Daten
Kommune
Jülich
Größe
163 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Gc
Jülich, 04.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 6/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
mehrheitlich dafür
einstimmig dafür
Bebauungsplan Nr. A 6 " Solarkraftwerk Königskamp III ", 1. Änderung
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
zu a) Die eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Stellungnahme BUND/NABU vom
28.11.2012
Stellungnahme und Beschlussentwurf der
Verwaltung
Landschaftsbild
Die in den Unterlagen erwähnte Methode von
Nohl hat Herr Nohl bereits 2007 öffentlich für
nicht mehr anwendbar erklärt. Er hat sich von
diesem Verfahren ausdrücklich distanziert; es
würde der heutigen Dimension der Anlagen
nicht mehr gerecht.
Aus unserer Sicht kommt der Versuch einer
Realkompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild bei so hohen Anlagen nicht mehr
Wenn Herr Nohl als Verfasser des Bewertungsverfahrens zitiert wird, sollte dies auch
in den korrekten Zusammenhang gestellt werden. Nohl bezieht sich bei seinen Aussagen
auf die immer höher werdenden Windenergieanlagen von bis zu 200 Metern. In diesem
Verfahren geht es um Bauwerke von 60 Metern Höhe, die mit dem Verfahren nach Nohl
auch heute noch qualifiziert zu bewerten sind.
realistisch in Frage, da das Landschaftsbild
nach Errichtung der Anlagen weder „landschaftsgerecht wiederhergestellt“ noch landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
Die Aussage, dass die zusätzlich geplanten
Türme mit dem jetzigen Solarturm auf einer
West-Ost-Achse liegen, und sich daher selbst
verschatten, können wir nicht nachvollziehen.
Die Aussage des Einwenders erscheint daher
eher wie ein Textbaustein aus einem Verfahren, in dem es um Windenergieanlagen geht
und nicht konkret um die hiesigen Solartürme.
Die Solartürme werden auf einer Ost-WestAchse liegen. Dadurch wird es in der Entfernung aus nachvollziehbaren Gründen zu einer
gegenseitigen Sichtverschattung kommen.
Zur ASP allgemein
Methodik ist nach Herrn Dr.Kiel, MKULNV ,
(„Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen“, Vortrag 29.3.2012) ein
verpflichtender Teil der ASP. Die in jeder
ASP vorgesehene AS-Prüfprotokolle und die
Literatur (Kiel 2012-s.o.) fehlen. (Allerdings
gibt es auch nur ein gekennzeichnetes Zitat).
Die Methodik wurde in Kapitel 3 der Artenschutzprüfung umfassend beschrieben. Prüfprotokolle sind dann sinnvoll, wenn es ohne
Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten kommen kann.
Soweit nötig wurden derartige Maßnahmen
im Gutachten beschrieben, was deutlich umfassender und verständlicher ist, als ein Prüfprotokoll. Inhaltlich und methodisch gibt es
an der Artenschutzprüfung nichts zu monieren.
Ausgleich
Wir haben mehrmals auf den Schutz von
Grünland hingewiesen (Rurauenkonzept).
Mittlerweile liegt dem Kreis Düren ein Gutachten von Viebahn & Sell vor, das sich mit
der Problematik beschäftigt. Es wäre sinnvoll
dieses im Verfahren einfließen zu lassen.
Die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bedarf der Abstimmung mit dem
Kreis Düren. Dieser hat in seiner Stellungnahme vom 17.08.2012 darauf hingewiesen,
dass das aus der Bebauungsplanänderung resultierende Kompensationserfordernis über
das Ökokonto abgedeckt werden soll. Es ist
nicht Aufgabe der Stadt Jülich, es fachlich zu
hinterfragen, wenn die Fachbehörde des Kreises Düren einer Zuordnung zum Ökokonto
zustimmt und dies durch seine Stellungnahme
bekräftigt.
Artenschutz
Entgegen ihrer Behauptung müssen artenschutzrelevante Daten nicht amtlich sein. Die
VV Artenschutz besagt dazu: unter „1.) Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und
der Fachliteratur: Geeignet sind auch ernst zu
nehmende Hinweise, die sich aus [ …] dem
ehrenamtlichen Naturschutz oder sonstigen
Experten in der betroffenen Region ergeben.“
Der BUND nennt weitere Artenvorkommen,
damit der Gutachter sie als ernst zunehmende
Hinweise in seinem Gutachten aufnimmt und
bearbeitet.
Die ergänzenden Hinweise des BUND wurden umfassend berücksichtigt. Die Artenschutzprüfung wurde nach Eingabe des
BUND in der Frühzeitigen Beteiligung überarbeitet. Der Hinweis, dass weitere Daten bei
RWE vorliegen wurde unmittelbar verfolgt.
Die angesprochenen Gutachten wurden ausgewertet und somit berücksichtigt. Zudem
fanden ergänzende Telefonate mit dem dortigen Fledermausgutachter statt.
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Zur Aussage im Bereich der Anlage sind keine Konflikte mit geschützten (planungsrevelanten) Arten vorgekommen. Hierzu möchten wir fragen:
Der Untersuchungsumfang wird im Hinblick
auf die Fragestellung als angemessen betrachtet. Hätten sich im Rahmen der Begehungen
zwischen März und Juni erhebliche Aktivitäten im Wald und außerhalb auf der ProjektfläWarum wurde lediglich ein verkürzter Unter- che gezeigt, wäre unter Umständen eine gesuchungszeitraum für die Fledermäuse gezielte Vertiefung im Hinblick auf die konkrete
wählt? Wieso wurden jahreszeitliche Aktivi- Aufgabenstellung sinnvoll gewesen. Angetätsschwankungen für irrelevant erachtet?
sichts der bis dato ermittelten Daten war dies
Wochenstubenmeldungen in der Nähe der
nicht angezeigt. Der Vorwurf der mangelhafUntersuchungsfläche sind ein wichtiger Grund ten Untersuchung ist zurückzuweisen.
ist Wirkbeziehungen zu ergründen und den
Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass
Untersuchungszeitraum und die Methodik so die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
zu gestalten, dass Stichproben in die Ausflug- Düren sowohl im Rahmen der Frühzeitigen
zeit der Jungtiere fallen sollten.
Beteiligung als auch innerhalb der Offenlage
Der Untersuchungsumfang der Fledermausdie Belange des Artenschutzes ordnungsgekartierung ist hierfür und für weitere Fragemäß in das Verfahren eingestellt sieht.
stellungen nicht angemessen. Eine kontinuier- Im Übrigen – und dies ist der entscheidende
liche ganznächtige FledermausrufuntersuPunkt – wurden die Hinweise des BUND und
chung über die gesamte Jagdsaison von März die von RWE zur Verfügung gestellten Daten
bis Oktober im Nationalpark Eifel (zur Vermit den Hinweisen auf Quartiere und Woöfft. eingereicht) zeigt, dass die Fledermaus- chenstuben im Wald, im Artenschutzgutachaktivität in den Monaten von Juni bis Septen umfassend berücksichtigt. In der Artentember 90% der Jahresaktivität ausmacht.
schutzprüfung wurde von eben diesem Status
Rechnet man das günstigere Klima der Börde ausgegangen, obwohl die genannten Arten,
mit ein, so muss man davon ausgehen, dass
wie z.B. Kleiner Abendsegler und Langohr,
der Gutachter etwa 70% der Fledermausakti- während der eigenen Untersuchung nicht festvität verpasst hat.
gestellt wurden. Es wurde aber davon ausgegangen, dass diese Arten vorkommen. Auf
dieser Basis fand die artenschutzrechtliche
Diskussion statt und zwar nicht nur unter Berücksichtigung der selbst festgestellten Arten,
sondern auch der vom BUND bzw. im Rahmen der RWE-Gutachten genannten. Es bestehen somit keine Informationsdefizite, die
durch weitergehende Untersuchungen zu
schließen wären.
Wieso schlägt der Gutachter Quartierausgleich vor, obwohl Quartiere nicht betroffen
sind? „Über“ausgleich kommt dadurch zustande, dass mehrfach ausdrücklich betont
wird, Fledermausquartiere wären im Verfahren nicht betroffen.
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Die Artenschutzprüfung führt auf Seite 16
aus: „Zur Vermeidung von Störungswirkungen aller festgestellten oder möglichen Fledermausarten ist im Sinne des vorsorgenden
Artenschutzes … sicherzustellen, dass die
nächtliche Beleuchtung des Geländes auf das
absolut notwendige Maß reduziert wird und
dass die verbleibenden Lichtkegel der nächtlichen Beleuchtungen gegen den Wald nachhaltig abgeschirmt werden. Da dennoch nicht
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gänzlich auszuschließen ist, dass waldrandnahe Baumhöhlen, die potenziell als Quartier
geeignet wären, künftig als Quartier gemieden
werden, sollte zur Sicherheit von einer Meidungsreaktion auf den ersten hundert Metern
ausgegangen werden. Daraus ergibt sich ein
Verlust potenzieller Quartiere auf etwa 2 ha
Fläche = 20 Baumhöhlen. Es ist daher angezeigt, unter fachlicher Begleitung 20 künstliche Höhlen weiter südlich in den Waldbestand einzubringen, um dies zu kompensieren.“
Es geht hier also darum, dass ein gewisses
Potenzial gegeben ist, das entwertet werden
könnte. Daher wird vorsorglich die Einbringung von Ersatzquartieren empfohlen.
Der Kreis Düren hat in seiner Stellungnahme
zur Offenlage darauf hingewiesen, dass die
Planung mit den Belangen des Artenschutzes
vereinbar ist, soweit die Empfehlungen zum
Artenschutz berücksichtigt werden. Dies wird
hier geschehen.
