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Anfrage (Anfrage bzgl. Fällung eines Walnussbaumes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Volk Am Steinfeld 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Amtsleiter Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 03.12.2013 Rat Betrifft: Datum 10.12.2013 BM / Dezernent F 595/2013 25.02.2014 Anfrage bzgl. Fällung eines Walnussbaumes Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Volk, auf dem Grundstück Hennes-Weisweiler-Weg 2 in Erftstadt-Lechenich ist ein durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützter Baum gefällt worden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine städt. Fläche des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, welche an den VfB Erftstadt verpachtet ist. Der VfB Erftstadt nutzt das auf dem Grundstück befindliche Sportlerheim, die Sporthalle sowie die Außenanlagen für seine Vereinszwecke. Am 14.11.2013 erhielt die Gartenbauabteilung des Eigenbetriebes Straßen den Hinweis, dass ein größerer Baum im Hennes-Weisweiler-Weg gefällt worden sei. Diesem Hinweis ist die Fachabteilung selbstverständlich umgehend nachgegangen. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass es sich bei dem gefällten Baum um einen geschützten Walnussbaum (Juglans regia) gehandelt hat. Die Maßnahme wurde durch den ehem. Vorsitzenden des VfB Erftstadt veranlasst. Ausgeführt wurde sie von einem Forstunternehmer aus Erftstadt - Gymnich. Die Fällung erfolgte weder in Abstimmung mit dem Eigentümer noch mit der für die Baumschutzsatzung zuständigen Fachabteilung (Eigenbetrieb Straßen/ Gartenbau und Friedhöfe). Anfragen oder Anträge seitens des VfB Erftstadt lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Aufgrund des gegebenen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung ist ein entsprechendes Verfahren gegen den VfB Erftstadt und auch gegen die Gymnicher Firma eingeleitet worden. Sowohl der VfB Erftstadt als auch die Firma haben sich zu den Beschuldigungen geäußert. Demnach ist der Baum in erster Linie aufgrund eines früheren Ausbruchs gefällt worden. Eine entsprechende Schädigung ist an den vor Ort verbliebenen Stammstücken erkennbar gewesen. Einem Fällantrag wäre aufgrund dieses Schadens vermutlich zugestimmt worden. Tatsache ist jedoch, dass der Walnussbaum ohne Genehmigung gefällt wurde. Der Sachverhalt wird noch abschließend geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aufgrund der Ordnungswidrigkeit gegen den VfB Erftstadt und den Unternehmer ein Bußgeldbescheid erlassen. Des Weiteren ist beabsichtigt, einen Folgenbeseitigungsanspruch gem. § 9 der Baumschutzsatzung geltend zu machen. Demnach ist für den entfernten Baum eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-