Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Volk
Am Steinfeld 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Amtsleiter
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 03.12.2013
Rat
Betrifft:
Datum
10.12.2013
BM / Dezernent
F 595/2013
25.02.2014
Anfrage bzgl. Fällung eines Walnussbaumes
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Volk,
auf dem Grundstück Hennes-Weisweiler-Weg 2 in Erftstadt-Lechenich ist ein durch die Satzung
zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützter Baum
gefällt worden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine städt. Fläche des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft, welche an den VfB Erftstadt verpachtet ist. Der VfB Erftstadt nutzt das auf
dem Grundstück befindliche Sportlerheim, die Sporthalle sowie die Außenanlagen für seine
Vereinszwecke.
Am 14.11.2013 erhielt die Gartenbauabteilung des Eigenbetriebes Straßen den Hinweis, dass ein
größerer Baum im Hennes-Weisweiler-Weg gefällt worden sei. Diesem Hinweis ist die
Fachabteilung selbstverständlich umgehend nachgegangen. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass
es sich bei dem gefällten Baum um einen geschützten Walnussbaum (Juglans regia) gehandelt
hat. Die Maßnahme wurde durch den ehem. Vorsitzenden des VfB Erftstadt veranlasst.
Ausgeführt wurde sie von einem Forstunternehmer aus Erftstadt - Gymnich.
Die Fällung erfolgte weder in Abstimmung mit dem Eigentümer noch mit der für die
Baumschutzsatzung zuständigen Fachabteilung (Eigenbetrieb Straßen/ Gartenbau und Friedhöfe).
Anfragen oder Anträge seitens des VfB Erftstadt lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Aufgrund
des gegebenen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung ist ein entsprechendes Verfahren
gegen den VfB Erftstadt und auch gegen die Gymnicher Firma eingeleitet worden.
Sowohl der VfB Erftstadt als auch die Firma haben sich zu den Beschuldigungen geäußert.
Demnach ist der Baum in erster Linie aufgrund eines früheren Ausbruchs gefällt worden. Eine
entsprechende Schädigung ist an den vor Ort verbliebenen Stammstücken erkennbar gewesen.
Einem Fällantrag wäre aufgrund dieses Schadens vermutlich zugestimmt worden. Tatsache ist
jedoch, dass der Walnussbaum ohne Genehmigung gefällt wurde.
Der Sachverhalt wird noch abschließend geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird aufgrund
der Ordnungswidrigkeit gegen den VfB Erftstadt und den Unternehmer ein Bußgeldbescheid
erlassen. Des Weiteren ist beabsichtigt, einen Folgenbeseitigungsanspruch gem. § 9 der
Baumschutzsatzung geltend zu machen. Demnach ist für den entfernten Baum eine
Ersatzpflanzung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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