Daten
Kommune
Jülich
Größe
50 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
23.01.13, 18:30
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 22.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 49/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig dafür
21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Abfällen in der Stadt Jülich
Anlg.: . / .
II
20/22
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
§ 6 der Gebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren aus § 4 Absatz 1 und 3 werden von der Stadt Jülich durch Gebührenbescheid festgesetzt, der mit dem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sein kann.
Die Gebühren gemäß § 4 Absatz 1 werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar,
am 15. Mai, am 15 August und 15.November fällig. Sich aus Veranlagungen für abgelaufene Zeiträume ergebende Nachforderungen sind einen Monat nach Zugang des Feststellungsbescheides fällig.
Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 2 wird bei Erwerb des Beistellsacks fällig.
Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 3 wird nach Zugang des Bescheides zum darin genannten
Fälligkeitstermin fällig.
Begründung:
In Zusammenhang mit einem Streitverfahren am 14.12.2012 hat das Verwaltungsgericht Aachen
Bedenken zur Fälligkeitsregelung in der Abfallbeseitigungsgebührensatzung geäußert. Die Satzung
sieht gemäß § 6 derzeit folgende Fälligkeitsregelung vor:
§6
Festsetzung und Fälligkeit der Müllabfuhrgebühr
Die Benutzungsgebühr wird durch Bescheid festgesetzt, der mit dem Bescheid über andere Gemeindeabgaben verbunden sein kann. Die Fälligkeit der Gebühr entspricht der Fälligkeit der Grundsteuer. Die sich aus Veranlagungen für abgelaufene Jahre ergebenen Nachforderungen sind einen
Monat nach Zugang des Feststellungsbescheides fällig.
Die hier angeführten Regelungen beziehen sich ausschließlich auf die Gefäßgebühren. Regelungen
zur Fälligkeit der Gebühr für die Beistellsäcke und der zum 01.01.2011 neu eingeführten Tauschgebühr fehlen. Daher sollte die Fälligkeit gemäß dem Beschlussentwurf geändert werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 49/2013
X
nein
nein
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