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Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Abwägung aus dem „frühzeitigen“ Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster – Städtebauliche Entwicklungsfläche Mühlenerft
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
1
Bezirksregierung
Düsseldorf, Dezernat 59
– Luftverkehr- vom
20.04.2006
2
3
4
5.
Inhalt der Stellungnahme
Das o.g. Plangebiet befindet sich außerhalb der
Bauschutzbereiche gem. § 12 Luftverkehrsgesetz von
zivilen Flughäfen im Land NRW. Gegen die Planung
bestehen aus ziviler luftrechtlicher Sicht keine
Bedenken.
IHK Köln, Schreiben
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrievom 21.04.2006
und Handelskammer zu Köln keine Anregungen
bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes
bestehen.
Infracor, Marl, Schreiben An den im Betreff näher bezeichneten Stellen
vom 18.04.2006
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Amt für Agrarordnung
Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir
Euskirchen, Schreiben
wahrzunehmenden
öffentlichen
Belange
der
vom 18.04.2006
allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Bergamt Düren,
Ich weise darauf hin, dass das Plangebiet im Bereich
Schreiben vom
braunkohlenbergbedingter
großflächiger
24.04.2006
Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen,
einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des
Bebauungsplanes aufzunehmen.
Ferner liegt die Planfläche in der Nähe einer
bewegungsaktiven geologischen Störzone , dem sog.
Kasterer Sprung , in dessen Einwirkungsbereich es zu
unterschiedlichen
Bodenbewegungen
an
der
Oberfläche kommen kann. Es wird gebeten, dieses
bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.
Abwägung
Entfällt.
Beschluss
Der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung empfiehlt dem
Rat.......
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
Die RWE Poweg AG wurde
ebenfalls mit Schreiben vom
07.04.2006 über die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens
unterrichtet. Entsprechend der
von dort aus vorgetragenen
Stellungnahme wurden die
Inhalte aus der Stellungnahme
des Bergamtes konkretisiert
und
die
Anregung
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und den Anregungen zu
entsprechen, da die bergbautreibende
RWE Power AG ebenfalls am Verfahren
beteiligt wurde.
WP7-925/2007
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10
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DB Services Immobilien
GmbH, Schreiben vom
20.04.2006
Landesbetrieb
Straßenbau NRW, NL
Euskirchen, Schreiben
vom 26.04.2006
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Deshalb
wird
gebeten,
die
entsprechende
Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg
2, 50935 Köln , an dem weiteren Bauleitplanverfahren
zu beteiligen.
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen seitens der DB
AG grundsätzlich keine Bedenken. Belange der DB
AG werden hier nicht berührt.
Gegen den o.a. Bebauungsplan habe ich
grundsätzlich keine Bedenken. Der von der
Niederlassung Euskirchen geplante Radweg an der
nördlichen Seite entlang der L 279 ist in Ihre Planung
mit einzubeziehen und mit mir abzustimmen.
berücksichtigt.
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Die
Stellungnahme
wird
begrüßt. Die Planung wurde
durch die Stadt Bedburg
angefordert und wird, falls
erforderlich, in der weiteren
Planung nach entsprechender
Abstimmung berücksichtigt.
Gebäude oder Gebäudeteile
mit mehr als 20,00 m Höhe
sind
im
Baugebiet
nicht
vorgesehen. Die textlichen
Festsetzungen hierzu werden
entsprechende
Aussagen
treffen. .
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu
entsprechen.
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich
West, Schreiben vom
Ihnen mit, dass- unter Berücksichtigung der von mir
03.05.2006
wahrzunehmenden
belange
–
meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung
der o.a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon
aus,
dass
bauliche
Anlagen
einschließlich
untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 20.00 m
nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner
Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte
ich in jedem Einzelfall, mir die Planungsunterlagenvor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung
zuzuleiten.
RWE Westfalen Weser
Im
Planbereich
verlaufen
keine
RWE
– Entfällt
Ems Lippe Netzservice, Hochspannungsleitungen
.
Planungen
für
Schreiben vom
Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht
07.04.2006
nicht vor.
Landesanstalt für
Es wird gebeten, von einer weiteren Beteiligung im Entfällt.
Ökologie,
Bauleitplanverfahren abzusehen. Es wird auf die
Bodenordnung, Forsten Landschaftsbehörden verwiesen.
NRW, Schreiben vom
02.05.2006
PLEdoc GmbH, Essen,
Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung und teilen Entfällt.
Schreiben vom
Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die
02.05.2006
Versorgungsleitungen der von der PLEdoc GmbH
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
WP7-925/2007
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RWE Rhein-Ruhr,
Schreiben
vom..04.05.2006
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
betreuten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
Sollte der Geltungsbereich verändert werden oder
sollte
der
Arbeitsraum
die
dargestellten
Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten
wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Für das o.g. Gebiet ist eine Leistungsanpassung
unseres
Stromnetzes
notwendig,
damit
die
Sicherstellung der Stromversorgung gewährleistet ist.
Hierzu ist eine Ortsnetzstation im Bereich der Einfahrt
für das Allgemeine Wohngebiet erforderlich. Den
Standort bitten wir, im rot eingekreisten Bereich des
beigefügten Planes , im Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
verbindlich festzusetzen. Wir benötigen eine Fläche
von 15 m² für unsere 20 KV Kompaktstationen . Für
die Kundenstation im Freizeitbad mit Wellnessbereich
benötigen wir ebenfalls einen Standort der mit RWE
Rhein Ruhr und dem Planungsbüro sowie dem
Betreiber / Eigentümer in der Planungsphase
abgestimmt werden muss.
Die
Stadt
Bedburg
wird
entsprechend der Anregung eine
entsprechende Fläche in einer
Größe
von
15
m²
planungsrechtlich gem. § 9 Abs. 1
Ziffer 12 des Baugesetzbuches
als Fläche für Versorgungsanlagen
mit
besonderer
Zweckbestimmung
Elektrizität
festsetzen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und den Anregungen für die
Festsetzung von Versorgungsanlagen
im Bereich des WA und auch des
Sondergebietes zu entsprechen.
Eine entsprechende Fläche für die
Sicherstellung der Versorgung für
den
Bereich
der
Sondergebietsausweisung
soll
entsprechend
ebenfalls
vorgehalten werden. Ein Hinweis
wird in den Bebauungsplan
aufgenommen:
Ein Standort zur Sicherstellung der
Stromversorgung
ist
in
Abstimmung
mit
dem
versorgungsträger RWE RheinRuhr zur Verfügung zu stellen.
13
Landesbetrieb
Straßenbau NRW, NL
Krefeld, Schreiben vom
09.05.2006
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW,. NL Entfällt.
Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die o.a. Bauleitplanung. Zur Vermeidung von
Planungskollisionen ist der hiesigen Niederlassung
die
Lage
der
geplanten
externen
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu
entsprechen.
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Kompensationsflächen
Übersichtsplanes mitzuteilen.
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Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege ,
Schreiben vom
15.05.2006
anhand
eines Sofern die Lage bekannt ist
und ggf. Flächen festgelegt
werden,
erfolgt
eine
Bereitstellung.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
der Entfällt.
Ich bedanke mich für die Übersendung
Planungsunterlagen
im
Rahmen
des
Aufstellungsverfahrens für den o.a. Bebauungsplan
Diese
Planung
war
im
Vorfeld
dieses
Aufstellungsbeschlusses – und das ist sowohl der
Begründung, als auch dem Umweltbericht zu
entnehmen - wiederholt Gegenstand einer Abstimmung zwischen ihnen und dem
Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, da aus
denkmalrechtlicher Sicht Konflikte zwischen Planung
und Denkmalschutz offensichtlich sind.
Zur Ermittlung der Entscheidungserheblichkeit dieser
öffentlichen Belange und für die Gewichtung der
Belange des Bodendenkmalschutzes im Rahmen der
Abwägung sowie als Voraussetzung zur Bewertung
der Kulturgüter im Umweltbericht wurde in der Fläche
eine qualifizierte archäologische Prospektion durch
eine archäologische Fachfirma vorgenommen. Das
Ergebnis liegt vor und wurde ausgewertet.
Bei der Begehung der Fläche wurden zahlreiche
vorgeschichtliche
Funde
(Keramik
und
Feuersteingeräte) sowie römischer Ziegelbruch und
Keramik ermittelt. Im Übrigen streute der übliche
mittelalterlich-neuzeitliche Dungschleier über die
gesamte Fläche. Es wurden acht Sondageschnitte
angelegt . Diese erfassten im Nordwesten der Fläche
den Kernbereich einer bandkeramischen Siedlung.
Aufgrund der Art und Verteilung der Befunde konnten
unterschiedliche
Lebensbereiche
dieser
Siedlungsfläche fixiert werden. Zum einen handelt es
sich um den Siedlungsbereich im eigentlichen Sinne,
also
Hausbefunde
und
große,
fundreiche
Grubenbefunde (mindestens zwei bandkeramische
nehmen
und
en
Anregungen
vollinhaltlich, wie bereits im Vorfeld
erfolgt, zu entsprechen.
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Hausgrundrisse wurden bereits in den Sondagen
ansatzweise erfasst). Zum anderen - repräsentiert
durch Schwarzerdebefunde und Paläopflugspuren wurde der erweiterte Siedlungs-/Wirtschaftraum
ermittelt.
In einer Sondage im südlichen Abschnitt der Fläche
wurden metallzeitliche Befunde ermittelt, die unter
einem Kolluvium ( einer Auftragsschicht) lagen, dies
weisen auf weitere Siedlungsbefunde dieser
Zeitstellung, möglicherweise sogar auf Bestattungen
hin.
Das durch die Begehung ermittelte römische
Fundmaterial konnte in keiner
der Sondagen als Siedlungsbefund bestätigt werden.
Die angetroffene lichte Streuung der römischen
Oberflächenfunde deutet somit auf den äußeren,
südlichen Rand einer römischen Besiedlung hin,
deren Kernbereich wohl im Bereich der angrenzenden
Gartenanlagen bzw. Wohnbebauung nördlich der
Fläche zu erwarten ist bzw. war.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im
gesamten Plangebiet gut erhaltene archäologische
Bodendenkmälern vorgeschichtlicher Zeitstellung
nachgewiesen wurden, die die Voraussetzungen des
§ 2 V iVm § 2 I zur Eintragung in die Denkmalliste
erfüllen . Im Rahmen der Bauleitplanung ist die
Sicherung
dieses
bedeutenden
ortsfesten
Bodendenkmals zu gewährleisten (§ 11 DSchG NW).
Maßstab
und
damit
Grundlage
für
die
Sicherungsverpflichtung bilden die §§ 7, 8 sowie 1 III
iVm 9 DSchG NW.
Die Bodendenkmäler dokumentieren die Geschichte
der Menschen und Siedlungen in diesem Gebiet, sie
geben Auskunft über die Entwicklung der Arbeits- und
Produktionsverhältnisse, die Erhaltung ist für die
wissenschaftliche
Auswertung
im
öffentlichen
Interesse geboten.
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Anlässlich eines Gespräches am 13.12.2005 fand
eine Abstimmung zwischen der Stadt Bedburg und
dem Fachamt statt, die im Wesentlichen als
Richtungsvorgabe für die Abwägung anerkannt wird.
Danach kommt die Gemeinde Bedburg bei der
Abwägung der mit dem Bodendenkmalschutz
kollidierenden Interessen zu dem Ergebnis, dass
andere schwergewichtige Belange keine Erhaltung
und Nutzung des bandkeramischen Siedlungsplatzes
an Ort und Stelle planungsrechtlich möglich machen.
Ich weise - wie bereits anlässlich des Gespräches am
13.12.2005 - darauf hin, dass die denkmalrechtlichen
Interessen nur so weit zurückgestellt werden dürfen,
wie es für die Verwirklichung der Planung zwingend
erforderlich ist.
Um dem verfassungsrechtlichen Auftrag (Art. 18 Abs.
2 LVerf NW) und den Bestimmungen des DSchG
gerecht zu werden, wird bei einer Entscheidung für
Planung und damit verbunden für eine Zerstörung des
Bodendenkmals zum „Ausgleich“ der widerstreitenden
öffentlichen Interessen im Vorfeld der Planrealisierung
eine archäologische Untersuchung erforderlich, die im
Ergebnis
zumindest
eine
Sicherung
des
Bodendenkmals als Sekundärquelle gewährleistet. Es
ist die Ausgrabung des Bodendenkmals einschließlich
der Dokumentation dieses Vorganges und das
Erhalten des dann beweglichen Bodendenkmals an
einem anderen Ort zu gewährleisten.
Um
den
Umfang
der
archäologischen
Untersuchungen zu begrenzen, sollte der südliche
Teil der Fläche (Parkplatznutzung, Grünfläche etc) so
gestaltet werden, dass die hier erhaltenen
Bodendenkmäler unbeeinträchtigt bleiben.
Die Flächen für die archäologische Untersuchungen
wurden zwischenzeitlich fixiert.
Für diesen Bereich ist die Sicherung der Quellen für
die Forschung durch Ausgrabung nach Maßgabe
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW zu
gewährleisten
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16
Telekom Schreiben
vom 3.5.2006
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice, Schreiben
vom 19.04.2006
Unter Berücksichtigung der o.a. Vorgaben bestehen
aus der Sicht des Fachamtes gegen die Planung
keine grundsätzlichen Bedenken.
Mit der Bitte, die Planbegründung entsprechend zu
ergänzen verbleibe ich
Zu der o.a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im
Planbereich
befinden
sich
Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom
AG, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.
Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des
Planbereiches durch die Deutsche Telekom AG ist die
Verlegung
neuer
Telekommunikationslinien
erforderlich.
Für
den
rechtzeitigen
Ausbau
des
Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung
mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der
anderen Leistungsträger ist es notwendig, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so
früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor
Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser zuständiges
Ressort zur Verfügung.
Die im Plan übersandten Leitungen .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
werden
im
Rahmen
der nehmen und der Anregung zu
Ausbauplanung berücksichtigt und entsprechen.
ggf. Anlage zum Bebauungsplan.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird
sich die Stadt Bedburg oder der
Erschließungsträger
mit
der
Deutschen Telekom in Verbindung
setzen.
In Ihrem Schreiben vom 07.04.2006 bitten Sie um Entfällt.
Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen
wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig
genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem
Schreiben
Auszüge
aus
unseren
Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie, bei der weiteren Planung die Lage
Die Leitungen werden bei der
weiteren Planung berücksichtigt
und falls erforderlich wird eine
Abstimmung
erfolgen.
Auch
hinsichtlich
der
möglichen
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Nutzungsänderungen
sowie
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Leistungserhöhungen der Netze
wird eine Abstimmung erfolgen.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich.
Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns
statt finden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen
(wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen
und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir
Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung
dem
Bedarf
entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch
der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir
bitten
Sie,
bei
der
Planung
von
Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und
Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Ein Hinweis in den Bebauungsplan
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen hinsichtlich der Beplanung wird
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 aufgenommen
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen
mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
Lage und Standort vorhandener .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Gehölzstrukturen sind der Stadt nehmen.
Bedburg bekannt. Wie bereits
ausgeführt, wurde hierauf in der
Vorstufe
zum
Umweltbericht
eingegangen.
Die Eingriffe wurden hier bewusst
so gering als möglich gehalten und
die Flächen werden durch die
Planung größtenteils nicht berührt.
Lediglich zur Erschließung des
Sondergebiets wird ein Einschnitt
erfolgen. Mit dem Rhein-Erft-Kreis
wurde im Vorfeld Gespräche
hinsichtlich der Realisierung und
der Umsetzung der Planung im
Hinblick auf die Festsetzungen des
Landschaftsplanes Nr. I geführt.
Zwischenzeitlich
wurde
eine
Entlassung aus den Zielen des
Landschaftsplanes Nr. I des
Rhein-Erft-Kreises durch die Stadt
Bedburg,
nach
vorheriger
Absprache mit der Kreisplanung,
Umfang und Detaillierungsgrad sollte dem üblichen gestellt.
... die Belange des Forstamtes beim
Standard entsprechen.
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die
in
der
Vorstufe
zum zur Berücksichtigen.
Umweltbericht
erarbeitete
Grundlage soll als Leitfaden zum
Detaillierungsgrad dienen. Die vg.
Angaben sind der Stadt Bedburg
bekannt und werden weiter
untersucht.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Der Zweckverband Naturpark Rheinland (vormals
nehmen und die Anregungen im
Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville) bezieht zu
weiteren Verfahren soweit möglich zu
dem Bebauungsplan wie folgt Stellung:
berücksichtigen.
Das Plangebiet, eine landwirtschaftlich genutzte
17
Landesbetrieb Wald und Die im Bebauungsplan
Nr. 4 befindlichen
Holz NRW, Schreiben
Gehölzstrukturen sind Waldfläche im Sinne des
vom 15.05.2006
Bundeswaldgesetzes i.V.m. dem Landesforstgesetz
NW.
Wie bereits in den Grundlagen zur Umweltplanung als
Vorstufe zum Umweltbericht vom Planungsbüro
Smeetes und Damaschek festgestellt wurde, besitzen
diese
Waldflächen
in
Hinblick
auf
die
Lebensraumfunktion eine mittlere, stellenweise sogar
eine hohe Bedeutung.
Das
Bebauungsplangebiet
hat
Anteil
am
Geltungsbereich
des
Landschaftsplanes
I,
„Tagebaurekultivierung Nord“ des Rhein-Erft-Kreises .
Als Entwicklungsziel ist darin die Anreicherung einer
im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
gliedernden und belebenden Elementen formuliert
worden.
Weiterhin
sehen
die
sonstigen
Festsetzungen des Landschaftsplanes Aufforstungen
mit Laubwald vor. Der Rhein-Erft-Kreis zählt zu den
waldärmsten Kreisen in NRW. Folglich ist aus Sicht
des Forstamtes Bonn Kottenforst Ville der Erhaltung
bestehender Waldflächen eine hohe Priorität
einzuräumen.
18
Naturpark Rheinland,
Schreiben vom
12.05.2006
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Freifläche zwischen Kaster und Bedburg liegt im
Naturpark Rheinland und wird hier der Wander- und
allgemeinen Erholungszone zugeordnet. An sie
schließt in nördlicher Richtung die Wanderzone an.
Es handelt sich hierbei um Bereiche, denen u.a.
besondere Bedeutung für die ortsnahe Erholung
zukommt. Die trifft besonders für die Uferbereiche der
Erft mit seinem Radwander- und Spazierwegen zu.
Die Wander- und Erholungszonen
entlang
des
Plangebietes
–
Mühlenerft- sollen durch die Planung
nicht tangiert werden. Ausreichende
Grün- und Pflanzflächen wurden dort
planungsrechtlich zur Abschirmung
ausgewiesen.
Entlang der vorhandenen K 36 wurden
ebenfalls
entsprechende
Bepflanzungszonen angelegt.
Im Plangebiet ist vorgesehen, ein Wohngebiet und ein
Freizeitbad zu errichten. Sie liegen direkt in
Nachbarschaft zu dem verbleibenden Erholungsraum
der freien Landschaft . Deshalb empfiehlt der
Zweckverband eine intensive Begrünung der
Teilräume des Plangebietes zur ökologischen
Anbindung an den Freiraum. Gleichzeitig sollten diese
Begrünungen Pufferwirkung zu den Straßen und zur
Erft übernehmen . Insgesamt tragen diese Im
Rahmen
der
EingriffsMaßnahmen auch dazu bei, die Qualität des Ausgleichsbilanzierung sollen die
Verluste kompensiert werden.
Wohngebietes und des Umfeldes zu verbessern.
Der Bebauungsplan ist nicht nur ein Eingriff in Natur
und Landschaft , sondern gleichzeitig ein
Flächenverlust
der
Erholungszone.
Bei
der
Ausgleichregelung
ist
dieser
Verlust
zu
berücksichtigen.
