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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
06.02.14, 14:34
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 35/2014 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 24.01.2014 gez. Gerlach Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Schulausschuss Termin 18.02.2014 vorberatend Rat 25.02.2014 beschließend Betrifft: 29.01.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit der Stadt Kerpen abzuschließen. Begründung: Gemäß V 482/2013 hat der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2013 beschlossen, dass die DonBosco-Förderschule zum Ende des Schuljahrs 2013/14 aufgelöst wird, um ab dem Schuljahr 2014/15 als Teilstandort der Martinusschule Kerpen fortgeführt zu werden. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt hat auch der Rat der Stadt Kerpen am 17.12.2013 die Änderung der Martinusschule mit gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes in Erftstadt beschlossen. Die entsprechenden Anträge zur Genehmigung dieser Vorhaben liegen der Bezirksregierung Köln bereits vor. Seitens der Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln wurde signalisiert, dass eine abschließende Prüfung und Genehmigung erst mit Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen kann. Bereits im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurde über die wesentlichen Inhalte des Regelwerks informiert. Zunächst war beabsichtigt, auch Verrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Schlüssel- und Investitionszuweisungen zu definieren. Aufgrund der Neufassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GfG) 2014 vom 18.12.2013 ist eine spezielle Regelung überflüssig. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die Gemeinden und der Gewährung des Schüleransatzes werden gemäß § 8 Abs. 4 GfG 2014 bei Übertragung der Schulträgerschaft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Schüler den beteiligten Kommunen entsprechend dem in der Vereinbarung geregelten Finanzierungsanteil zugerechnet. Da für die Don-Bosco-Förderschule bereits seit 1998 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich über die Beschulung von lernbehinderten Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Nörvenich an der Don-BoscoSchule besteht, ist vorgesehen, dass die Stadt Kerpen im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten aus der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eintritt. Hierfür ist die förmliche Anerkennung dieser Nachfolgeregelung durch die Gemeinde Nörvenich erforderlich; eine zeitnahe Beschlussfassung ist beabsichtigt. Der vorgelegte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt wurde gemeinsam mit der Stadt Kerpen erarbeitet und ist sowohl mit dem Städte- und Gemeindebund als auch mit der für die Genehmigung zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Inwieweit im Laufe des Genehmigungsverfahrens noch redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind, ist derzeit nicht abzusehen. Der Schulausschuss der Stadt Kerpen hat bereits über den Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 22.01.2014 beraten und dem Stadtrat, der am 18.02.2014 tagen wird, einstimmig empfohlen, mit der Stadt Erftstadt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorliegenden Fassung abzuschließen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen. (Erner) -2-