Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
138 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
23.06.15, 11:37
Aktualisiert
23.06.15, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 84-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 271-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbedarfsplanung in der Kernstadt Bad Münstereifel;
hier: Anfrage des Kreises Euskirchen vom 10.04.2015
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 271-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus hat in
seiner Sitzung am 09.06.2015 die Beratung des Tagesordnungspunktes vertagt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:
1.
Mit 11 Ja- zu 4 Nein-Stimmen: Das Interesse des Kreises Euskirchen zum Erwerb des Geländes der Kindertagesstätte „Magische 12“ mit aufstehenden Gebäuden ist abschlägig zu
bescheiden.
2.
Mit 11 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung: Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ist die
Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Bereich des Sportplatzgeländes (s. Alternative 1 der
Ursprungsvorlage) zu erörtern. Dem Kreis Euskirchen ist die städtische Fläche neben dem
Sportplatz Bad Münstereifel anzubieten.
3.
Abgelehnt bei 7 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen: Die Bereitschaft der Stadt Bad Münstereifel, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für eine Umnutzung als Kindertagesstätte zur
Verfügung zu stellen, besteht weiterhin.
Eine Vertagung in den Herbst 2015 birgt im Hinblick auf die avisierte Fertigstellung 2017 insbesondere zeitliche Probleme, die bereits mit der notwendigen und ggfls. zeitraubenden Änderung
des Planungsrechts beginnen. Aus diesem Grunde befürwortet die Verwaltung – auch im berechtigten Interesse des Kreises Euskirchen an einer „zeitnahen“ Rückmeldung – eine Entscheidung
durch den Stadtrat am 23.06.2015.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Konditionen einer Überlassung des Grundstücksteils an den Kreis Euskirchen haben sich an
der Vorgabe des § 90 III GO zu orientieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Das Interesse des Kreises Euskirchen zum Erwerb des Geländes der Kindertagesstätte
„Magische 12“ mit aufstehenden Gebäuden ist abschlägig zu bescheiden.
2.
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Bereich
des Sportplatzgeländes (s. Alternative 1 der Ursprungsvorlage) zu erörtern. Dem Kreis
Euskirchen ist die städtische Fläche neben dem Sportplatz Bad Münstereifel anzubieten.
3.
Die Bereitschaft der Stadt Bad Münstereifel, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für eine
Umnutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen, besteht weiterhin.