Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
11.03.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Lieb
Jülich, 18.02.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 95/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
28.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
07.03.2013
Stadtrat
14.03.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
einstimmig
Kindergartenplätze 2013/2014
Anlg.:
20/22
II
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Jülich richtet zum Kindergartenjahr 2013/14 weitere 20 Plätze für Kinder im Alter
U 3 ein.
2. Voraussetzung für die Schaffung der Plätze ist die finanzielle Förderung für den U3 – Ausbau des Mietobjekts gem. Förderrichtlinien des Bundes und des Landes NRW sowie die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Düren, den Eigenanteil von 10% an den
förderfähigen Investitionskosten zu übernehmen.
3. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2013ff bereitgestellt.
Begründung:
In seiner letzten Sitzung hat sich der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport mit der bedarfsgerechten Unterbringung von Kindern in Tageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14
befasst (vgl. Vorlagen-Nr. 33/2013). Vor allem in den Planungsbereichen der Innenstadt zeichnet
sich ein erheblicher Versorgungsengpass ab.
Der Ausschuss hat daraufhin einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die Gespräche
mit dem Kreisjugendamt fortzusetzen. Ziel ist die Schaffung möglichst vieler U3 Plätze in Jülich.
Die Gespräche sollen noch bis zum 28.02.2013 zum Ergebnis führen.“
Nutzung schulischer Räume
Die zuerst ins Auge gefasste Nutzung von Räumen in der GGS Süd wurde in Abstimmung mit dem
Kreisjugendamt aufgrund der zahlreichen, bereits in der o.g. Vorlage formulierten Bedenken nicht
weiter verfolgt.
Nutzung von Containern
Alternativ wurde geprüft, ob auf dem Gelände der Tageseinrichtung Buchenweg für die Unterbringung von zwei zusätzlichen Gruppen Container aufgestellt werden können. Auch diese Option wurde zwischenzeitlich verworfen. Gründe dafür sind vor allem die hohen laufenden Mietzahlungen
und die für eine Übergangslösung unverhältnismäßig hohen Vorbereitungskosten.
So würde die laufende Miete für zwei Container rund 3.700.000,-- € monatlich betragen. Die Summe übersteigt die förderfähige Kaltmiete gemäß Durchführungsverordnung – DVO KiBiz – und ist
schon aus diesem Grund nicht akzeptabel. Das Aufstellen der beiden Container wäre zudem mit
hohen Kosten für die Herrichtung des Untergrundes sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und
Abwasserleitungen verbunden. Das Hochbauamt schätzt die Kosten hierfür auf rund 50.000,00.--€
Deshalb hat die Verwaltung von einer Containerlösung auch in Abstimmung mit dem Jugendamt
Abstand genommen und auf dem freien Markt nach geeigneten Mietobjekten gesucht.
Annmietung von Räumlichkeiten
Gemeinsam mit dem Jugendamt und dem für Kindertageseinrichtungen zuständigen Sachbearbeiter
der Bauaufsicht des Kreises Düren hat die Verwaltung ein Objekt in der Münstereifeler Straße
(ehem. Kinderarztpraxis Bermel) in Augenschein genommen. Die Räume liegen im Erdgeschoss
(138qm) und eigenen sich für die Unterbringung von zwei Gruppen der Gruppenform II. Das entspricht 20 Plätzen für Kinder im Alter von 1 – 2,5 Jahren. Es wären lediglich kleinere Veränderungen in zwei Räumen vorzunehmen. Im Kellergeschoss stehen weitere Räume in vergleichbarer Größe zur Verfügung. Diese eignen sich nicht für die Schaffung von Betreuungsplätzen, wohl aber als
Abstellfläche bzw. Personalraum. Ein Vertragsabschluss wird nur zustande kommen, wenn die gesamte Fläche angemietet wird.
Auf Grundlage der förderfähigen pauschalen Kaltmiete ist von einer auskömmlichen Refinanzierung der Mietkosten auszugehen. Die Nebenkosten sind durch die laufenden Betriebskostenzuschüsse (Kindpauschalen) zu finanzieren.
Nach den Förderrichtlinien können Bundes- bzw. Landesmittel für den U 3-Ausbau beantrage werden, wobei für den Umbau im Bestand höchstens 8.500,00.--€ je Platz bezuschusst werden und für
die Ausstattungsgegenstände 3.500,00.--€ je Platz (90 v.H.)
Wegen der Zweckbindungsfrist nach den Förderrichtlinien muss der Mietvertrag über mindestens
fünf Jahre abgeschlossen werden. Sollte die Betreuung der 20 Kinder während der Laufzeit anderweitig geregelt werden, sieht das Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit vor, in den Räumen
eine Großtagespflege einzurichten.
Im Haushalt 2013 ff sind aufgrund des sich bereits im Sommer 2012 abzeichnenden Bedarfs an zusätzlichen Plätzen vorsorglich die Personalkosten für zwei weitere Gruppen veranschlagt worden.
Kosten für den laufenden Betrieb sowie die Ausstattung konnten aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen jedoch seinerzeit nicht beziffert werden und wurden deshalb auch nicht veranschlagt.
Da die Stadt Jülich aufgrund ihrer finanziellen Situation den Eigenanteil nicht aufbringen kann, hat
das Kreisjugendamt signalisiert, den Eigenanteil an den förderfähigen Investitionskosten in Höhe
von 10% zu übernehmen. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 12.03.2013.
Sitzungsvorlage 95/2013
Seite 2
Sobald die Höhe der investiven Maßnahmen ermittelt ist, wird das Kreisjugendamt den Zuwendungsbescheid erteilen. Es hat zugesagt, die Maßnahme aus Kreismitteln vorfinanzieren.
Aus Krankheitsgründen kann zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine detaillierte Kostenkalkulation vorgelegt werden. Diese wird zur Sitzung nachgereicht.
Der Vermieter behält sich eine Zusage bis zum 25.02.2013 vor. Um keine Zeit verstreichen zu lassen, sucht die Verwaltung deshalb weiter nach geeigneten Objekten. In der Sitzung wird zum aktuellen Sachstand berichtet.
Weitere Informationen zur möglichen Vertragsgestaltung können auf Wunsch im nichtöffentlichen
Teil gegeben werden.
Aktivitäten anderer Träger in Jülich
Es ist beabsichtigt in der
Ev. Kita Röntgenstraße
sowie
Im Pfarrheim Franz Sales
20 Plätze (16 Ü3 und 4 U3 Plätze)
10 Plätze für 1 – 2 jährige Kinder einzurichten.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ___1___
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 95/2013
X
Personalstellen sind im HH 2013ff veranschlagt. Sachkosten sind noch zu ermitteln.
nein
nein
Seite 3