Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwägungsliste WP7-943/2007
Anlage zur Vorlage WP7-943/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice, Schreiben
vom 12.07.2007
Nach Prüfung der uns zugesandten Entfällt.
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir
keine
grundsätzlichen
Bedenken
erheben.
Zur
Information
über
unseren
Leitungsbestand in obig genanntem
Bereich fügen wir in Anlage zu diesem
Schreiben Auszüge aus unseren
unserem
Bestandsunterlagen
bei.
Durch das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen
berührt.
Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die
Lage
unserer
Leitungen
zu
berücksichtigen,
um
Kosten
für
Trassenanpassungen zu vermeiden,
sollten Leitungsumlegungen erforderlich
werden bitten wir uns frühzeitig in die
Planung mit einzubeziehen.
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen und im Bereich der
textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan 43/Bedburg, 1.
vereinfachte Änderung wird ein
Verweis zur Beachtung der
DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsleitungen“
aufgenommen.
Die
Bestandspläne
(Gas,
Wasser, Strom) sind als Anlage
zum
Bebauungsplan
zu
nehmen.
Bei Nutzungsänderung der Flächen,
wie z.B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem
Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leistungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen, bitten wir
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Abwägungsliste WP7-943/2007
Anlage zur Vorlage WP7-943/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Sie die DVGW-Richtlinie GW 125 „
Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren
Versorgungsnetzen
sind
in
dem
betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
PLEdoc, Schreiben vom Wir
danken
Ihnen
für
Ihre Entfällt.
17.07.2007
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die o.g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen
der
n.a.
Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren:
E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH,
GasLINE,
Gaswerk
Philippsburg
GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH,
METG, NETG, TENP.
Erftverband, Schreiben
vom 30.07.2007
Bezirksgerierung
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Leitungen, Meßstellen und Anlagen des Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
Erftverbandes sind durch die vg.
nehmen.
Maßnahme nicht betroffen. Daher
bestehen aus Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.
Gegen den Bebauungsplan bestehen Die RWE Power AG wurde ebenfalls am .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
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Abwägungsliste WP7-943/2007
Anlage zur Vorlage WP7-943/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. ver. Änd.
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Arnsberg
nehmen und der Anregung zu
aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich Verfahren beteiligt.
weise jedoch daraufhin, dass das Ein Hinweis in den Bebauungsplan wird entsprechen.
Planegebiet
im
Bereich aufgenommen.
braunkohlebedingter , großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt. Es
wird empfohlen, einen entsprechenden
Hinweis
in
den
Textteil
des
Bebauungsplanes
aufzunehmen.
Deshalb
wird
gebeten,
die
entsprechenden Bergwerksgesellschaft
, RWE Power AG, an dem weiteren
Planverfahren zu beteiligen.
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