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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“ Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
176 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Gc Jülich, 07.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 8/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“ Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung Anlg.: 4 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“ auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 25 „Theodor-Heuss-Straße“ beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 22.07.2009 bis 28.08.2009 einschließlich statt. Der Beschluss über die Anregungen aus dieser Beteiligung konnte vom Stadtrat erst am 05.07.2012 gefasst werden, da das Bebauungsplanverfahren aus Gründen, die die Stadt Jülich nicht zu vertreten hat, zunächst nicht weitergeführt werden konnte. Der Entwurf des Antragstellers aus dem Jahre 2009 sah eine Bebauung mit 6 giebelständigen Einfamilienhäusern mit Satteldach vor. Diese Planung hat sich zwischenzeitlich in der Gestalt geändert, dass ein giebelständiges Mehrfamilienhaus mit Pultdächern entstehen soll. Die benötigten Stellplätze sind in einer Tiefgarage unter diesem Haus vorgesehen. Als Anlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes in verkleinerter Fassung, die textlichen Festsetzungen, sowie Gestaltungs- und Ansichtspläne des Bauobjektes, die die Situation vor Ort darstellen, beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 8/2013 Seite 2