Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Asylbewerberheime Oststraße und Selgersdorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
29.01.13, 18:30
Sitzungsvorlage (Asylbewerberheime Oststraße und Selgersdorf) Sitzungsvorlage (Asylbewerberheime Oststraße und Selgersdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 65 Az.: Heu/Wo Jülich, 09.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 25/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 TOP Ergebnisse siehe Hinweis letzte Seite Asylbewerberheime Oststraße und Selgersdorf Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss. 1.) Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Für das Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems auf die Außenfassade des Asylbewerberheims Oststraße sind 60.000,-- € bereitzustellen. 2.) Für das Asylbewerberheim Selgersdorf werden keine Mittel im Haushalt 2013 veranschlagt. Begründung: In Bezug auf Punkt 1 des Beschlussentwurfes wird auf die Vorlage 367/2012 zur Sitzung am 20.09.2012 verwiesen (siehe Anlage 1). Zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 wurde der TOP 8 zur Beurteilung des baulichen Zustandes des Asylbewerberheimes zurückgezogen. Wie in dieser Sitzung bereits mitgeteilt, wurde eine brandschutztechnische Bewertung des Gebäudes unumgänglich. Die Notwendigkeit dieser Bewertung leitet sich insbesondere aus den Bestimmungen des § 87 der Bauordnung NRW ab, d.h. hier im Besonderen, dass bei Bestandsgebäuden verlangt werden kann, das die baulichen Anlagen anzupassen sind, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben und Gesundheit erforderlich ist. Die brandschutztechnische Stellungnahme vom Sachverständigenbüro liegt der Verwaltung seit Ende November 2012 vor. Gem. vorliegender Stellungnahme weist das Gebäude erhebliche Mängel auf. Die wesentlichen Mängel bzw. daraus resultierende Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: Nach § 29 BauO NRW sind Trennwände bei Gebäude geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse F 30 auszuführen. Dies ist im Asylbewerberheim Selgersdorf nicht gegeben. Gleicher Sacheverhalt trifft auf die Geschossdecken zu. Die Decke im Bestand besteht aus einer 25 mm Flachpressplatte mit einer 5 cm starken Estrichschicht, die von Leitungen und Rohren ohne Abschottung durchdrungen sind. Die tragenden aussteifenden Bauteile der Geschoßdecken wurden aus überwiegend freiliegenden Stahl- und Holzträgern erstellt. Somit ist eine Mindestanforderung zur Feuerwiderstandsklasse F 30 ebenfalls nicht gegeben. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken und Wände gem. der BauO NRW ist nur mit erheblichem Aufwand, ggf. Entkernung des Gebäudes, realisierbar und würde zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Um das vorhandene Problem des fehlenden Brandschutzes zu entschärfen, wurde seitens der Verwaltung entschieden, dass Obergeschoss des Gebäudes aus der Nutzung zu nehmen. Die Wohnungen im Erdgeschoß können ohne größere bauliche Maßnahmen weiter genutzt werden. Das Obergeschoß wird derzeit von rd. 18 Personen bewohnt. Bis Ende Jan. werden diese Personen in die beiden Wohnungen der Stadthalle, der ehem. Hausmeisterwohnung Alte Schirmerschule sowie eine Wohnung in der alten Schule Pattern beziehen. Aufgrund der erläuterten Defizite des Brandschutzes sowie dem gem. Sitzungsvorlage Nr. 454/2012 (s. Anlage 2) beschriebenen Instandsetzungsbedarf sollten zukünftig an diesem Gebäude keine Investitionen mehr getätigt werden. Ziel sollte es sein, dieses Gebäude mittelfristig aus der Nutzung zu nehmen. Parallel dazu müssen neue Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja X nein nein Empfehlung aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau: Beschluss: In Änderung des Beschlussvorschlags beschließt der Ausschuss bei 1 Gegenstimme: Für den Anstrich beider Gebäude sind insgesamt 25.000,-- Euro bereitzustellen. Sitzungsvorlage 25/2013 Seite 2