19
RWE Westfalen-WeserEms- Netzservice,
Schreiben vom
11.05.2006
20
RWE Power AG,
Schreiben vom
12.05.2006
Mit Ihrem Schreiben vom 07.04.2006 teilen Sie uns
unter Beifügung von Planunterlagen die o.g.
Maßnahme mit.
Durch die Maßnahme werden keine von RWE und
Thyssengas GmbH betreuten Gasleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z.
nicht vorgesehen.
Gegen die o.a. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Im
Bereich
des
Bebauungsplanes
liegen
verschiedene Versorgungseinrichtungen
unserer
Gesellschaft. Wir bitten Sie, diese bei Ihren weiteren
Planungen zu berücksichtigen Entsp. Lagepläne
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Die übersandten Pläne und deren
Inhalte sowie die Anregungen zu
Böden
und
Grundwasserverhältnisse werden
.... der Anregung der RWE Power AG
vollinhaltlich zu entsprechen und in die
Planung zu übernehmen, sowohl
zeichnerisch als auch textlich. .
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
fügen wir diesem Schreiben bei.
bei
der
weiteren
Planung
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein teil des Berücksichtigung finden.
Plangebietes , wie in der Anlage blau dargestellt, in
einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche
ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial
enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich
gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig.
Erfahrungsgemäß
wechseln
die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in Ihrer
Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer
gleichmäßigen
Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebiets ist daher gem. § 9 Abs. 5
Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend
Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere baulichen Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich erforderlich sind.
Wir bitten Sie für die gekennzeichnete Fläche in die
textlichen
Festsetzungen
folgende
Hinweise
aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt bereichsweise in einem
Augegebiet
Baugrundverhältnisse:
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei
der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen , insbes. Im Gründungsbereich ,
erforderlich. Hier sind die Vorschriften der DIN 10 54
„baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau“, der DIN 18196 „Erd- und Grundbau,
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie
die Bestimmungen der BauO NRW zu beachten.
Grundwasserverhältnisse:
Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der
Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann
vorübergehend durch künstliche oder natürliche
Einflüsse
verändert
sein.
Bei
den
WP7-925/2007
21
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Abdichtungsmaßnahmen
ist
ein
zukünftiger
Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche
Niveau zu berücksichtigen Hier sind die Vorschriften
der DIN 18195“Bauwerksabdichtugen „ zu beachten.
Stadt Grevenbroich, Fax Zu der o.g. Planung habe ich folgende Anmerkung
vom 16.05.2006
aus bauleitplanerischer Sicht:
Die Planzeichnung enthält – entgegen der Angabe in
Ihrem Anschreiben und den Erläuterungen in der
Begründung – zum Sondergebiet nur die
zeichnerische Festsetzung „Sondergebiet“ ohne jede
Zweckbestimmung Textfestsetzungen sind den
Unterlagen nicht beigefügt und werden auch in der
Begründung nicht erwähnt. Von daher stehen von
Seiten der Stadt Grevenbroich Bedenken gegen eine
solch undefinierte Festsetzung. Der Festsetzung ist
nicht zu entnehmen ob möglicherweise Nutzungen
festgesetzt werden, die unmittelbar und in gewichtiger
Weise Auswirkungen auf das Grevenbroicher
Stadtgebiet
hätten,
wie
z.B.
großflächige
Einzelhandelsnutzungen.
Ich bedauere, dass im Rahmen der interkommunalen
Abstimmung keine Umsetzung eines gemeinsamen
Bäderkonzeptes erfolgt ist. Wie Ihnen bekannt ist, hat
die
Stadt
Grevenbroich
nicht
unwesentlich
Es ist zutreffend, dass im Rahmen .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
dieses
Beteiligungsverfahrens nehmen und die Planzeichnung zu
noch
keine
textlichen ergänzen.
Festsetzungen vorliegen. Hier
wurde auch zu keinem Zeitpunkt,
wie richtigerweise festgestellt,
hingewiesen.
Richtigerweise
wurde aber auch festgestellt, dass
sowohl im Anschreiben aber auch
in der Entwurfsbegründung zum
Plan zweifelsfrei von einem
Sondergebiet mit der Ihrerseits
auch
bekannten
besonderen
Zweckbestimmung Freizeitbad mit
Wellnessbereich und Sportanlagen
gem. § 11 Abs. 2 BauNVO
vorgesehen ist. Entsprechend sind
großflächige
Einzelhandelsnutzungen hier in
keinster Weise vorgesehen. Aus
der Begründung zum Plan gem. §
9 Abs. 8 BauGB unter Nr. 3 geht
dies im übrigen eindeutig hervor.
Insofern kann den diesbezüglichen
Bedenken abgeholfen werden. Die
Stadt Bedburg bedankt sich
jedoch für die Prüfung der
Planzeichnung und wird diese
entsprechend ergänzen.
