Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
27.08.15, 11:45
Aktualisiert
27.08.15, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 22-16-30/2013 S
Nr. der Ratsdrucksache: 366-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
08.09.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 366-X
1. Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2012 wurde zwischenzeitlich mit den Arbeiten zum
Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 begonnen. Dieser kann jedoch bis zur Sitzung des Rates
am 08.09.2015 nicht fertiggestellt werden.
Sobald der Entwurf fertiggestellt ist, wird das Dokument den „papierlosen“ Stadtverordneten in die
Dokumentensammlung im Ordner „Haushalt allgemein“ eingestellt und den „papiergebundenen“
Stadtverordneten zugesandt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat den
Gesamtabschluss zum 31.12.2012 in seiner Sitzung am 23.06.2015 bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur
Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. „ 116 Abs. 6
i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche
bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen.
Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, als Prüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner soll unmittelbar nach der Fertigstellung des
Entwurfes erfolgen. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2013 durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.