Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
62 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.06.15, 13:16
Aktualisiert
18.06.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD 238-X/Z-2
Stadt Bad Münstereifel
- Rechnungsprüfungsausschuss -
Prüfungsbericht
über die Prüfung
des Gesamtabschlusses 2012
Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen .......................................................................................................... 3
1.1.
Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel............................................................................... 3
1.2.
Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses und der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner.............................................. 3
2.
Ergebnis der Beratung des RPA am 11.06.2015 .......................................................... 4
3.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ........................................ 4
4.
Schlussbemerkung ....................................................................................................... 5
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Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
1.
Vorbemerkungen
1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 59
Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW (nachfolgend GO) den Gesamtabschluss 2012 geprüft. Er bediente sich hierbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Dornbach & Partner (§ 59 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO), die die Prüfung entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen durchführte.
Das Ergebnis ist in diesem Prüfungsbericht zusammengefasst dargestellt.
Der Gesamtabschluss 2012 war nach § 116 Abs. 6 GO daraufhin zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften
und die ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.
Der vom Rat bestätigte Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO
unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Gesamtabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.
1.2. Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner
Zur Vorbereitung der Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Bad Münstereifel
hat der RPA die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner mit der Prüfung
beauftragt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte nach § 116 Abs. 6 GO und entsprechend §
317 des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (Prüfungsstandards, Fachgutachten und Stellungnahmen). Danach wurde die Prüfung so ge-
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plant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze odnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Dabei waren jedoch nur solche Unrichtigkeiten und
Verstöße zu betrachten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Schuldenlage des „Konzerns“ Stadt hatten.
Dem RPA sind alle wesentlichen Veränderungen zum Entwurf, Berichte und Prüfungsergebnisse vorgelegt worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner
hat ergänzend dazu in der Sitzung des Ausschusses am 11.06.2015 vorgetragen.
2.
Ergebnis der Beratung des RPA am 11.06.2015
Der RPA hat den ihm vorgelegten Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner in seiner Sitzung am 11.06.2015 zur Kenntnis genommen und intensiv beraten.
Allgemeine Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Verwaltung und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantwortet.
Der RPA macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst einen eigenen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk (vgl. Ziffer 3).
3.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Gesamtabschluss der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2012, bestehend
aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang wurde gem. § 116 Abs.
6 GO unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts geprüft. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Bad Münstereifel, wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bad Münstereifel sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat
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die Beurteilung der Jahresabschlüsse in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereichen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der wesentlichen Einschätzung des Bürgermeisters der
Stadt Bad Münstereifel sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Münstereifel. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichts absehbaren Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar.
Bad Münstereifel, 11. Juni 2015
gez. Lamsfuß
Michael Lamsfuß
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
4.
Schlussbemerkung
Gestützt auf die Ausführungen in diesem Prüfungsbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung des Gesamtabschluss 2012 bestätigt werden, dass
-
Feststellungen, die der Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 durch den Rat der
Stadt entgegenstehen würden, sich bei der Prüfung nicht ergeben haben.
-
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m.
§ 96 GO Bedenken nicht vorzubringen sind.
Bad Münstereifel, 11. Juni 2015
gez. Lamsfuß
Michael Lamsfuß
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
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