Das
Bedauern
der
Stadt
Grevenbroich wird seitens der
Stadt Bedburg geteilt. Im übrigen
hat die Stadt Bedburg ebenfalls in
nicht
unwesentlicher
Weise
WP7-925/2007
22
Rhein-Erft-Kreis, Der
Landrat, Schreiben vom
11.05.2006
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Arbeitskapazität in die Untersuchung potentieller Arbeitskapazitäten
in
die
gemeinsamer Badstandorte gesteckt und sich um die Untersuchung der Badstandorte
Realisierung eines interkommunalen Projektes gesteckt. Dies bis hin zur
bemüht.
regionalplanerischen Abstimmung
und der Kostenfrage im Rahmen
der Bereitstellung der Infrastruktur.
Leider kann ich der Begründung zum Bebauungsplan Festzuhalten ist, dass die Stadt
nicht entnehmen , für welche Kapazität und welchen Bedburg
im
Rahmen
der
Einzugsbereich der von Ihnen geplante Badstandort Daseinsvorsorge städteplanerisch
gedacht ist, so dass ich aufgrund der jetzt in
der
Verpflichtung
steht,
vorliegenden Angaben nicht abschätzen kann, entsprechende Infrastruktur zu
inwieweit das bestehende Bad in Grevenbroich bzw. schaffen.
die Neuplanung durch Ihre Planung beeinträchtigt
werden könnte.
Die Stadt Bedburg kann zudem
nicht abschätzen, inwieweit das
bestehende Bad in Grevenbroich
bzw. die Neuplanung auf das
bestehende Bad in Bedburg bzw.
die Neuplanung beeinträchtigt
werden könnte. Letztendlich ist
das
Freizeitverhalten
von
Menschen bei Vorhaben mit
Erholungsfunktionen oder Anlagen
der
Freizeitgestaltung
nicht
planbar und ist von vom
individuellen Verhalten eines jeden
Einzelnen abhängig.
Dies
gilt
sowohl
für
Großsportanlagen
aber
auch
bspw.
für ein Freizeitbad mit
Wellnessbereich. Freizeitverhalten
ist letztendlich nicht planbar.
Ein Teilbereich zwischen L 279 und Mühlenerft steht Die Unterstützung des Rhein-Erftgem. Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ Kreises
bei
der
weiteren
unter Landschaftsschutz und ist mit einer Abwicklung
der
Maßnahme
Aufforstungsfestsetzung belegt. Diese Festsetzungen hinsichtlich
des
widersprechen
der
geplanten
städtebaulichen Landschaftsschutzes
und
der
Entwicklung in diesem Bereich. Ich kündige daher an, damit verbundenen Entlassung
dass ich gehalten bin, dass ich gehalten bin, im der
Fläche
aus
dem
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und festzustellen, dass das
Freizeitverhalten von den individuellen
Ansprüchen eine jeden Einzelnen
abhängig ist.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und der Entlassung des
Landschaftsschutzes
gem.
Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-ErftKreises entgegenzusehen.
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
welches noch durchzuführen ist, weil der
Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt ist, zunächst Wiederspruch gem. § 7
Baugesetzbuch bzw. § 29 LG NRW einzulegen.
Ich habe dem Kreistag jedoch vorgeschlagen, der
vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes
nicht zu widersprechen. Wenn der Beschluss
entsprechend gefasst wird, hat dies gem. § 29 Abs. 4
LG NRW zur Folge, dass der Landschaftsschutz
außer
Kraft
tritt,
wenn
der
aus
dem
Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungsplan in
Kraft tritt.
Dem Bebauungsplanentwurf kann aus Sicht des
Straßenbaulastträgers nicht zugestimmt werden. Um
die erforderliche einvernehmliche Lösung für die
Anbindung des Allgemeinen Wohngebietes sowie des
Freizeitbads und der Sportanlagen an die AlbertSchweitzer Straße/K36 zu finden, schlage ich einen
gemeinsamen
Ortstermin
mit
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW,
Kreispolizeibehörde,
Straßenverkehrsamt, den maßgeblichen Dienststellen
der Stadt Bedburg sowie dem Amt für Straßenbau
und Verkehr zu veranlassen.
Im Plangebiet befinden sich ausweislich der Karte der
schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes
NW Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als
Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, hier
Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit.
Aus diesem Grunde sind zum Schutz des Bodens die
nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen bei
der Umsetzung der Planung zu beachten bzw.
durchzuführen. Besondere Erfordernisse aufgrund
anderer
gesetzlicher
Regelungen
,
z.B.
wasserwirtschaftliche Anforderungen , bleiben hiervon
unberührt.
Vermeidungsmaßnahmen:
Landschaftsplan Nr. 1 des RheinErft-Kreises wird begrüßt, sodass
bei
Kreistagsbeschluss
zur
Entlassung
ein
Widerspruch
hinfällig wird.
Entsprechend der Anregung hat
bei der Stadt Bedburg ein
gemeinsamer Erörterungstermin
im
Hause
stattgefunden.
Verschiedene Planungsvarianten
zum Anschluss des Gebietes an
die überörtlichen Verkehrsbänder
wurden diskutiert. Abschließende
Ergebnisse liegen derzeit noch
nicht vor. Ggf. wird die Änderung
der Planung, bedingt durch eine
Alternative
Anbindung
des
Gebietes erforderlich.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung Rechung zu
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Minimierung der Versiegelung durch den Bau von
Gebäuden bzw. Erschließungswegen.
