Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
06.02.14, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 35/2014
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 24.01.2014
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
18.02.2014
vorberatend
Rat
25.02.2014
beschließend
Betrifft:
29.01.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines
Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den
Städten Kerpen und Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung
und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit der
Stadt Kerpen abzuschließen.
Begründung:
Gemäß V 482/2013 hat der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2013 beschlossen, dass die DonBosco-Förderschule zum Ende des Schuljahrs 2013/14 aufgelöst wird, um ab dem Schuljahr
2014/15 als Teilstandort der Martinusschule Kerpen fortgeführt zu werden. Im Zuge der
interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt hat auch der Rat
der Stadt Kerpen am 17.12.2013 die Änderung der Martinusschule mit gleichzeitiger Bildung eines
Teilstandortes in Erftstadt beschlossen. Die entsprechenden Anträge zur Genehmigung dieser
Vorhaben liegen der Bezirksregierung Köln bereits vor.
Seitens der Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln wurde signalisiert, dass eine
abschließende Prüfung und Genehmigung erst mit Vorliegen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erfolgen kann. Bereits im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurde über die
wesentlichen Inhalte des Regelwerks informiert. Zunächst war beabsichtigt, auch
Verrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Schlüssel- und Investitionszuweisungen zu definieren.
Aufgrund der Neufassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GfG) 2014 vom 18.12.2013 ist
eine spezielle Regelung überflüssig. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der
Ausgangsmesszahl für die Gemeinden und der Gewährung des Schüleransatzes werden gemäß §
8 Abs. 4 GfG 2014 bei Übertragung der Schulträgerschaft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung
die Schüler den beteiligten Kommunen entsprechend dem in der Vereinbarung geregelten
Finanzierungsanteil zugerechnet.
Da für die Don-Bosco-Förderschule bereits seit 1998 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich über die Beschulung von
lernbehinderten Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Nörvenich an der Don-BoscoSchule besteht, ist vorgesehen, dass die Stadt Kerpen im Rahmen dieser interkommunalen
Zusammenarbeit als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten aus der bestehenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eintritt. Hierfür ist die förmliche Anerkennung dieser
Nachfolgeregelung durch die Gemeinde Nörvenich erforderlich; eine zeitnahe Beschlussfassung
ist beabsichtigt.
Der vorgelegte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb
eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten
Kerpen und Erftstadt wurde gemeinsam mit der Stadt Kerpen erarbeitet und ist sowohl mit dem
Städte- und Gemeindebund als auch mit der für die Genehmigung zuständigen Kommunalaufsicht
bei der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Inwieweit im Laufe des Genehmigungsverfahrens noch
redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind, ist derzeit nicht abzusehen. Der Schulausschuss der
Stadt Kerpen hat bereits über den Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am
22.01.2014 beraten und dem Stadtrat, der am 18.02.2014 tagen wird, einstimmig empfohlen, mit
der Stadt Erftstadt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorliegenden Fassung
abzuschließen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen.
(Erner)
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