Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Voranfrage: Neubau eines Gewerbeobjektes - Betriebsgebäude und zwei Bürogebäude mit Wohneinheiten -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Sitzungsvorlage (Voranfrage: Neubau eines Gewerbeobjektes - Betriebsgebäude und zwei Bürogebäude mit Wohneinheiten -) Sitzungsvorlage (Voranfrage: Neubau eines Gewerbeobjektes - Betriebsgebäude und zwei Bürogebäude mit Wohneinheiten -)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: BA 780/12 meu/Wo Jülich, 18.12.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 534/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 TOP Ergebnisse Voranfrage: Neubau eines Gewerbeobjektes - Betriebsgebäude und zwei Bürogebäude mit Wohneinheiten Anlg.: 2 63 63 III SD.Net Beschlussentwurf: Bericht der Verwaltung Begründung: Die Bauherrin beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Gewerbeobjektes mit einem Betriebsgebäude, zwei Bürogebäuden mit einer Betriebsleiter-Wohnung und einer Geschäftsleiter-Wohnung sowie einer Mustergartenanlage an der Kartäuserstraße auf den Grundstücken Gemarkung Jülich, Flur 27, Flurstücke 159 - 161 und einem Teilstück aus 158. Die Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplans, weshalb der Bereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über die Kartäuserstraße. Die Straße „Am Kreisbahnhof“ als öffentliche Verkehrsfläche existiert nicht, da der geplante Bebauungsplan Jülich Nr. 19 „Bahnhof Jülich-Nord“ nicht rechtskräftig wurde. Die vorhandene Straße soll als private Erschließungszuwegung neben der Kartäuserstraße genutzt werden. Die Probleme bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 sind bekannt. Es handelt sich hier um einen Gewerbebetrieb, der sich gut zwischen den vorhandenen Gewerbebetrieben einerseits und der Wohnbebauung andererseits einfügt. Die Bauherrin wird die benötigten Grundstücke vor der Fertigstellung der Baumaßnahme zu einem Flurstück vereinigen. Das Umweltamt des Kreises Düren hat aus wasser-, abfallwirtschaftlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben. Die positive Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zum Artenschutz liegt vor. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 534/2012 Seite 2