Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
20.08.15, 13:04
Aktualisiert
20.08.15, 13:04
Beschlussvorlage (Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015) Beschlussvorlage (Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015) Beschlussvorlage (Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

7Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.08.2015 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 370-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 25.08.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 370-X 1. Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015 ist dieser Ratsdrucksache als Anlage beigefügt. Die Verwaltung nimmt Bezug auf Ratsdrucksache Nr. 278-X, die in der vergangenen Sitzung dieses Ausschusses am 09.06.2015 und in der Sitzung des Rates am 23.06.2015 ausführlich beraten wurde. In der Ratssitzung wurde bei drei Enthaltungen folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Die Stadt Bad Münstereifel hält an ihrer Entscheidung zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid fest. Die Konzeption zur einheitlichen Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Absätze 2 bis 4 Schulgesetz NRW wird zur Kenntnis genommen. Die CDU-Fraktion beantragt nun, dass die konkrete Umsetzung des Konzeptes zur einheitlichen Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird und bittet weiterhin darum, dass die Eltern der Vorschulkinder im Einzugsbereich der beiden Grundschulstandorte zeitnah und umfassend über die weitere Entwicklung an den Schulen informiert werden und ein Abwandern an andere Grundschulstandorte vermieden wird. Die Schulleitung hat eine Frist bis zum Ende des jetzt laufenden Schuljahres 2015/2016 für die Darlegung an die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung), wie der jahrgangsübergreifenden Unterricht gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW an den beiden Grundschulstandorten einheitlich organisiert wird. Für die Erstellung dieser pädagogischen Konzeption benötigt der Schulleiter mit seinem Kollegium mehrere Monate. Neuere Erkenntnisse oder neuere Informationen liegen hierzu seit den Beratungen im Fachausschuss und Rat vom 09.06. bzw. 23.06.2015 noch nicht vor. Zu gegebener Zeit, voraussichtlich Anfang des Jahres 2016, wird der Schulleiter auf Wunsch die einheitliche Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW, im Fachausschuss vorstellen. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW hat die Grundschule die Verpflichtung, mit den Eltern, den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen zu arbeiten. So waren zu der Informationsveranstaltung über die Zukunft des Grundschulverbundes und die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterricht in Houverath am 11.06.2015 auch die Erzieherinnen der Tageseinrichtungen für Kinder aus Houverath, Effelsberg, Mutscheid und Schönau sowie die Eltern der Vorschulkinder aus diesen Einrichtungen eingeladen worden. Neben einigen KitaLeiterinnen und Mitarbeiterinnen waren auch viele Eltern von Vorschulkindern bei der Informationsveranstaltung in Houverath anwesend. Im jetzt laufenden Schuljahr 2015/2016 wird der Grundschulverbund Höhengebiet an jedem Standort einen „Tag der offenen Tür“ sowie zwei gemeinsame Informationsveranstaltungen zum jahrgangsübergreifenden Unterricht, einmal zu den Unterrichtsmethoden, einmal zu Organisation und Ablauf in den Klassen, anbieten. Hierzu werden auch insbesondere die Eltern der Vorschulkinder aus den betroffenen Kitas eingeladen werden. Zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 hat es gegenüber den im letzten Ausschuss vorgestellten Schülerzahlen am Standort in Houverath keine, am in Standort Mutscheid drei Abgänge und drei Zugänge gegeben, sodass die Veränderungen bei den Schülerzahlen im auch sonst üblichen Bereich liegen. 2.Rechtliche Würdigung Nachdem die Entscheidung des Rates für den Erhalt beider Grundschulstandorte getroffen ist, besteht gemäß § 83 Abs. 1 Satz 4 SchulG NRW die Verpflichtung, den Grundschulverbund nach Seite 3 von Ratsdrucksache 370-X Ablauf von fünf Jahren (seit der Gründung zum 01.02.2011) in einer einheitlichen Organisation gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW zu unterrichten. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe RD-Nr. 278. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.