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Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
339 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
07.05.13, 17:11
Aktualisiert
07.05.13, 17:11
Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes) Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes) Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes) Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes) Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes) Sitzungsvorlage (Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 07.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 149/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 07.05.2013 TOP Ergebnisse Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines neuen Baseballplatzes Anlg.: 2 III V 61 40 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: 1. Vorschlag des Baseballclubs und Antrag der CDU-Fraktion, Eingang 30.04.2013 Der Baseballclub hat mit email vom 26.04.2013 beantragt, ihm den Rasenplatz, der vertraglich geregelt hauptsächlich von Jülich 12 genutzt wird und das angrenzende Wäldchen für die Anlegung eines Baseballplatzes und eines Softballplatzes zur Verfügung zu stellen. Der CDU-Antrag (ohne Datum, eingegangen am 30.04.2013, s. Anlage 1)) zielt in die gleiche Richtung. Ob der Rasenplatz mit seinen Nebenflächen ausreicht, kann die Verwaltung aufgrund der nicht einfachen Regeln des Baseballsports und der damit einhergehenden Ausmaße und Anforderungen der Spielfläche noch nicht abschließend bewerten. Hier müsste der Baseballclub eine genaue Planung vorlegen. Dann erst ist absehbar, ob Flutlichtmasten, Ballfangzäune und Barrieren entfernt werden müssen. So wie der Baseballclub die Fläche in den Auszug aus Google Earth (Stand 2007) eingezeichnet hat, müsste zusätzlich die Stehplatztribüne abgebaut werden, was mit erheblichen Abbrucharbeiten und Erdbewegungen verbunden wäre. Aus sportfachlicher Sicht ist es wünschenswert, dem Baseballclub eine geeignete Fläche für einen Baseball- und einen Softballplatz zur Verfügung zu stellen. Dem Verein ist versichert worden, dass die Verwaltung dieses Vorhaben positiv sieht und den Verein bei seinen Bemühungen unterstüt- zen will. Grundsätzlich sind aber auch die Interessen der potentiell von einer Umwidmung des Platzes betroffenen Sportvereine und des Schulsportes zu prüfen und abzuwägen. Hier sind vor allem Jülich 12 und Jülich 10/97 als Nutzer des Rasenplatzes sowie der Reitverein als unmittelbarer Nachbar anzuhören, wie das auch die CDU-Fraktion in Ziff. 4 ihres Antrages vorschlägt. 2. Bewertung der Rasenplätze im Sportstättenentwicklungskonzept Das Sportstättenentwicklungskonzept enthält auf den Seiten 90 – 94 nachstehende Bewertung der städtischen Rasenplätze: Jülich 12 Note 2 Jülich 10/97 Note 4 Lich-Steinstraß Note 4 Mersch Note 2 Stetternich Note 4 Selgersdorf Note 4 Kirchberg neu Note 4 Kirchberg alt Note 5 Bourheim Note 5 Barmen Note 4 Broich Note 2 Merzenhausen Note 6 Der Rasenplatz Jülich 12 ist damit mit den Rasenplätzen in Broich und in Mersch der gepflegteste und beste Rasenplatz in der Stadt Jülich. 3. Auslastung der Plätze Seit Erstellung des Sportstättenentwicklungskonzeptes hat sich die Anzahl der Mannschaften der Fußballvereine teils erheblich geändert. Die Vereine wie Jülich 12, Frankonia Broich, SC Stetternich und Viktoria Koslar haben ihre 1. Seniorenmannschaft vom Spielbetrieb abgemeldet. Auch in den Jugendabteilungen einiger Vereine sind Rückgänge zu verzeichnen. Sitzungsvorlage 149/2013 1. Ergänzung Seite 2 In der laufenden Saison haben die Vereine nachstehende Mannschaften: Verein Al. Bourheim Frankonia Broich Sal. Barmen Germania Kirchberg SV Mersch SC Merzenhausen Jülich 12 Jülich 10/97 G. Lich-Steinstraß SV Selgersdorf Seniorenmannschaften 1 1 2 1 2 0 0 1 2 1 SC Stetternich 2 Jugendmannschaften 1 3 5 5 3 0 0 8 0 9 mit Niederzier und Hambach zusammen 2 trainieren in Selgersdorf 8 Sollte eine bislang von einem Fußballverein genutzte Fläche für den Baseballsport umgewidmet werden, wären alle Rasenplätze in die Überlegung einzubeziehen, sofern die Flächen / Anlagen dies grundsätzlich erlauben. 4. Nutzer und Auslastung Rasenplatz Jülich 12 Der SV Jülich 12 hat in diesem Jahr keine Mannschaft mehr im Spielbetrieb. Auf Nachfrage Ende April 2013 hat der Verein der Verwaltung versichert, dass in der neuen Saison wieder eine Mannschaft gemeldet wird. Weiterer Nutzer des Rasenplatzes ist die Jugendabteilung des SC Jülich 10/97. Diese ist von fünf Jugendmannschaften in 2011 auf acht Mannschaften in dieser Saison angewachsen. Der Belegungsplan der Jugendabteilung ist als Anlage 1 beigefügt. Zudem nutzt Jülich 10/97 den Platz für das jährliche Jugendcamp, das auf einem Rasenplatz allein mit über 100 Kindern nicht durchführbar ist. Weitere Nutzer sind die Jülicher Schulen, denen der Platz für die Durchführung des Schulsportes und für Fußballturniere mehrmals im Monat zur Verfügung gestellt wird. Diese Nutzungen alle auf den Rasenplatz Jülich 10/97 zu verlegen, würde als Konsequenz zu einem vermehrten Pflegeaufwand, höheren Pflegekosten und einer schnelleren Abnutzung dieses Platzes führen. 5. Vertrag mit Jülich 12 Vertragslaufzeit und Kündigung sind wie folgt geregelt: Sitzungsvorlage 149/2013 1. Ergänzung Seite 3 §9 Vertragslaufzeit und Kündigung 1. Der Vertrag beginnt am 15. Oktober 2005. Er läuft auf unbestimmte Zeit und ist erstmals mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu kündigen. 2. Der Verein kann den Vertrag zum Ende des laufenden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, nach denen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Verein unzumutbar wird (z.B. bei extrem rückläufigem Mitgliederbestand). 3. Der Verein kann ferner fristlos den Vertrag kündigen, wenn ihm die Erfüllung aus triftigen Gründen nicht mehr möglich ist. 4. Die Stadt kann das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos kündigen, wenn der Verein den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, wenn der Verein sich auflöst oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. 6. Die Stadt kann den Nutzungsvertrag ferner vorzeitig mit einer Frist von einem Jahr kündigen, wenn zwingende im öffentlichen Interesse liegende Gründe dies erfordern. Somit kann der Vertrag frühestens zum 1. Januar 2014 gekündigt werden. 6. Prüfung der anderen Standortvorschläge Für die Errichtung des Softballplatzes schlägt der Baseballverein die nördlich des Jugendgästehauses gelegene Fläche vor. Hier ist der Auszug aus Google earth nicht korrekt. Die Fläche ist bereits zur Hälfte für das Jugendgästehaus gerodet worden (etwa bis zur Mitte des Rasenplatzes). Daher reicht die bis zur Zufahrt zur Reithalle übrig gebliebene Fläche für einen Softballplatz nicht aus. Zudem muss über diese Fläche die Rurauenstr. umverlegt werden. Die neben der Reithalle gelegene Ausgleichsfläche müsste gerodet werden. Bei der Fläche des Jugendgästehauses musste ein Ausgleich im Verhältnis 1:1 geschaffen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass bei den jetzt in Rede stehenden Flächen genauso verfahren wird. Die Ausgleichsflächen der Landesgartenschau gehören zu einem Biotopverbund entlang der Rur. Wenn dieser Verbund aufgehoben wird, ist fraglich, ob überhaupt eine Genehmigung zur anderweitigen Nutzung der Flächen erteilt wird und wenn ja, in welchem Verhältnis ausgeglichen werden muss. Als alternativen Standort für den Baseballplatz zieht der Baseballverein den Außenreitplatz des Reitvereins in Betracht. Dem Reitverein würde hierdurch nahezu die Hälfte seiner Fläche genommen. Die von ihm genutzten Flächen sind dem Reitverein mittels Pachtvertrag übertragen. Sollte ein Teil dieser Fläche anderweitig genutzt werden, muss dem Reitverein eine Ersatzfläche gestellt werden, die in der Umgebung der Reithalle aber nicht zur Verfügung steht. Der Außenreitplatz nördlich der Reithalle sowie Teile der Fläche neben der Reithalle liegen im ÜberschwemmungsbeSitzungsvorlage 149/2013 1. Ergänzung Seite 4 reich der Rur. Bei Geländeänderungen, Aufbauten –auch Zaunanlagen- etc. bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung, die nicht einfach zu erhalten ist. Zudem müsste für beide Flächen eine Flächenplannutzungsänderung erfolgen, da die Ausgleichsflächen in Sportflächen umgewandelt werden müssen. Bei allen Standortvorschlägen ist zu prüfen, ob Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung, Aufstellung von Bebauungsplänen) eingeleitet werden müssen. 7. Schreiben des Stadtsportverbandes Mit Mail vom 06.05.2013 ist ein Schreiben des Stadtsportverbandes eingegangen (s. Anlage 2). Der Stadtsportverband beantragt, den CDU-Antrag nicht weiter zu verfolgen. 8. Fazit Die Findung einer geeigneten Fläche für einen Baseball- und einen Softballplatz ist nach wie vor schwierig, auch wenn der Verein statt zunächst 40.000 m² jetzt 30.000 m² als ausreichend sieht. Insbesondere die weitere Rodung der Ausgleichsflächen der Landesgartenschau ist aufgrund der Erfahrungen beim Jugendgästehaus kaum vermittelbar. Sollte der Antrag der CDU-Fraktion weiter verfolgt werden, sind aus Sicht der Verwaltung nachstehende Punkte zu klären: - mit den betroffenen Vereinen müssen Gespräche geführt werden beim Baseballverband ist anzufragen, welche Kompromissmöglichkeiten ggfls. akzeptiert werden der Baseballverein muss eine genaue Planung und Kostenkalkulation erstellen sowie einen Finanzierungsplan vorlegen es muss geprüft werden, ob die Ausgleichsflächen der Landesgartenschau für die Errichtung eines Baseball- oder Softballplatzes genutzt werden können Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 149/2013 1. Ergänzung Seite 5 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 149/2013 1. Ergänzung x nein nein Seite 6