Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 470/2013
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 14.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
20.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Rat
25.02.2014
beschließend
Betrifft:
28.01.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung,
Aufnahme der Verbindungswege (innerörtlich)
Erweiterung Straßenreinigungssatzung bezüglich der Kehricht-Entsorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
In der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung sollen die fußläufigen innerörtlichen
Verbindungswege mit aufgenommen werden (hier zur Verdeutlichung fett ausgedruckt).
In der Straßenreinigungssatzung soll unter § 3, Abs. 2 folgender Satz aufgenommen werden:
„Kehricht darf nicht in Straßenrinnen, Einläufe und Gräben gekehrt werden“.
Begründung:
Eine exakte Auflistung der fußläufigen innerörtlichen Verbindungswege ist bisher nicht erfolgt. Aus
rechtlicher Sicht ist eine eindeutige Regelung aber erforderlich. Die hohen Anforderungen der
Rechtsprechung an die Bestimmtheit von Übertragungsregelungen müssen in der Anlage 2
der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt werden indem diese Verbindungswege mit der
Lagebezeichnung aufgelistet werden.
Weiterhin ist die Straßenreinigungssatzung dahingehend zu erweitern, dass Kehricht grundsätzlich
von den Anliegern zu entsorgen ist und nicht in öffentliche Abwassereinrichtungen eingebracht
werden darf.
(Erner)
-2-