Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
20.08.15, 13:04
Aktualisiert
20.08.15, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
7Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.08.2015
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 370-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
25.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zur Fortführung des Grundschulsverbunds Höhengebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015
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Berichterstatter: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 370-X
1. Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.08.2015 ist dieser Ratsdrucksache als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung nimmt Bezug auf Ratsdrucksache Nr. 278-X, die in der vergangenen Sitzung dieses Ausschusses am 09.06.2015 und in der Sitzung des Rates am 23.06.2015 ausführlich beraten
wurde. In der Ratssitzung wurde bei drei Enthaltungen folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Die Stadt Bad Münstereifel hält an ihrer Entscheidung zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte
Houverath und Mutscheid fest.
Die Konzeption zur einheitlichen Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Absätze 2 bis 4 Schulgesetz NRW wird zur Kenntnis genommen.
Die CDU-Fraktion beantragt nun, dass die konkrete Umsetzung des Konzeptes zur einheitlichen
Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW in der Sitzung vorgestellt und
erläutert wird und
bittet weiterhin darum, dass die Eltern der Vorschulkinder im Einzugsbereich der beiden Grundschulstandorte zeitnah und umfassend über die weitere Entwicklung an den Schulen informiert
werden und ein Abwandern an andere Grundschulstandorte vermieden wird.
Die Schulleitung hat eine Frist bis zum Ende des jetzt laufenden Schuljahres 2015/2016 für die
Darlegung an die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung), wie der jahrgangsübergreifenden Unterricht gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW an den beiden Grundschulstandorten einheitlich organisiert wird. Für die Erstellung dieser pädagogischen Konzeption benötigt der Schulleiter
mit seinem Kollegium mehrere Monate. Neuere Erkenntnisse oder neuere Informationen liegen
hierzu seit den Beratungen im Fachausschuss und Rat vom 09.06. bzw. 23.06.2015 noch nicht
vor. Zu gegebener Zeit, voraussichtlich Anfang des Jahres 2016, wird der Schulleiter auf Wunsch
die einheitliche Organisation des Unterrichts gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW, im Fachausschuss vorstellen.
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW hat die Grundschule die Verpflichtung, mit den Eltern,
den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen zu arbeiten. So
waren zu der Informationsveranstaltung über die Zukunft des Grundschulverbundes und die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterricht in Houverath am 11.06.2015 auch die Erzieherinnen der Tageseinrichtungen für Kinder aus Houverath, Effelsberg, Mutscheid und Schönau sowie
die Eltern der Vorschulkinder aus diesen Einrichtungen eingeladen worden. Neben einigen KitaLeiterinnen und Mitarbeiterinnen waren auch viele Eltern von Vorschulkindern bei der Informationsveranstaltung in Houverath anwesend.
Im jetzt laufenden Schuljahr 2015/2016 wird der Grundschulverbund Höhengebiet an jedem
Standort einen „Tag der offenen Tür“ sowie zwei gemeinsame Informationsveranstaltungen zum
jahrgangsübergreifenden Unterricht, einmal zu den Unterrichtsmethoden, einmal zu Organisation
und Ablauf in den Klassen, anbieten. Hierzu werden auch insbesondere die Eltern der Vorschulkinder aus den betroffenen Kitas eingeladen werden.
Zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 hat es gegenüber den im letzten Ausschuss vorgestellten
Schülerzahlen am Standort in Houverath keine, am in Standort Mutscheid drei Abgänge und drei
Zugänge gegeben, sodass die Veränderungen bei den Schülerzahlen im auch sonst üblichen Bereich liegen.
2.Rechtliche Würdigung
Nachdem die Entscheidung des Rates für den Erhalt beider Grundschulstandorte getroffen ist,
besteht gemäß § 83 Abs. 1 Satz 4 SchulG NRW die Verpflichtung, den Grundschulverbund nach
Seite 3 von Ratsdrucksache 370-X
Ablauf von fünf Jahren (seit der Gründung zum 01.02.2011) in einer einheitlichen Organisation
gemäß § 11 Abs. 2 – 4 SchulG NRW zu unterrichten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe RD-Nr. 278.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.