Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 348-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 4, Flurstücke Nr. 36, 57 und 132 - Bad
Münstereifel-Kolvenbach, Konradgasse 10
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Fahrsiloanlage und einer Maisfahrsiloanlage auf den
Flurstücken Gem. Hohn, Flur 4, Flurstücke 36, 57 und 132 vor.
Die Flurstücke liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB und sind im Flächennutzungsplan als
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet.
Geplant sind folgende Anlagen:
1. Errichtung einer 2-Kammer-Maisfahrsiloanlage mit den Maßen 36 m Länge x 15 m Breite x 3 m
Höhe auf dem Flurstück Nr. 36
2. Errichtung einer 4-Kammer-Fahrsiloanlage auf den Flurstücken 57 und 132 mit den Maßen
50m/60M Länge x 48 m Breite und 3 m Höhe.
Hinzu kommen Rangierflächen vor bzw. hinter den jeweiligen Anlagen.
Die Bauausführung der Anlagen erfolgt mit Stahlbetonwänden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 348-X
Der Antragsteller betreibt in der Ortschaft Kolvenbach einen Vollerwerbsbetrieb mit 200 Großvieheinheiten (Milchkühe/Rinder) nebst Nachzucht.
Zur Sicherstellung des Futterbedarfs sollen nun die o. g. Anlagen als Ergänzung zum bestehenden Milchviehbetrieb errichtet werden. Der geplante Außenbereichsstandort ist somit aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht sinnvoll.
Die Erschließung für das geplante Bauvorhaben ist sichergestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Anlagen, sofern es sich
um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Das Einvernehmen wird unter dieser Voraussetzung erteil.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig.
Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da es sich um einen bereits vorhandenen und genehmigten Betrieb in einer Außenbereichslage
handelt, macht die Errichtung von zusätzlich erforderlichen Nebenanlagen in Betriebsnähe planungsrechtlich und auch städtebaulich Sinn.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine