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Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
83/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
14.09.2000
26.09.2000
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger
Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes des
Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
Haushalts-ansatz/ reste
DM
Höhe der Überschreitung
DM
2
1.
2.
3
4.
5.
1.020.6550.6
Gerichts- und Prozesskosten, Gutachterkosten
hiervon bereits zur Kenntnis gebracht
noch zur Kenntnis zu bringen
1.060.7130.6
Umlage an die KDVZ Frechen
1.630.6300.0
Beschaffung von Sicherheitskleidung
1.860.6550.6
Prüfungs- und Beratungskosten
1.900.8322.5
Kreisumlage -Anteil Kosten Volkshochschule-
1.500
5.096,63
4.387,53
709,10
215.000
2.472,33
8000
2.529,45
0
1.724,46
31.015
2.104,00
0
6.779,00
12.000
3.711,73
1.773,80
1.937,93
10.000
4.000,00
80.000
7.014,46
0
6.219,60
4.666,30
1.553,30
88.702
2.392,10
0
17.057,80
1.331,68
15.726,12
20.000
25.357,32
53.000
25.371,88
10.000
34.106,76
30.930,12
3.176,64
Höhe der Überschreitung
DM
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt6.
1.210.9810.5
Erstattung zuviel erhaltener Landesbeihilfe
Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan
7.
8.
9.
10.
11.
b)
12.
13.
14.
3.001.4131.5
Wasseruntersuchungen
bereits zur Kenntnis genommen
noch zur Kenntnis zu nehmen
3.001.6000.0
Erstattung der Pfandgebühr für Standrohre
Wasserwerk Concordia -Vermögensplan3.001.9044.8
Erweiterung des Rohrnetzes
3.001.9901.1
Mehrwertsteuer-Zahllast an das Finanzamt
bereits zur Kenntnis genommen
noch zur Kenntnis zu nehmen
3.001.9922.4
Darlehenstilgung an Kreditmarkt
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
1.110.6550.0
Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen
davon bereits zur Kenntnis gebracht
zu genehmigen
1.230.5000.2
Baul.Unterhaltung des Gymnasiums
1.230.5800.3
Kosten der Lernmittelfreiheit -Gymnasium-
15. 1.428.7920.4
Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
16.
17.
18.
19.
1.436.5000.6
Bauliche Unterhaltg. der Überg.Wohnheime -Aussiedlerbereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.900.8321.7
Kreisumlage -Kosten des Jugendamtes
5.001.4300.2
Beiträge zur Versorgungskasse
Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.210.9355.3
Einrichtung der Klassenräume im Obergeschoss der
Haushalts-ansatz/ reste
DM
3.000
63.454,64
58.266,53
5.188,11
3.150.127
256.900,00
463.682,00
33.958,00
37.849,66
17.512,74
3
Grundschule Kreuzau
20.
21.
22.
23.
24.
1.210.9404.5
Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbaubisher zur Kenntnis genommen
noch zu genehmigen
1.210.9406.1
Erw. der KGS Kreuzau durch Ausbau des 2. OG
bisher genehmigt
noch zu genehmigen
1.638.9500.5
Ausbau der Straße „ Im Niederbusch“
1.670.9500.3
Erweiterung der Straßenbeleuchtung -allgemein-
34.822,03
16.797,28
4.871,50
11.925,78
0
69.727,50
45.765,57
23.961,93
97.552,76
23.444,68
20.000,00
15.227,43
120.000
15.607,55
Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan
3.001.4150.1
Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und
Gödersheim
bereits zur Kenntnis genommen
noch zu genehmigen
4.400,36
11.207,19
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1) Nicht vorhersehbare Kosten in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit sowie die Durchführung von
Stellenbewertungen durch einen externen Gutachter haben zur Überschreitung der Haushaltsstelle geführt. Nach
der Kenntnisnahme vom 23.5.2000 wurden weitere Ausgaben in der oben ausgewiesenen Höhe geleistet.
2) Nach Festsetzung der endgültigen Vorschussumlage an die KDVZ Frechen ergab sich eine geringfügige
Überschreitung.
3) Die notwendige Anschaffung von Schutzkleidung für die Bediensteten des Bauhofes (vor allem die Anschaffung
von Schnitt-Schutzkleidung für Arbeiten mit der Motorsäge) führt gegenüber der Planung zu Mehrausgaben.
4) Hier handelt es sich um restliche Ausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer im Dez. 1999 zur Erstellung der
Bilanz 1998 des Freizeitbades.
5) Auf Grund gestiegener Umlagegrundlagen für die Kreisumlage ergaben sich bei der Festsetzung der Umlage für
die Kreisvolkshochschule Mehrausgaben in der ausgewiesenen Höhe.
6) Die Abrechnung der Baukosten der Schulerweiterung Winden ergab eine Überzahlung an Landesbeihilfe von
zusammen 31.579 DM. Der noch bestehende Kasseneinnahmerest von 24.800 DM wurde in Ausfall gesetzt, so
dass noch ein Betrag von 6.779 DM zurückzuzahlen war.
7) Die Durchführung weiterer Wasseruntersuchungen führt zu höheren Überschreitungen.
8) Eine vermehrte Ausgabe von Standrohren führt zu höheren Erstattungen der Kaution für Standrohre. In gleicher
Höhe haben sich auch Mehreinnahmen ergeben.
9) Die Überschreitung ist durch die gesamte Verrohrung des Baugebietes D 13 in Drove eingetreten. Bei Erstellung
des Wirtschaftsplanes war nur von der Verlegung eines Teilstücks auszugehen. Um eine gemeinsame Verlegung
mit den übrigen Versorgungsträgern zu gewährleisten, erfolgte die Versorgung des gesamten Baugebietes.
10) Die Mehrausgaben ergeben sich aus der Abrechnung der Mehrwertsteuer-Einnahmen mit der geleisteten Vorsteuer
im II. Quartal 2000. Die Zahlung der Mehrwertsteuer ist allerdings für das Wasserwerk Concordia neutral, da
MWSt-Einnahmen abgeführt und gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstattet werden.
11) Am 30.10.1999 wurde ein Darlehen des Wasserwerks, welches bisher zu einem Zinssatz von 7,05 % ausgegeben
war, zu einem Zinssatz von 5,09 %, fest bis zum Ende der Laufzeit, umgeschuldet. Bei gleichbleibender Tilgung
hätte sich die Laufzeit des Darlehens verlängert. Aus diesem Grunde wurden geringfügig höhere Tilgungsraten
vereinbart, die zu einer Überschreitung von 2.392,10 DM geführt haben. Demgegenüber steht allerdings eine
Zinsersparnis von 5.230 DM.
12) Wegen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung durch Altlasten im Raum Obermaubach hat das Institut für
Umwelthygiene Gelsenkirchen Untersuchungen auf den Freiflächen des Kindergartens Obermaubach sowie im
Bereich der Altlasten Stockweg und Rinnebach/Steinacker durchgeführt. Hierdurch kam es zu der ausgewiesenen
Überschreitung.
13) Die Überschreitung ist ausschließlich auf den Austausch der Schließanlage zurückzuführen. Es handelt sich
allerdings um einen Versicherungsschaden (Schlüsselverlustversicherung), so dass entsprechende Mehreinnahmen
gegenüberstehen.
14) Der Haushaltsansatz für Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz reicht für das Gymnasium bei weitem nicht
aus, da ein ausreichender Bestand für die Ausleihe noch nicht vorhanden ist.
15) Der nicht vorhersehbare Aufenthalt verschiedener Asylbewerber in Krankenanstalten führt zur erheblichen
Überschreitung des Ansatzes.
16) Nach Übergabe eines bisher von Aussiedlern bewohnten Mietobjektes in Obermaubach mußte auf Grund des
Zustandes des Objektes eine Entschädigung für Gebäudeschäden und abhanden gekommene
Einrichtungsgegenstände in Höhe von 60.000 DM gezahlt werden. Der in der Angelegenheit hinzugezogene
Rechtsanwalt hat den geforderten Betrag als angemessen angesehen und von einem Rechtsstreit abgeraten, da
4
17)
18)
19)
20)
21)
22)
23)
dieser erhebliche Anwalts- und vor allen Dingen
Gutachterkosten verursacht hätte. Durch die
Verbuchung weiterer Ausgaben für die Aussiedlerunterkünfte erhöht sich automatisch die Summe der
Überschreitung.
Bei der Berechnung des Haushaltsansatzes für die Jugendamtsumlage war die Verwaltung von dem damals
bekannten Umlagesatz von 11,6 % und niedrigeren Umlagegrundlagen ausgegangen. Der Umlagesatz wurde
letztlich auf 12,41 % der gestiegenen Umlagegrundlagen (infolge höherer Schlüsselzuweisungen) festgesetzt. Dies
hat zu Mehrausgaben von 256.900 DM geführt.
Die Abrechnung der Versorgungskassenumlage für das HJ 1999 ergab eine höhere Bemessungsgrundlage und führt
dadurch auch zu höheren Abschlagszahlungen für das HJ 2000.
Bei der Berechnung des Haushaltsansatzes für die Ausstattung der neuen Räume in der KGS Kreuzau wurden für
jede Klasse 12.500 DM, ausgehend von je 20 Schüler, eingeplant.Tatsächlich sind in den einzelnen Jahrgängen 3031 Schüler aufzunehmen, so dass die Haushaltsmittel generell nicht ausreichen konnten. Daneben war es
erforderlich, infolge der 3. Eingangsklasse zum Schuljahr 2000/2001 einen weiteren Raum auszustatten.
Es handelt sich um restliche Baukosten aus der Maßnahme des Vorjahres, die den gebildeten Haushaltsrest
übersteigen.
Nach der Kostenschätzung aus dem Jahre 1997 wurden für die Entkernung des Dachgeschosses und die
Maurerarbeiten nur rd. 14.500 DM veranschlagt. Der tatsächliche Aufwand belief sich jedoch auf rd. 98.000 DM.
Nach Verbuchung aller Ausgaben wird sich letztlich eine Gesamtüberschreitung von rd. 85.000 DM ergeben.
Die Schlussrechnung über den Ausbau der Straße „Im Niederbusch“ in Thum liegt noch nicht vor. Die bisherigen
Ausgaben überschreiten den Haushaltsrest um rd. 23.500 DM. Hiervon werden allerdings rd. 10.000 DM in den
Verwaltungshaushalt umgebucht, da es sich um Ausgaben handelt, die nicht auf die Anlieger umgelegt werden
können. Somit verbleiben noch rd. 13.500 DM Mehrausgaben. Diesen Mehrausgaben stehen rd. 8.000 DM höhere
Erschließungsbeiträge sowie rd. 5.000 DM höhere KAG-Beiträge gegenüber.
Die Überschreitung des Haushaltsansatzes ist auf die zusätzliche Montage von 3 Leuchten in Schlagstein
(Zuwegung zum Bahnhof) sowie auf die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Auf dem Graben“
(Richtung Friedhof) in Untermaubach zurückzuführen.
5
24) Die Abrechnung des Wasserbezugs von den Stadtwerken Düren für den Ortsteil Obermaubach für das WJ 1999
ergab gegenüber dem Vorjahr einen höheren Verbrauch. Somit war eine Nachzahlung für das WJ 1999 als auch
eine höhere Abschlagszahlung für das WJ 2000 zu leisten (+ rd. 8.200 DM). Ebenso ergab die Abrechnung des
Wasserverbrauchs für den Bereich Welk gegenüber dem Vorjahr eine Nachzahlung von rd. 2.800 DM. Darüber
hinaus hat der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach seine Berechnungen umgestellt. Im WJ 2000 wurde
sowohl das 2. Halbjahr 1999 abgerechnet als auch für das WJ 2000 Vorausleistungen in der Höhe eines
voraussichtlichen Jahresverbrauchs festgesetzt. Dies führte ebenfalls zu Mehrausgaben von rd. 7.200 DM.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Den Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von bisher insgesamt rd. 494.000 DM (Vorlagen
56/00 vom 16.5.2000 und 83/00 vom 2.8.2000) stehen derzeit Verbesserungen in Höhe von rd. 650.000 DM gegenüber,
so dass sich im Abgleich ein Einnahmeüberhang von rd. 156.000 DM ergibt. Ich weise allerdings jetzt bereits darauf
hin, dass durch die Anmietung von 4 Klassencontainern für das Gymnasium gegenüber dem Haushaltsansatz von
13.000 DM Mehrkosten von rd. 73.000 DM entstehen werden. Letztlich muss die Maßnahme „Sanierung des
Clubheimes an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Verwaltungshaushalt finanziert werden. Die Kosten betragen rd.
320.000 DM, hierzu wurde ein Landeszuschuss von 80.000 DM zugesagt, so dass sich eine Belastung von 240.000 DM
ergibt. Nach Abzug dieser -noch entstehenden- Kosten verbleibt eine Verschlechterung für den Verwaltungshaushalt in
Höhe von rd. 157.000 DM, die derzeit das Haushaltsdefizit erhöhen.
Im Vermögenshaushalt entstanden bisher Überschreitungen von zusammen rd. 298.000 DM. An
Haushaltsverbesserungen sind bisher jedoch rd. 313.000 DM zu verzeichnen, so dass sich eine geringfügige
Verbesserung von rd. 15.000 DM ergibt.
Den Haushaltsüberschreitungen im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Wasserwerk Concordia in Höhe von zusammen
rd. 13.000 DM stehen Haushaltsverbesserungen von z. Zt. rd. 32.000 DM (zur Hauptsache Mehrerträge an
Wassergebühren) gegenüber. Den Mehrausgaben des Vermögensplanes in Höhe von insgesamt rd. 26.800 DM stehen
rd. 86.000 DM an Verbesserungen gegenüber, so dass ein Ausgleich sowohl des Erfolgsplanes als auch des
Vermögensplanes gegeben ist.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie
nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushalts-ansatz/ Höhe der Überrest
schreitung
DM
DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
12.
13.
14.
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
1.110.6550.0
Gutachterkosten, Altlastuntersuchungen
davon bereits zur Kenntnis gebracht
zu genehmigen
1.230.5000.2
Baul.Unterhaltung des Gymnasiums
1.230.5800.3
Kosten der Lernmittelfreiheit -Gymnasium-
0
17.057,80
1.331,68
15.726,12
20.000
25.357,32
53.000
25.371,88
10.000
34.106,76
30.930,12
3.176,64
Höhe der Überschreitung
DM
15. 1.428.7920.4
Nr.
Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Dat.:De/Vorlage 13699.doc
16.
17.
18.
1.436.5000.6
Bauliche Unterhaltg. der Überg.Wohnheime -Aussiedlerbereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.900.8321.7
Kreisumlage -Kosten des Jugendamtes
5.001.4300.2
Haushalts-ansatz/ reste
DM
3.000
63.454,64
58.266,53
5.188,11
3.150.127
256.900,00
6
Beiträge zur Versorgungskasse
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.210.9355.3
Einrichtung der Klassenräume im Obergeschoss der
Grundschule Kreuzau
1.210.9404.5
Umbaumaßnahmen in der Grundschule Drove -Altbaubisher zur Kenntnis genommen
noch zu genehmigen
1.210.9406.1
Erw. der KGS Kreuzau durch Ausbau des 2. OG
bisher genehmigt
noch zu genehmigen
1.638.9500.5
Ausbau der Straße „ Im Niederbusch“
1.670.9500.3
Erweiterung der Straßenbeleuchtung -allgemein-
463.682,00
33.958,00
37.849,66
17.512,74
34.822,03
16.797,28
4.871,50
11.925,78
0
69.727,50
45.765,57
23.961,93
97.552,76
23.444,68
20.000,00
15.227,43
120.000
15.607,55
Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan
3.001.4150.1
Wasserbezug von den Stadtwerken Düren, dem WZV Perlenbach und
Gödersheim
bereits zur Kenntnis genommen
noch zu genehmigen
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
4.400,36
11.207,19