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Sitzungsvorlage (Antrag 14/2013 (SPD) - Abberufung und Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsräte)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.05.13, 17:05
Aktualisiert
21.05.13, 17:05
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 17.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 220/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 28.05.2013 TOP Ergebnisse Antrag 14/2013 (SPD) - Abberufung und Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsräte Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Mit Schreiben vom 03.04.2013 teilt die SPD-Fraktion mit, dass das Ratsmitglied Herr Detlef Eckhard Strauss mit Wirkung vom 02.04.2013 Mitglied der SPD-Fraktion sei. Mit weiterem Schreiben vom 03.04.2013 (zugleich Antrag 14/2013) beantragt die SPD-Fraktion die Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse und Aufsichtsräte unter Berücksichtigung der nun aktuellen Fraktionsstärken. Hinsichtlich der Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse wird auf die Sitzungsvorlage 144/2013 verwiesen. Eine Abberufung und Bestellung der Mitglieder von Aufsichtsräten ist nach dem Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW „Die vom Rat bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen“ grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit der Abberufung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, das Weisungsrecht der Gemeinde gegenüber ihren Vertretern nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW abzusichern. Ein Abberufungsbeschluss kann demnach ebenso wie eine Weisung mit einfacher Ratsmehrheit beschlossen werden. Auch wenn die Abberufung dem Wortlaut nach keinen tatbestandlichen Voraussetzungen unterworfen ist und die Entscheidung im Ermessen des Rates steht, kann sie nicht nach Belieben erfolgen. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW darf das Abberufungsrecht aus § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nicht aus Gründen ausgeübt werden, welche allein in den veränderten Mehrheitsverhältnissen des Rates wurzeln. Demnach dürfen die Vertreter der Gemeinde nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit ihrem Amt stehenden Gründen abberufen werden. Zudem soll sich das Kräfteverhältnis im Rat, welches zum Zeitpunkt der Besetzung vorlag, grundsätzlich in dem zu besetzenden Gremium für die gesamte Amtszeit widerspiegeln. Dies geht auch aus einer Entscheidung des BVerwG vom 28.04.2010 hervor, wonach das Spiegelbildlichkeitsprinzip nur auf solche Ausschüsse und Gremien Anwendung findet, deren Besetzung sich unmittelbar aus der Gemeindevertretung ableitet und die an der Erfüllung der Aufgaben der Vertretung mitwirken. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 220/2013 x nein nein Seite 2