes die Zuschüsse um 20% gekürzt. Das entsprach einer Kürzung der Haushaltsmittel um 15.742,00 €. (Erner) -2-