Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Sitzungsvorlage (Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat
Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012) Sitzungsvorlage (Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat
Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012) Sitzungsvorlage (Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat
Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012) Sitzungsvorlage (Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat
Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 130 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 11.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 35/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 TOP Ergebnisse Auflösung und Neustrukturierung Umweltbeirat Antrag Nr. 41/2012 der SPD-Fraktion vom 20.12.2012 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Begründung: Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2012 ist im Rahmen der Nachbenennung eines stellv. Mitglied für den Umweltbeirat (Vorlagen-Nr. 262/2012) die Frage aufgeworfen worden, welche Initiativen und Verbände dem Umweltbeirat der Stadt Jülich angehören dürfen. Insofern wurde hierzu im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 20.09.2012, im Haupt- und Finanzausschuss am 27.09.2012 sowie im Stadtrat am 04.10.2012 ein entsprechender Bericht (Vorlagen-Nr. 345/2012) seitens der Verwaltung gegeben, in dem die ortsrechtliche Grundlage (§ 16 Zuständigkeitsordnung des Rates) des Umweltbeirates, die sich aus dem seinerzeitigen Ratbeschluss vom 11.05.995 entwickelt hatte, dargestellt wurde. Gleichzeitig wurde die aktuelle Geschäftsordnung, die sich der Umweltbeirat eigenständig gegeben hat, dargelegt. Im Rahmen der Beratungen über diesen Bericht ergaben sich im Wesentlichen drei Problempunkte. Zum Einen erschien der Kreis der im Umweltbeirat vertretenen Organisationen hinsichtlich ihrer inhaltlichen Berechtigung im Sinne der Zuständigkeitsordnung der Rates unklar. Zum anderen wurde festgestellt, dass die Anzahl der Mitglieder nicht mehr mit der Festlegung in der Zuständigkeitsordnung des Rates übereinstimmt. Darüber hinaus kam die Frage auf, ob die Mitglieder des Umweltbeirates, die als Vertreter der Ratsfraktionen bestellt sind, stimmberechtigt sind oder nur beratende Funktion innehaben. Insofern beständen auch Abweichungen zwischen den Regelungen der Zuständigkeitsordnung des Rates (§ 16 Umweltbeirat) und der Geschäftsordnung des Umweltbeirates. Somit wurden die Ergebnisse der o.g. Beratungen an den Umweltbeiratsvorsitzenden weitergeleitet, um eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung im Umweltbeirat zu beraten. In der Umweltbeiratssitzung am 14.11.2012 wurde hierzu aufgrund unterschiedlicher Ansichten der Umweltbeiratsmitglieder noch kein Beschluss gefasst. Im Hinblick auf die Anpassung des § 16 (Umweltbeirat) der Zuständigkeitsordnung der Rates wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 ein Änderungsvorschlag seitens der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 436/2012) vorgelegt. In der Beratung hierzu wurden seitens des Ausschusses drei Vorschläge unterbreitet. 1. Die (derzeit 5) Mitglieder des Umweltbeirates, die von den Fraktionen als deren Vertreter bestellt sind, sollen nur beratende Stimme im Umweltbeirat haben. Grundsätzlich könnte eine entsprechende Änderung des § 16 der Zuständigkeitsordnung der Rates erfolgen. Nach dem Ratsbeschluss vom 11.05.995, auf den die derzeitige Regelung in der Zuständigkeitsordnung beruht, sind die Vertreter der Fraktionen als Mitglieder des Umweltbeirates ebenso stimmberechtigt wie die 7 weiteren Mitglieder, die auf Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände durch Beschluss des Stadtrates als Mitglieder des Umweltbeirates bestellt sind. Diese Stimmberechtigung bezieht sich sowohl auf jeden einzelnen Beschluss des Umweltbeirates als auch insbesondere auf die Wahl des Vorsitzenden und des Vertreters des Umweltbeirates (mit beratender Stimme) im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss. 2. Der Umweltbeirat und der Klimabeirat sollen zusammengeführt werden, um das vorhandene Wissen zu bündeln und um nicht noch weitere Beiräte einzurichten. Die beiden Institutionen des Umweltbeirates und des Klimabeirates sind, auch wenn inhaltliche Berührungspunkte vorhanden sind, in ihrer Zielsetzung und in ihrer Institution grundsätzlich verschieden. Der Klimabeirat ist ein vom Bürgermeister im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes einberufenes Gremium, dessen Funktion die fachliche Unterstützung zur Erstellung und Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Jülich ist sowie die Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen. Hierzu formuliert der Klimabeirat konkrete Vorschläge an den Stadtrat, um die im Klimaschutzkonzept dargestellten kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Bürgermeister lädt ein- bis zweimal pro Jahr die rd. 25 Akteure des Klimabeirates zu einer seitens der Verwaltung koordinierten Sitzung ein. Neben Teilnehmern aus Verwaltung und Politik werden u.a. Vertreter einer Vielzahl von Institutionen eingeladen (z.B. Stadtwerke, EWV, SEG, WOGE, Rheinbau, Forschungszentrum, Fachhochschule, Solarinstitut, Sparkasse, Landwirtschaftskammer, Zuckerfabrik, Regio-Energiegemeinschaft). Ebenfalls eingeladen ist der Vorsitzende des Umweltbeirates. Je nach Themenkomplex des Klimaschutzkonzeptes kann der Kreis der einzuladenden Teilnehmer auch variieren. Im Gegensatz hierzu sind die Aufgaben des Umweltbeirates inhaltlich nicht auf das Klimaschutzkonzept der Stadt Jülich beschränkt sondern nach der Zuständigkeitsordnung (§ 16 Abs. 8) erheblich allgemeiner und umfassender festgelegt. Der Umweltbeirat ist dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss als beratendes und unterstützendes Gremium vom Stadtrat unmittelbar zugeordnet (§ 16 Abs. 2). Abgesehen von den Vertretern der Fraktionen werden die übrigen 7 Mitglieder des Umweltbeirates in einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung von den Jülicher Initiativen Sitzungsvorlage 35/2013 Seite 2 und Verbänden verbindlich für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt und anschließend von Stadtrat bestätigt. Darüber hinaus ist der Umweltbeirat ansonsten im Rahmen der Zuständigkeitsordnung (als vom Stadtrat eingerichtetes Gremium) selbständig und selbstverwaltend, d.h. er gibt sich seine eigene Geschäftsordnung, wählt einen Vorsitzenden und einen Vertreter im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und entscheidet eigenständig über die Themenbereiche, die in seinen Sitzungen (bis zu 4 pro Jahr) beraten werden. 3. Die inhaltlichen Vorgaben, die für diejenigen Jülicher Initiativen und Verbände, die die 7 (nicht von den Fraktionen bestimmten) Mitglieder des Umweltbeirates wählen, gelten sollen, sind genauer zu fassen. Nach § 16 Abs. 4 Satz 3 der derzeitigen Zuständigkeitsordnung des Rates werden diese 7 Mitglieder auf Vorschlag derjenigen Jülicher Initiativen und Verbände, die sich mit Umwelt- und Naturschutzbelangen und den Beiträgen der Stadt zum Klimabündnis beschäftigen, vom Rat bestätigt. Sicherlich lässt diese Formulierung, die der Rat 1995 gewählt hat, ein weites Spektrum an Jülicher Initiativen und Verbänden zu. Dies ist jedoch bereits allein dem weitgespannten Themenbereich des Begriffes „Umwelt“ geschuldet, mit dem sich der Umweltbeirat auseinandersetzen soll. Jedwede Konkretisierung der Themenbereiche würde zu einer Einschränkung des Umweltbeirates führen und auch die seinerzeitige Grundidee zur Einrichtung des Umweltbeirates (öffentliche Wahlversammlung aller Jülicher Initiativen, eigenständige Mitgliedervorschläge) beeinträchtigen. Auch ein „Nachweis“ dieser Berechtigungsvorgabe, z.B. durch Vorlage einer „Satzung“ oder „Programm“, ist kaum praktikabel und würde zu einer erheblich Bürokratisierung des Umweltbeirates führen. Ganz gleich wie differenziert diese Vorgaben jedoch gefasst werden würden, könnte jedwede Vereinigung, die dann erst mal nicht mehr diesen Vorgaben entsprechen würde, diese neuformulierten Vorgaben in ihrer „Satzung“ oder ihrem „Programm“ jederzeit neu aufnehmen und somit wieder den Anforderungen genügen. Auch die Handhabung einer Positiv- bzw. Negativliste hinsichtlich der Vereinigungen würde auf Dauer problematisch werden. Letztendlich entscheidet jedoch gem. § 16 Abs. 4 Satz 3 der Rat über die Bestellung der jeweiligen Mitglieder des Umweltbeirates im Rahmen seiner Entscheidung über die Vorschläge der Jülicher Initiativen und Verbände. Insofern sah der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2012 noch erheblichen Beratungsbedarf, so dass er die Angelegenheit an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss verwiesen hat. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss soll sich mit der Gesamtproblematik des Umweltbeirates, wie sie sich in der letzten Zeit dargestellt hat, auseinandersetzen sowie gegebenenfalls Vorschläge und neue Festsetzungen zur Institutionalisierung oder Organisation des Umweltbeirates entwickeln, die dann zu einer Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates führen könnten. Mit Schreiben vom 06.12.12 hat Herr Riebe mitgeteilt, dass er als Vorsitzender des Umweltbeirates aufgrund interner Auseinandersetzungen mit sofortiger Wirkung zurücktritt. Z.Z. werden die Geschäfte des Umweltbeirates, so auch die Sitzung des Umweltbeirates am 09.01.2013, durch seinen bisherigen Vertreter, Herrn Neulen, geleitet. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.2012 sieht die Auflösung des derzeitigen Umweltbeirates vor sowie, nach Neufestlegung der Kriterien, die die Vereine und Institutionen erfüllen müssen, um Mitglieder in den Umweltbeirat entsenden zu dürfen, dann die Einleitung der Neukonstituierung des Umweltbeirates. Sitzungsvorlage 35/2013 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 35/2013 Seite 4