Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
85/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Kürzung von freiwilligen Ausgaben
hier:
Zuwendungen aus Anlass von Goldenen und Diamantenen Hochzeiten
I. Sach- und Rechtslage:
Die Vorgaben aus dem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept sind Ihnen allgemein bekannt. Sie erfordern
eine strenge Überprüfung aller freiwilligen Ausgaben auf ihre Notwendigkeit hin.
Für Ehe- und Altersjubiläen ist bei der Position 1.020.656.0.3 insgesamt ein Haushaltsansatz von 12.500,- DM
vorgesehen. Anlässlich von Altersjubiläen wird seitens der Gemeinde in der Regel ein Blumenstrauß im Wert von 20,DM überreicht, für das Jahr 2000 ergeben sich Aufwendungen von rd. 8.000,- DM.
Bei Goldhochzeiten wird ein Geldpräsent in Höhe von 100,- DM übergeben, für dieses Jahr ermitteln sich
voraussichtliche Gesamtkosten von 3.400,- DM.
Bei Diamantenen Hochzeiten beträgt das Geldpräsent der Gemeinde 200,- DM. Hier gibt es zusätzlich noch eine
Landeszuwendung in Höhe von 200,- DM. Für das laufende Jahr werden Aufwendungen von 800,- DM erwartet.
An der Regelung für die Altersjubiläen sollte nichts geändert werden. Eine weitere Kürzung wäre unvertretbar.
Bei den Goldhochzeiten schlage ich vor, statt der Geldzuwendung von 100,- DM künftig einen Blumenstrauß im Wert
von 30,- DM zu überreichen.
Bei den Diamantenen Hochzeiten sollte eine Kürzung des Barbetrages von 200,- DM auf 100,- DM erfolgen.
Damit ergäbe sich künftig eine Reduzierung des Haushaltsansatzes um rd. 3.000,- DM jährlich. Die Regelung sollte ab
01.01.2001 in Kraft treten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab dem Jahre 2001 kann der Haushaltsansatz bei der Position 1.020.656.0.3 von 12.500,- DM auf 9.500,- DM gekürzt
werden.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die Zuwendungen der Gemeinde zu Ehejubiläen werden ab 01.01.2001 wie folgt festgesetzt:
- Goldhochzeiten:
ein Blumenstrauß im Wert von 30,- DM,
- Diamantene Hochzeiten: ein Geldgeschenk von 100,- DM“.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Zuwendungen der Gemeinde zu Ehejubiläen werden ab 01.01.2001 wie folgt festgesetzt:
- Goldhochzeiten:
ein Geschenk im Wert von 30,- DM,
- Diamantene Hochzeiten: ein Geschenk von 100,- DM“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen:
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