Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
27.08.15, 11:45
Aktualisiert
27.08.15, 11:45
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.08.2015 - Der Bürgermeister Az: 22-16-30/2013 S Nr. der Ratsdrucksache: 366-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 08.09.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2013 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 366-X 1. Sachverhalt: Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2012 wurde zwischenzeitlich mit den Arbeiten zum Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 begonnen. Dieser kann jedoch bis zur Sitzung des Rates am 08.09.2015 nicht fertiggestellt werden. Sobald der Entwurf fertiggestellt ist, wird das Dokument den „papierlosen“ Stadtverordneten in die Dokumentensammlung im Ordner „Haushalt allgemein“ eingestellt und den „papiergebundenen“ Stadtverordneten zugesandt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 in seiner Sitzung am 23.06.2015 bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. „ 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen. Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Prüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 bestellt. Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner soll unmittelbar nach der Fertigstellung des Entwurfes erfolgen. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2013 durch den RPA. 3. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 mit Anlagen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.