Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: BA 780/12 meu/Wo
Jülich, 18.12.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 534/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
TOP
Ergebnisse
Voranfrage: Neubau eines Gewerbeobjektes - Betriebsgebäude und zwei Bürogebäude mit
Wohneinheiten Anlg.: 2
63
63
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Bericht der Verwaltung
Begründung:
Die Bauherrin beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Gewerbeobjektes
mit einem Betriebsgebäude, zwei Bürogebäuden mit einer Betriebsleiter-Wohnung und einer Geschäftsleiter-Wohnung sowie einer Mustergartenanlage an der Kartäuserstraße auf den Grundstücken Gemarkung Jülich, Flur 27, Flurstücke 159 - 161 und einem Teilstück aus 158.
Die Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplans, weshalb der Bereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem der
Baugebiete der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt
deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über die Kartäuserstraße. Die Straße „Am
Kreisbahnhof“ als öffentliche Verkehrsfläche existiert nicht, da der geplante Bebauungsplan Jülich
Nr. 19 „Bahnhof Jülich-Nord“ nicht rechtskräftig wurde. Die vorhandene Straße soll als private Erschließungszuwegung neben der Kartäuserstraße genutzt werden.
Die Probleme bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 sind bekannt. Es handelt sich hier um
einen Gewerbebetrieb, der sich gut zwischen den vorhandenen Gewerbebetrieben einerseits und der
Wohnbebauung andererseits einfügt.
Die Bauherrin wird die benötigten Grundstücke vor der Fertigstellung der Baumaßnahme zu einem
Flurstück vereinigen.
Das Umweltamt des Kreises Düren hat aus wasser-, abfallwirtschaftlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken erhoben. Die positive Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zum Artenschutz liegt vor.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 534/2012
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