Daten
Kommune
Jülich
Größe
67 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 8 / 2013
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Koslar Nr. 25
" Theodor-Heuss-Straße "
1.
Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
-
2.
Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
-
3.
Ein Zurücktreten von Gebäudeteilen von der mit 1 gekennzeichneten
Baulinie ist gemäß § 23 Abs. 2 bis zu 20% der Länge dieser Baulinie
zulässig.
Pflanzgebote ( § 9 ( 1 ) Nr. 25 BauGB )
-
5.
Bauliche Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen
zulässig.
Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO)
-
4.
Im Mischgebiet sind die in § 6 Abs. 2 Nr. 6, 7 und 8 sowie Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgeführten Anlagen und Einrichtungen unzulässig.
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung
landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden .
Äußere Gestaltung ( § 86 BauO NW )
-
Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich.