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Sitzungsvorlage (Vertrag mit dem SC Jülich 10/97 e.V. über die Nutzung und über die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage Karl-Knipprath-Stadion)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 11:14
Aktualisiert
30.04.13, 11:14
Sitzungsvorlage (Vertrag mit dem SC Jülich 10/97 e.V. über die Nutzung und über die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage Karl-Knipprath-Stadion) Sitzungsvorlage (Vertrag mit dem SC Jülich 10/97 e.V. über die Nutzung und über die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage Karl-Knipprath-Stadion)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 25.04.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 171/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 07.05.2013 TOP Ergebnisse Vertrag mit dem SC Jülich 10/97 e.V. über die Nutzung und über die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage Karl-Knipprath-Stadion Anlg.: 1 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Rat und in der Sportstättenkommission wurde der Wunsch geäußert, den Vertrag mit dem SC Jülich 10/97 über die Nutzung und über die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage KarlKnipprath-Stadion im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zu behandeln. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Hintergrund ist, dass der SC Jülich 10/97 einige Inhalte des Vertrages anders auslegt als die Verwaltung. In seiner Sitzung am 28.02.2013 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport beschlossen, dass die Verwaltung mit der Alemannia Aachen GmbH keine weiteren Gespräche über eine mögliche Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen führt (s. Vorlage 110/2013). Der SC Jülich 1910/97 hat daraufhin der Alemannia Aachen GmbH schriftlich mitgeteilt, dass dieser Beschluss aus seiner Sicht „rechtlich und politisch irrelevant“ sei. Der Verein verweist in seiner Argumentation auf den in 2005 zwischen der Stadt Jülich und dem SC Jülich 10/97 geschlossenen Vertrag über die Nutzung und die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage KarlKnipprath-Stadion“. Gleichlautende Verträge sind 2005 nach ausführlichen Diskussionen in der Sportstättenkommission, mit dem Stadtsportverband und allen Fußballvereinen sowie abschließender Beschlussfassung im Fachausschuss mit allen Fußballvereinen geschlossen worden. Die Verträge sind Bestandteil des Sportstättenentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2011 und dort im Anhang A zu finden. Der SC Jülich 10/97 legt den Vertrag so aus, dass er aufgrund dieses Vertrages das alleinige Hausrecht über das Stadion und damit alleine zu entscheiden hat, welche Vereine neben ihm das Stadion nutzen dürfen. Daher habe er auch die Oberhoheit in Verhandlungen mit Alemannia Aachen. Mit Schreiben vom 08.03.2013 ist dem SC Jülich 10/97 mitgeteilt worden, dass die Stadt Jülich die vom Verein geäußerte rechtliche Auslegung des Vereins in keiner Weise teilt. In § 1, Ziff.1, stellt die Stadt Jülich als Eigentümerin dem SC Jülich 10/97 das Stadion zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung und überträgt in § 2, Ziff. 1, im Rahmen dieses Vertrages das Hausrecht. Ziff. 2 des § 2 verpflichtet den Verein aber, die Sportanlage nur für sportliche bzw. unmittelbar damit verbundene Zwecke im Rahmen seiner Vereinsarbeit zu nutzen. Der SC Jülich 10/97 kann daher keinesfalls über die Nutzung des Stadions durch andere Vereine entscheiden, dies bleibt nach wie vor wie auch bisher praktiziert der Stadt als Eigentümerin vorbehalten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 171/2013 x nein nein Seite 2