Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
29.01.13, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 65 Az.: Heu/Wo
Jülich, 09.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 25/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
TOP
Ergebnisse
siehe Hinweis letzte Seite
Asylbewerberheime Oststraße und Selgersdorf
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss.
1.) Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Für das Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems auf die Außenfassade des Asylbewerberheims Oststraße sind 60.000,-- € bereitzustellen.
2.)
Für das Asylbewerberheim Selgersdorf werden keine Mittel im Haushalt 2013 veranschlagt.
Begründung:
In Bezug auf Punkt 1 des Beschlussentwurfes wird auf die Vorlage 367/2012 zur Sitzung am
20.09.2012 verwiesen (siehe Anlage 1).
Zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 wurde der TOP 8 zur Beurteilung des baulichen Zustandes des Asylbewerberheimes zurückgezogen. Wie in dieser Sitzung
bereits mitgeteilt, wurde eine brandschutztechnische Bewertung des Gebäudes unumgänglich. Die
Notwendigkeit dieser Bewertung leitet sich insbesondere aus den Bestimmungen des § 87 der Bauordnung NRW ab, d.h. hier im Besonderen, dass bei Bestandsgebäuden verlangt werden kann, das
die baulichen Anlagen anzupassen sind, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben
und Gesundheit erforderlich ist.
Die brandschutztechnische Stellungnahme vom Sachverständigenbüro liegt der Verwaltung seit
Ende November 2012 vor. Gem. vorliegender Stellungnahme weist das Gebäude erhebliche Mängel
auf. Die wesentlichen Mängel bzw. daraus resultierende Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Nach § 29 BauO NRW sind Trennwände bei Gebäude geringer Höhe in der Feuerwiderstandsklasse
F 30 auszuführen. Dies ist im Asylbewerberheim Selgersdorf nicht gegeben.
Gleicher Sacheverhalt trifft auf die Geschossdecken zu. Die Decke im Bestand besteht aus einer 25
mm Flachpressplatte mit einer 5 cm starken Estrichschicht, die von Leitungen und Rohren ohne
Abschottung durchdrungen sind. Die tragenden aussteifenden Bauteile der Geschoßdecken wurden
aus überwiegend freiliegenden Stahl- und Holzträgern erstellt. Somit ist eine Mindestanforderung
zur Feuerwiderstandsklasse F 30 ebenfalls nicht gegeben.
Eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken und Wände gem. der BauO NRW ist nur mit
erheblichem Aufwand, ggf. Entkernung des Gebäudes, realisierbar und würde zu unverhältnismäßig
hohen Kosten führen.
Um das vorhandene Problem des fehlenden Brandschutzes zu entschärfen, wurde seitens der Verwaltung entschieden, dass Obergeschoss des Gebäudes aus der Nutzung zu nehmen. Die Wohnungen im Erdgeschoß können ohne größere bauliche Maßnahmen weiter genutzt werden.
Das Obergeschoß wird derzeit von rd. 18 Personen bewohnt. Bis Ende Jan. werden diese Personen
in die beiden Wohnungen der Stadthalle, der ehem. Hausmeisterwohnung Alte Schirmerschule sowie eine Wohnung in der alten Schule Pattern beziehen.
Aufgrund der erläuterten Defizite des Brandschutzes sowie dem gem. Sitzungsvorlage Nr. 454/2012
(s. Anlage 2) beschriebenen Instandsetzungsbedarf sollten zukünftig an diesem Gebäude keine Investitionen mehr getätigt werden. Ziel sollte es sein, dieses Gebäude mittelfristig aus der Nutzung
zu nehmen. Parallel dazu müssen neue Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
X
nein
nein
Empfehlung aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau:
Beschluss: In Änderung des Beschlussvorschlags beschließt der Ausschuss bei 1 Gegenstimme:
Für den Anstrich beider Gebäude sind insgesamt 25.000,-- Euro bereitzustellen.
Sitzungsvorlage 25/2013
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