Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen-621-00-14. Ä. FnpBE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
30/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Termin
Bau- und Planungsausschuß
27.02.1997
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 12. 1995 den Beschluß gefaßt, eine Satzung über den
Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" aufzustellen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich allgemeines Wohngebiet fest.
Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 BauGB-MaßnG ist die Satzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Von daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes als Wohnbaufläche darzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes belaufen sich auf ca. 300,00 DM.
Diese Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
"Für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach wird
die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (4 ) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bereiche des Vorhaben- und
Erschließungsplanes."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -