Daten
Kommune
Jülich
Größe
176 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Gc
Jülich, 07.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 8/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
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Ergebnisse
Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
Anlg.: 4
SD.Net
Beschlussentwurf:
Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“
auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“ beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 22.07.2009 bis 28.08.2009 einschließlich statt. Der Beschluss über die
Anregungen aus dieser Beteiligung konnte vom Stadtrat erst am 05.07.2012 gefasst werden, da das
Bebauungsplanverfahren aus Gründen, die die Stadt Jülich nicht zu vertreten hat, zunächst nicht
weitergeführt werden konnte.
Der Entwurf des Antragstellers aus dem Jahre 2009 sah eine Bebauung mit 6 giebelständigen Einfamilienhäusern mit Satteldach vor. Diese Planung hat sich zwischenzeitlich in der Gestalt geändert,
dass ein giebelständiges Mehrfamilienhaus mit Pultdächern entstehen soll. Die benötigten Stellplätze sind in einer Tiefgarage unter diesem Haus vorgesehen.
Als Anlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes in verkleinerter Fassung, die textlichen Festsetzungen, sowie Gestaltungs- und Ansichtspläne des Bauobjektes, die die Situation vor Ort darstellen,
beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 8/2013
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