Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.05.13, 17:05
Aktualisiert
21.05.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 17.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 220/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag 14/2013 (SPD) - Abberufung und Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsräte
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.04.2013 teilt die SPD-Fraktion mit, dass das Ratsmitglied Herr Detlef Eckhard Strauss mit Wirkung vom 02.04.2013 Mitglied der SPD-Fraktion sei. Mit weiterem Schreiben
vom 03.04.2013 (zugleich Antrag 14/2013) beantragt die SPD-Fraktion die Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse und Aufsichtsräte unter Berücksichtigung der nun aktuellen Fraktionsstärken. Hinsichtlich der Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse wird auf die Sitzungsvorlage
144/2013 verwiesen.
Eine Abberufung und Bestellung der Mitglieder von Aufsichtsräten ist nach dem Wortlaut des § 113
Abs. 1 Satz 3 GO NRW „Die vom Rat bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss des Rates
jederzeit niederzulegen“ grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit der Abberufung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, das Weisungsrecht der Gemeinde gegenüber ihren Vertretern nach § 113 Abs. 1
Satz 2 GO NRW abzusichern. Ein Abberufungsbeschluss kann demnach ebenso wie eine Weisung
mit einfacher Ratsmehrheit beschlossen werden. Auch wenn die Abberufung dem Wortlaut nach
keinen tatbestandlichen Voraussetzungen unterworfen ist und die Entscheidung im Ermessen des
Rates steht, kann sie nicht nach Belieben erfolgen.
Nach der Rechtsprechung des OVG NRW darf das Abberufungsrecht aus § 113 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW nicht aus Gründen ausgeübt werden, welche allein in den veränderten Mehrheitsverhältnissen
des Rates wurzeln. Demnach dürfen die Vertreter der Gemeinde nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit ihrem Amt stehenden Gründen abberufen werden. Zudem soll sich das Kräfteverhältnis im
Rat, welches zum Zeitpunkt der Besetzung vorlag, grundsätzlich in dem zu besetzenden Gremium
für die gesamte Amtszeit widerspiegeln. Dies geht auch aus einer Entscheidung des BVerwG vom
28.04.2010 hervor, wonach das Spiegelbildlichkeitsprinzip nur auf solche Ausschüsse und Gremien
Anwendung findet, deren Besetzung sich unmittelbar aus der Gemeindevertretung ableitet und die
an der Erfüllung der Aufgaben der Vertretung mitwirken.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 220/2013
x
nein
nein
Seite 2