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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau  im Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen-621-00-14. Ä. FnpBE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 30/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bau- und Planungsausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 12. 1995 den Beschluß gefaßt, eine Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" aufzustellen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich allgemeines Wohngebiet fest. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 BauGB-MaßnG ist die Satzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Von daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Wohnbaufläche darzustellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes belaufen sich auf ca. 300,00 DM. Diese Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. III. Beschlußvorschlag: "Für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (4 ) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes." Der Gemeindedirektor - Ramm -