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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
44 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 83/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt Dat.:De/Vorlage 13699.doc Haushalts-ansatz/ reste DM Höhe der Überschreitung DM 2 1. 2. 3 4. 5. 1.020.6550.6 Gerichts- und Prozesskosten, Gutachterkosten hiervon bereits zur Kenntnis gebracht noch zur Kenntnis zu bringen 1.060.7130.6 Umlage an die KDVZ Frechen 1.630.6300.0 Beschaffung von Sicherheitskleidung 1.860.6550.6 Prüfungs- und Beratungskosten 1.900.8322.5 Kreisumlage -Anteil Kosten Volkshochschule- 1.500 5.096,63 4.387,53 709,10 215.000 2.472,33 8000 2.529,45 0 1.724,46 31.015 2.104,00 0 6.779,00 12.000 3.711,73 1.773,80 1.937,93 10.000 4.000,00 80.000 7.014,46 0 6.219,60 4.666,30 1.553,30 88.702 2.392,10 0 17.057,80 1.331,68 15.726,12 20.000 25.357,32 53.000 25.371,88 10.000 34.106,76 30.930,12 3.176,64 Höhe der Überschreitung DM Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt6. 1.210.9810.5 Erstattung zuviel erhaltener Landesbeihilfe Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan 7. 8. 9. 10. 11. b) 12. 13. 14. 3.001.4131.5 Wasseruntersuchungen bereits zur Kenntnis genommen noch zur Kenntnis zu nehmen 3.001.6000.0 Erstattung der Pfandgebühr für Standrohre Wasserwerk Concordia -Vermögensplan3.001.9044.8 Erweiterung des Rohrnetzes 3.001.9901.1 Mehrwertsteuer-Zahllast an das Finanzamt bereits zur Kenntnis genommen noch zur Kenntnis zu nehmen 3.001.9922.4 Darlehenstilgung an Kreditmarkt Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.110.6550.0 Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen davon bereits zur Kenntnis gebracht zu genehmigen 1.230.5000.2 Baul.Unterhaltung des Gymnasiums 1.230.5800.3 Kosten der Lernmittelfreiheit -Gymnasium- 15. 1.428.7920.4 Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen bereits genehmigt noch zu genehmigen Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Dat.:De/Vorlage 13699.doc 16. 17. 18. 19. 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltg. der Überg.Wohnheime -Aussiedlerbereits genehmigt noch zu genehmigen 1.900.8321.7 Kreisumlage -Kosten des Jugendamtes 5.001.4300.2 Beiträge zur Versorgungskasse Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.210.9355.3 Einrichtung der Klassenräume im Obergeschoss der Haushalts-ansatz/ reste DM 3.000 63.454,64 58.266,53 5.188,11 3.150.127 256.900,00 463.682,00 33.958,00 37.849,66 17.512,74 3 Grundschule Kreuzau 20. 21. 22. 23. 24. 1.210.9404.5 Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbaubisher zur Kenntnis genommen noch zu genehmigen 1.210.9406.1 Erw. der KGS Kreuzau durch Ausbau des 2. OG bisher genehmigt noch zu genehmigen 1.638.9500.5 Ausbau der Straße „ Im Niederbusch“ 1.670.9500.3 Erweiterung der Straßenbeleuchtung -allgemein- 34.822,03 16.797,28 4.871,50 11.925,78 0 69.727,50 45.765,57 23.961,93 97.552,76 23.444,68 20.000,00 15.227,43 120.000 15.607,55 Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan 3.001.4150.1 Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und Gödersheim bereits zur Kenntnis genommen noch zu genehmigen 4.400,36 11.207,19 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Nicht vorhersehbare Kosten in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit sowie die Durchführung von Stellenbewertungen durch einen externen Gutachter haben zur Überschreitung der Haushaltsstelle geführt. Nach der Kenntnisnahme vom 23.5.2000 wurden weitere Ausgaben in der oben ausgewiesenen Höhe geleistet. 2) Nach Festsetzung der endgültigen Vorschussumlage an die KDVZ Frechen ergab sich eine geringfügige Überschreitung. 3) Die notwendige Anschaffung von Schutzkleidung für die Bediensteten des Bauhofes (vor allem die Anschaffung von Schnitt-Schutzkleidung für Arbeiten mit der Motorsäge) führt gegenüber der Planung zu Mehrausgaben. 4) Hier handelt es sich um restliche Ausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer im Dez. 1999 zur Erstellung der Bilanz 1998 des Freizeitbades. 5) Auf Grund gestiegener Umlagegrundlagen für die Kreisumlage ergaben sich bei der Festsetzung der Umlage für die Kreisvolkshochschule Mehrausgaben in der ausgewiesenen Höhe. 6) Die Abrechnung der Baukosten der Schulerweiterung Winden ergab eine Überzahlung an Landesbeihilfe von zusammen 31.579 DM. Der noch bestehende Kasseneinnahmerest von 24.800 DM wurde in Ausfall gesetzt, so dass noch ein Betrag von 6.779 DM zurückzuzahlen war. 7) Die Durchführung weiterer Wasseruntersuchungen führt zu höheren Überschreitungen. 8) Eine vermehrte Ausgabe von Standrohren führt zu höheren Erstattungen der Kaution für Standrohre. In gleicher Höhe haben sich auch Mehreinnahmen ergeben. 9) Die Überschreitung ist durch die gesamte Verrohrung des Baugebietes D 13 in Drove eingetreten. Bei Erstellung des Wirtschaftsplanes war nur von der Verlegung eines Teilstücks auszugehen. Um eine gemeinsame Verlegung mit den übrigen Versorgungsträgern zu gewährleisten, erfolgte die Versorgung des gesamten Baugebietes. 10) Die Mehrausgaben ergeben sich aus der Abrechnung der Mehrwertsteuer-Einnahmen mit der geleisteten Vorsteuer im II. Quartal 2000. Die Zahlung der Mehrwertsteuer ist allerdings für das Wasserwerk Concordia neutral, da MWSt-Einnahmen abgeführt und gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstattet werden. 11) Am 30.10.1999 wurde ein Darlehen des Wasserwerks, welches bisher zu einem Zinssatz von 7,05 % ausgegeben war, zu einem Zinssatz von 5,09 %, fest bis zum Ende der Laufzeit, umgeschuldet. Bei gleichbleibender Tilgung hätte sich die Laufzeit des Darlehens verlängert. Aus diesem Grunde wurden geringfügig höhere Tilgungsraten vereinbart, die zu einer Überschreitung von 2.392,10 DM geführt haben. Demgegenüber steht allerdings eine Zinsersparnis von 5.230 DM. 12) Wegen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung durch Altlasten im Raum Obermaubach hat das Institut für Umwelthygiene Gelsenkirchen Untersuchungen auf den Freiflächen des Kindergartens Obermaubach sowie im Bereich der Altlasten Stockweg und Rinnebach/Steinacker durchgeführt. Hierdurch kam es zu der ausgewiesenen Überschreitung. 13) Die Überschreitung ist ausschließlich auf den Austausch der Schließanlage zurückzuführen. Es handelt sich allerdings um einen Versicherungsschaden (Schlüsselverlustversicherung), so dass entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen. 14) Der Haushaltsansatz für Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz reicht für das Gymnasium bei weitem nicht aus, da ein ausreichender Bestand für die Ausleihe noch nicht vorhanden ist. 15) Der nicht vorhersehbare Aufenthalt verschiedener Asylbewerber in Krankenanstalten führt zur erheblichen Überschreitung des Ansatzes. 16) Nach Übergabe eines bisher von Aussiedlern bewohnten Mietobjektes in Obermaubach mußte auf Grund des Zustandes des Objektes eine Entschädigung für Gebäudeschäden und abhanden gekommene Einrichtungsgegenstände in Höhe von 60.000 DM gezahlt werden. Der in der Angelegenheit hinzugezogene Rechtsanwalt hat den geforderten Betrag als angemessen angesehen und von einem Rechtsstreit abgeraten, da 4 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) dieser erhebliche Anwalts- und vor allen Dingen Gutachterkosten verursacht hätte. Durch die Verbuchung weiterer Ausgaben für die Aussiedlerunterkünfte erhöht sich automatisch die Summe der Überschreitung. Bei der Berechnung des Haushaltsansatzes für die Jugendamtsumlage war die Verwaltung von dem damals bekannten Umlagesatz von 11,6 % und niedrigeren Umlagegrundlagen ausgegangen. Der Umlagesatz wurde letztlich auf 12,41 % der gestiegenen Umlagegrundlagen (infolge höherer Schlüsselzuweisungen) festgesetzt. Dies hat zu Mehrausgaben von 256.900 DM geführt. Die Abrechnung der Versorgungskassenumlage für das HJ 1999 ergab eine höhere Bemessungsgrundlage und führt dadurch auch zu höheren Abschlagszahlungen für das HJ 2000. Bei der Berechnung des Haushaltsansatzes für die Ausstattung der neuen Räume in der KGS Kreuzau wurden für jede Klasse 12.500 DM, ausgehend von je 20 Schüler, eingeplant.Tatsächlich sind in den einzelnen Jahrgängen 3031 Schüler aufzunehmen, so dass die Haushaltsmittel generell nicht ausreichen konnten. Daneben war es erforderlich, infolge der 3. Eingangsklasse zum Schuljahr 2000/2001 einen weiteren Raum auszustatten. Es handelt sich um restliche Baukosten aus der Maßnahme des Vorjahres, die den gebildeten Haushaltsrest übersteigen. Nach der Kostenschätzung aus dem Jahre 1997 wurden für die Entkernung des Dachgeschosses und die Maurerarbeiten nur rd. 14.500 DM veranschlagt. Der tatsächliche Aufwand belief sich jedoch auf rd. 98.000 DM. Nach Verbuchung aller Ausgaben wird sich letztlich eine Gesamtüberschreitung von rd. 85.000 DM ergeben. Die Schlussrechnung über den Ausbau der Straße „Im Niederbusch“ in Thum liegt noch nicht vor. Die bisherigen Ausgaben überschreiten den Haushaltsrest um rd. 23.500 DM. Hiervon werden allerdings rd. 10.000 DM in den Verwaltungshaushalt umgebucht, da es sich um Ausgaben handelt, die nicht auf die Anlieger umgelegt werden können. Somit verbleiben noch rd. 13.500 DM Mehrausgaben. Diesen Mehrausgaben stehen rd. 8.000 DM höhere Erschließungsbeiträge sowie rd. 5.000 DM höhere KAG-Beiträge gegenüber. Die Überschreitung des Haushaltsansatzes ist auf die zusätzliche Montage von 3 Leuchten in Schlagstein (Zuwegung zum Bahnhof) sowie auf die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Auf dem Graben“ (Richtung Friedhof) in Untermaubach zurückzuführen. 5 24) Die Abrechnung des Wasserbezugs von den Stadtwerken Düren für den Ortsteil Obermaubach für das WJ 1999 ergab gegenüber dem Vorjahr einen höheren Verbrauch. Somit war eine Nachzahlung für das WJ 1999 als auch eine höhere Abschlagszahlung für das WJ 2000 zu leisten (+ rd. 8.200 DM). Ebenso ergab die Abrechnung des Wasserverbrauchs für den Bereich Welk gegenüber dem Vorjahr eine Nachzahlung von rd. 2.800 DM. Darüber hinaus hat der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach seine Berechnungen umgestellt. Im WJ 2000 wurde sowohl das 2. Halbjahr 1999 abgerechnet als auch für das WJ 2000 Vorausleistungen in der Höhe eines voraussichtlichen Jahresverbrauchs festgesetzt. Dies führte ebenfalls zu Mehrausgaben von rd. 7.200 DM. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Den Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von bisher insgesamt rd. 494.000 DM (Vorlagen 56/00 vom 16.5.2000 und 83/00 vom 2.8.2000) stehen derzeit Verbesserungen in Höhe von rd. 650.000 DM gegenüber, so dass sich im Abgleich ein Einnahmeüberhang von rd. 156.000 DM ergibt. Ich weise allerdings jetzt bereits darauf hin, dass durch die Anmietung von 4 Klassencontainern für das Gymnasium gegenüber dem Haushaltsansatz von 13.000 DM Mehrkosten von rd. 73.000 DM entstehen werden. Letztlich muss die Maßnahme „Sanierung des Clubheimes an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Verwaltungshaushalt finanziert werden. Die Kosten betragen rd. 320.000 DM, hierzu wurde ein Landeszuschuss von 80.000 DM zugesagt, so dass sich eine Belastung von 240.000 DM ergibt. Nach Abzug dieser -noch entstehenden- Kosten verbleibt eine Verschlechterung für den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 157.000 DM, die derzeit das Haushaltsdefizit erhöhen. Im Vermögenshaushalt entstanden bisher Überschreitungen von zusammen rd. 298.000 DM. An Haushaltsverbesserungen sind bisher jedoch rd. 313.000 DM zu verzeichnen, so dass sich eine geringfügige Verbesserung von rd. 15.000 DM ergibt. Den Haushaltsüberschreitungen im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Wasserwerk Concordia in Höhe von zusammen rd. 13.000 DM stehen Haushaltsverbesserungen von z. Zt. rd. 32.000 DM (zur Hauptsache Mehrerträge an Wassergebühren) gegenüber. Den Mehrausgaben des Vermögensplanes in Höhe von insgesamt rd. 26.800 DM stehen rd. 86.000 DM an Verbesserungen gegenüber, so dass ein Ausgleich sowohl des Erfolgsplanes als auch des Vermögensplanes gegeben ist. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushalts-ansatz/ Höhe der Überrest schreitung DM DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben 12. 13. 14. Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.110.6550.0 Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen davon bereits zur Kenntnis gebracht zu genehmigen 1.230.5000.2 Baul.Unterhaltung des Gymnasiums 1.230.5800.3 Kosten der Lernmittelfreiheit -Gymnasium- 0 17.057,80 1.331,68 15.726,12 20.000 25.357,32 53.000 25.371,88 10.000 34.106,76 30.930,12 3.176,64 Höhe der Überschreitung DM 15. 1.428.7920.4 Nr. Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen bereits genehmigt noch zu genehmigen Bezeichnung der Haushaltsstelle Dat.:De/Vorlage 13699.doc 16. 17. 18. 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltg. der Überg.Wohnheime -Aussiedlerbereits genehmigt noch zu genehmigen 1.900.8321.7 Kreisumlage -Kosten des Jugendamtes 5.001.4300.2 Haushalts-ansatz/ reste DM 3.000 63.454,64 58.266,53 5.188,11 3.150.127 256.900,00 6 Beiträge zur Versorgungskasse 19. 20. 21. 22. 23. 24. Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.210.9355.3 Einrichtung der Klassenräume im Obergeschoss der Grundschule Kreuzau 1.210.9404.5 Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbaubisher zur Kenntnis genommen noch zu genehmigen 1.210.9406.1 Erw. der KGS Kreuzau durch Ausbau des 2. OG bisher genehmigt noch zu genehmigen 1.638.9500.5 Ausbau der Straße „ Im Niederbusch“ 1.670.9500.3 Erweiterung der Straßenbeleuchtung -allgemein- 463.682,00 33.958,00 37.849,66 17.512,74 34.822,03 16.797,28 4.871,50 11.925,78 0 69.727,50 45.765,57 23.961,93 97.552,76 23.444,68 20.000,00 15.227,43 120.000 15.607,55 Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan 3.001.4150.1 Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und Gödersheim bereits zur Kenntnis genommen noch zu genehmigen Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 4.400,36 11.207,19