Verwendung versickerungsfähiger Materialien (z.B.
Rasengittersteine/Ökopflaster)
bei
notwendigen
Versiegelungsmaßnahmen
(Zufahrtswege,Stellplätze).
Verbleib des bei der Durchführung der Bauvorhaben
anfallenden Bodenaushubs auf dem Grundstück.
tragen.
Im Rahmen der Entwurfsplanung
wurden die Erschließungsstraßen
in Anpassung an die Erfordernisse
festgesetzt. Im Rahmen der
textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan werden weitere
Festsetzungen
als
Vermeidungsmaßnahmen
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
getroffen.
Entfällt.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine
Bedenken, wenn die Entwässerung so geregelt wird,
wie unter 5.3. der Begründung beschrieben.
Zu einzelnen Planinhalten des Bebauungsplans
werde ich ggf. im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Stellung nehmen, da die in Ihrem Schreiben
beiliegenden Unterlagen eine eingehende Beurteilung
nicht ermöglichen.
23
Erftverband, Schreiben
vom 18.05.2006 sowie
Schreiben vom
07.06.2006
Der
Erftverband
begrüßt,
dass
bei
der
Niederschlagswasserversickerung gem. § 51 a LWG
der Versickerung der Vorzug gegeben wird, da
hierdurch die Höhe und Häufigkeit der Stoßbelastung
für die Gewässer beim Regenereignis minimiert und
die Grundwasserneubildung gefördert wird. Einer
Versickerung von NSW kann jedoch nur zugestimmt
werden, sofern diese über belebte Bodenschichten
erfolgt.
Die Mühlenerft, welche sich im Eigentum des
Erftverbandes befindet, ist mit Uferstreifen in den
Bebauungsplan mit einbezogen worden. Der
Erftverband ist damit einverstanden, wenn einerseits
der Bereich östlich der begleitenden Verkehrsfläche
(derzeit vorhandener Schotterweg parallel zur
Kasterer Mühlenerft) ausschließlich als Grünfläche
gekennzeichnet wird und damit ausschließlich als
Schutzstreifen
für
das
Gewässer
fungiert.
Die Versickerungsfähigkeit ist .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Grundvoraussetzung
für
eine nehmen.
ordnungsgemäße
Niederschlagswasserversicherung.
Diese
erfolgt
über
belebte
Bodenschichten.
Die Planung soll die Belange des .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
und
Belangen
des
Erftverbandes nicht über Gebühr nehmen
Erftverbandes
Rechung
zu
tragen.
beeinträchtigen und den Belangen
soll Rechung getragen werden.
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Andererseits muss sichergestellt werden, dass die
rechte Gewässerseite über die Abgrenzung dieses
Bebauungsplanes hinaus für die Entwicklung des
Gewässers entsprechend den Zielsetzungen des
Perspektivkonzeptes der Erft offen bleibt.
Des weiteren möchte ich anregen, dass der o.g.
Schotterweg an die westliche Seite der geplanten
Grünfläche verlegt wird, um somit einen breiteren
Schutzstreifen für die Kasterer Mühlenerft zu
erlangen.
Der
Erftverband
hat
im
Rahmen
des
Gewässerauenprogramms Erft die Überflutungsgebiet
HQ 100 ermittelt. Es zeigt sich, dass das überplante
Gebiet
nach
Grundwasserwiederanstieg
im
zukünftigen Überschwemmungsgebiet als auch in der
rückgewinnbaren Überschwemmungsfläche der Erft
bzw. Kasterer Mühlenerft liegt. Der Erftverband hat
keine Bedenken gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes, wenn das dargestellte zukünftige
Überflutungsgebiet im Bebauungsplan berücksichtigt
wird, indem die Abgrenzung des Überflutungsgebietes
angepasst sowie im zukünftigen Überflutungsgebiet
als
auch
in
der
rückgewinnbaren
Überschwemmungsfläche keine Anhöhungen der
Geländeoberfläche
vorgenommen
und
überschwemmungsfähige
Nutzungen
(z.B.
Parkplätze, Grünanlagen) vorgesehen werden.
Für Bebauungsplan, die bis an die Abgrenzungen der
Überflutungsbzw.
Überschwemmungsgebiete
herangeführt
werden,
sind
gegebenenfalls
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich (abhängig
von der vorh. Geländehöhe).
Die Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplanes 1
gehen im überplanten Bereich konform mit den
Anforderungen an ein Überschwemmungsgebiet.
Daher lehnt der Erftverband die Änderung des
Landschaftsschutzgebietes ab.
Da
die
mittlerweile
in
Kraft
getretene
Am 07.06.2006 hat bei der Stadt
Bedburg ein Erörterungstermin
stattgefunden, der zur Folge hatte,
dass der nebenstehende Satz
zurückgenommnen wurde.
Die im Gebietsentwicklungsplan im
Rahmen einer Änderung avisierten
Flächen
für
das
Überflutungsgebiet wurden in der
Planung berücksichtigt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung Rechung zu
tragen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Am 07.06.2006 hat bei der Stadt nehmen.
Bedburg ein Erörterungstermin
stattgefunden, der zur Folge hatte,
dass der nebenstehende Satz
zurückgenommnen wurde.
Entsprechend der Planung wurden .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
EG- die Ausgleichsmaßnahmen durch nehmen und eine Abstimmung mit dem
WP7-925/2007
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25
Landesbetrieb
Straßenbau NRW,
Niederlassung Krefeld,
Schreiben vom
09.05.2006
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom
22.05.2006/24.08.2005
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Wasserrahmenrichtlinie
in
einem
festgelegten
Zeitrahmen die Herstellung eines guten Zustandes
der Gewässer fordert, sollten die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer
geleitet werden. Hierzu gehören neben den
notwendigen Maßnahmen zur Erreichen eines guten
chemischen Zustands auch Maßnahmen am
Gewässer selbst oder / und bis ins Gewässerumfeld.
Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand
nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten
verursachen, sowie Flächen im Gewässerumfeld
beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt
anfallende Kosten zu vermeiden als auch den
Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren,
halte ich es für unbedingt erforderlich, die
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an
die Gewässer zu lenken.
Festsetzung von Flächen entlang
der
Mühlenerft
gelegt.
Der
Forderung wurde daher Rechung
getragen.
Über
Art
der
Ausgleichmaßnahmen wird eine
Abstimmung mit dem Erftverband
erfolgen.
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW , NL
Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die o.a. Bauleitplanung. Zur Vermeidung von
Planungskollisionen ist der hiesigen Niederlassung
die
Lage
der
geplanten
externen
Kompensationsflächen
anhand
eines
Übersichtsplanes mitzuteilen.
Zu der in Rede stehenden Maßnahme verwiese ich
auf meine Stellungnahme vom 24.08.2005, an der
sich inhaltlich nichtsgeändert hat.
Die
Lage
Kompensationsflächen
mitgeteilt.
Die Auswertung der meinem Kampfmittelräumdienst
zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld
Hinweise
auf
das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch
im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen
aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine
Bedenken gegen die Durchführung der in Rede
stehende Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von
Der Stellungnahme des KRD wird
Rechung getragen. Es erfolgt ein
Hinweis in der Begründung zum
Bebauungsplan:
Erftverband hinsichtlich der Planung
und
der
Festsetzung
der
Ausgleichsmaßnahmen entlang der
Mühlenerft vorzunehmen.
der .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
wird nehmen und der Anregung zu
entsprechen.
Die Stadt Bedburg hat sich bereits .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
sehr frühzeitig mit dem KRD der nehmen und der Anregung zu
Bezirksregierung
in
Verbindung entsprechen.
gesetzt.
Die
Auswertung
der
dem
Kampfmittelräumdienst
zur
Verfügung stehenden Luftbildern
ergibt im Umfeld Hinweise auf das
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen.
Staatliches Umweltamt
Köln, Schreiben vom
09.06.2006
Immissionsschutz
Die „schallimmissionstechnische Voreinschätzung“
wurde unter der vom Gutachter dargelegten
Aufgabenstellung auf Plausibilität geprüft.
Das Gutachten basiert auf den einschlägigen
Vorschriften und Regelwerken zur Beurteilung und
Prognose von Geräuschimmissionen. Es ist
nachvollziehbar hinsichtlich der übernommenen
Aufgabenstellung, der Prognosedaten und -methode.
Für die Plangebietsgestaltung erscheint die durch den
Gutachter erarbeitete Variante 4 empfehlenswert. Für
das weitere Verfahren rege ich an, auf der Grundlage
konkreterer
Konzepte
entsprechende
und
weitergehende schalltechnische Untersuchungen
durchführen zu lassen und biete an, diese im Vorfeld
mit mir abzustimmen.
Wasserwirtschaft
Zur Entwicklung des Fließgewässers Erft hat der
Erftverband den „Masterplan Erft – Perspektivkonzept
2045“ aufgestellt. Die dort getroffenen Aussagen zur
Erftentwicklung sind mit der vorliegenden Planung
abzugleichen.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht
vorgetragen.
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern
/
Kampfmitteln. Da sich jedoch im
unmittelbaren Eine Garantie der
Freiheit von Kampfmitteln kann
nicht gewährt werden. Daher sind
bei Kampfmittelfunden während
der Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten
sofort
einzustellen
und
die
nächstgelegene Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu
verständigen.
Seitens der Stadt Bedburg wird die .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
auch
auf
Grundlage
des nehmen und den Anregungen zu
Erörterungstermins vom 28.04.2006 entsprechen.
abgegebene
Stellungnahme
zur
Kenntnis genommen und für das
Angebot zur weiteren Beratung im
Verfahren wird begrüßt. Die weitere
Planung wird mit dem Staatlichen
Umweltamt abgestimmt.
Eine weitere Abstimmung mit dem
Erftverband im Verfahren wird erfolgen
WP7-925/2007
Anlage zur Vorlage Abwägung Frühzeitighe Beteiligung WP7-925/2007