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Beschlussvorlage (Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014) Beschlussvorlage (Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014) Beschlussvorlage (Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.03.2015 - Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 76-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im Speziellen von Motorrädern; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Her Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 76-X/Z-1 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 16.09.2014 beschlossen: „Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, mit den zu beteiligenden Fachbehörden Maßnahmen zur Minderung von Motorradlärm zu erarbeiten und über das Ergebnis im Ausschuss zu beraten.“ In Ausführung dieses Beschlusses nahm ein Vertreter der Stadt Bad Münstereifel am 9. März in Rurberg, Gemeinde Simmerath, an einem überregionalen Symposium mit dem Titel „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ teil. Insgesamt 70 Teilnehmer, darunter Vertreter von rund 20 Kommunen aus ganz NRW, aber auch Vertreter von Motorradfahrerorganisationen befassten sich mit dem Thema auf rechtlicher und fachlicher Ebene. Motorradlärm wird bundesweit in nahezu allen Landschaftsregionen zunehmend als störend empfunden, die touristisch besonders bedeutend sind. Sowohl die Anzahl der zugelassenen Motorräder als auch die Steigerung der Motorenstärke und der Motorengröße führen zu einer Zunahme des Motorradlärms. Laut Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes hat sich die Zahl der in Deutschland zugelassenen Motorräder von 1995 bis 2014 auf über 4 Mio. fast verdoppelt. Die Gründe für die Lärmbelastung sind primär die hohen Geschwindigkeiten – beziehungsweise das hochtourige Fahren. Zum anderen ist es die Liebe vieler Motorradfahrer zum dröhnend lauten Sound ihrer Motoren. In einer kontroversen Diskussion wurde jedoch immer wieder festgehalten, dass man keinesfalls etwas gegen Motorradfahrer habe und ihren touristischen Wert zu schätzen weiß. Sabine Verheyen, Mitglied des Europäischen Parlaments, stellte die derzeitige EU-Richtlinie und die 2016 in Kraft tretende Novellierung vor: Für die Zulassung zum Straßenverkehr sieht die bisherige Regelung neben einem Immissionswert für das Standgeräusch auch einen Immissionswert für einen festgelegten Testbereich vor. In diesem Testzyklus wird das Motorrad auf einer definierten Strecke von 50 km/h bis 80 km/h hoch beschleunigt. Innerhalb dieses Testzyklus darf der Lärmpegel 80 dB(A) mit einer Toleranz von +/- 5 dB(A) nicht überschreiten. Da diese Regelung insbesondere für langsamere Fahrten im innerörtlichen Bereich keine Lärmbegrenzung vorsah, wird u. a. auch bei der 2016 in Kraft tretenden Regelung der Testzyklus in den Messbereich zw. 20 und 80 km/h erweitert. Zudem wird der zulässige Wert um 2 dB(A) auf 78 und ab 2017 um ein weiteres dB(A) auf 77 dB(A) reduziert. Auch sollen verschärfte Regelungen gegen den Ausbau von Geräuschdämpfern bei den Auspufffanlagen umgesetzt werden. Bernd Schüttler vom Bundesministerium für Verkehr und Innovation gab einen detaillierten Einblick in die Entwicklung der deutschen Gesetzeslage zum Thema Lärmgrenzen und manipulative Maßnahmen zum „Sound-Tuning“. Nicht nur der leichte Ausbau von Lärmdrosseln aus den Schalldämpfern, sondern auch die Fahrzeugelektronik der Motorräder begünstigen den störenden Motorradsound. Viele neue Maschinen verfügen z. B. über Kennfeldzündungen und sonstige elektronische Motorregelungen. Dies führt zum Beispiel dazu, dass das Motorrad in dem Geschwindigkeitsbereich des o. a. Testzyklus die Immissionswerte einhält, aber außerhalb dieses Bereiches um ein vielfaches lauter ist. Dies insbesondere bei Fahrten bei den Geschwindigkeiten, wie sie auf den Bundes- und Landesstraßen in der Eifel üblich sind. Grundsätzlich reichen die bisherigen Regelungen zwar nicht aus, dennoch versetzen sie die Polizei in die Lage bei Verstößen rechtssichere Verwarn- und Bußgelder zu verhängen. Vertreter einiger Gemeinden aus dem Hochsauerlandkreis berichteten über die dortigen Messungen und Kontrollen der Polizei. Ein anderer Lösungsansatz wurde von Roland Thomas, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, angesprochen: Die Streckensperrung für Motorradfahrer. Das wäre jedoch die „Ultima Ratio“, denn es betrifft alle – auch die Motorradfahrer, die sich an die Gesetzeslage halten und ist daher rechtlich wegen Unverhältnismäßigkeit bedenklich. 2. Rechtliche Würdigung 2016 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die einerseits die Geräuschgrenzwerte um einige Dezibel heruntersetzt und andererseits den Messbereich der Lautstärkefeststellung erweitert. Aber Seite 3 von Ratsdrucksache 76-X/Z-1 einige Probleme bleiben bestehen: Zum Beispiel, dass die Halter älterer Maschinen nicht dazu verpflichtet sein werden, die neuen Bestimmungen an ihren Motorrädern auch umzusetzen. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe RD-Nr.. 76-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe RD-Nr.. 76-X 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In einem gemeinsamen Forderungskatalog wurden folgende Forderungen an die Gesetzgebung verabschiedet: EU-Lärmvorschriften sollen nicht nur für neue Motorräder, sondern auch für Altfahrzeuge gelten; Einführung einer Schallobergrenze für Stand- und Fahrgeräusche; taugliche Messverfahren einführen; Pflicht zu Frontkennzeichen für Motorräder; Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr; Abschreckende Sanktionen durch die Polizei wie Punkte und spürbare Geldbußen, Entzug der Betriebserlaubnis oder Stilllegung des Motorrads; Möglichkeit der Straßensperrung aus Lärmschutzgründen sowie Einführung einer jährlichen Überprüfungspflicht für die Geräuschimmissionen der Motorräder. Der Forderungskatalog ist als Anlage beigefügt. Abschließend wird vorgeschlagen, bei der Kreispolizeibehörde zu beantragen, dass diese in Orientierung an der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises, die technischen Voraussetzungen für entsprechende Kontrollen schafft und auf den besonders betroffenen Straßenabschnitten im Stadtgebiet Kontrollen und Messungen vornimmt sowie die Verstöße ahndet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe RD-Nr.. 76-X 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Kreispolizeibehörde folgenden Antrag zu stellen: Die Kreispolizeibehörde stellt in Orientierung an der Kreispolizeibehörde im Hochsauerlandkreis bis 2016 die technischen Voraussetzungen für verwertbare Messungen und Kontrollen der ab dann geltenden veränderten Schallobergrenzen und Standgeräuschen her, um auf den besonders betroffenen Straßenabschnitten im Stadtgebiet Kontrollen und Messungen vorzunehmen und Verstöße zu ahnden.