Wir regen an den Eingriff auszugleichen, der
Betroffenheit auslöst, Wegfall einer Nahrungshabitatfläche in Nähe der mehrerer Wochenstube verschiedener Fledermausarten u.a.
einer Art im ungünstigen Erhaltungszustand.
Da in der Ausflugzeit der Jungtiere nicht kartiert wurde ist eine konkrete Artzuordnung
zum Nahrungshabitat nicht möglich, es muss
also der „worst-case“ angenommen werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine
Nachverdichtung einer bestehenden Sonderbaufläche. Soweit diese bislang überhaupt
eine gewisse Funktion als Nahrungshabitat
hat, ist nicht anzunehmen, dass diese Funktion
so nachhaltig beeinträchtigt wird, dass dies
erhebliche Auswirkungen auf die Fledermausfauna hat. Der Verlust von Nahrungsflächen,
der hier überhaupt nicht anzunehmen ist, würde mithin nicht zu einer Erfüllung eines Verbotstatbestandes führen. Eine Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten liegt nicht
vor. Die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen
Zusammenhang erhalten.
Gab es ein begleitendes Monitoring zu Bau
der ersten Spiegelanlage, d.h. wurden Konflikte untersucht, gab es eine Meldepflicht?
Falls ein Monitoring besteht, bitten wir im
Sinne des Umweltinformationsgesetzes um
Mitteilung der Methodik und der Ergebnisse.
Wir erwarten ein Monitoring und die Meldepflicht toter und verletzter Tiere als Risikomanagement auf der Fläche. (zu Anlagen bedingten Konflikten gibt es einen begründeten
Es gab kein begleitendes Monitoring. Ein solches ist auf Basis der Untersuchungsergebnisse auch nicht vorgesehen und wurde auch
nicht von der zuständigen Fachbehörde, der
ULB, gefordert.
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Verdacht vgl. Literatur über Fledermausversuche an glatten Flächen (Siemers 2010).
Wieso wurde bei einem fachfesten Gutachter
die Fledermausrufdatei des Großen Abendseglers bei einem begründeten Hinweis nicht
gegengeprüft?
Die ASP enthielt in ihrer ersten Version noch
eine Abbildung eines Einzelrufs mit 12,8 ms
Länge, die den Verdacht begründet, wie es
allen neuen Büchern (seit 2005) von hochrangigen Fledermausrufspezialisten (Skiba, Zahn,
Obrist, Russ) zu entnehmen ist, dass es sich
möglicherweise auch um den Kleinabendsegler handeln könnte. Die Anfrage betrifft nicht
die Qualität des Gutachters, sondern den Wert
der zu schützenden Art (bereits in der ersten
Anfrage dargestellt). Das richtige Einordnen
der Arten dient einem angemessenen Ausgleich für die jeweilige Art. Der wichtige
fachliche Unterschied ist, dass regional der
Große Abendsegler in günstigem Erhaltungszustand und der Kleine Abendsegler in ungünstigem Erhaltungszustand von der LANUV (Bewertung planungsrelevante Arten,
Stand 2012) eingeschätzt wird. Zusätzlich ist
im benachbarten Stetternicher Wald eine
Kleinabendsegler Wochenstube bekannt, so
dass ein Vorkommen des Kleinabendseglers
auf der Verfahrensfläche von erheblicher Bedeutung ist. Eine Wirkbeziehung ist vor allem
für Jungtiere ohne Kartierung nicht auszuschließen. Wir regen an die Prüfung zu veranlassen.
Wieso fehlen die Prüfprotokolle zur ASP mit
den entsprechenden Ausführungen (nicht nur
bei Fledermäusen)?
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Die ASP enthielt in keiner Phase ein Spektrogramm mit einem Einzelruf von 12,8 ms Länge. Woraus der BUND daher den Verdacht
begründet erschließt sich nicht. Hierbei muss
es sich um eine Verwechslung mit einem anderen Gutachten handeln.
Im „Skiba“ werden im Übrigen auch für den
Großen Abendsegler Ruflängen von 6-26
msec. angegeben. Eine Ruflänge von 12,8
msec. begründet demnach noch überhaupt
nichts.
Entscheidend ist aber auch hier, dass in der
Artenschutzprüfung davon ausgegangen wird,
dass der Kleine Abendsegler vorkommen
kann. Die Verbotstatbestände werden daher
auch auf das Vorkommen dieser Art bezogen
und ausführlich diskutiert. Es ist bekannt und
wird in der ASP beschrieben, dass es eine
ehemalige Wochenstube des Kleinen Abendseglers in einer Entfernung von ca. 900 m
südöstlich des Plangebietes gab. Durch Telemetrie im Jahr 2012 konnte eine Verlagerung
des Abendseglerquartiers innerhalb des Stetternicher Waldes auf die östliche Seite des
Forschungszentrums (> 2km) nachgewiesen
werden (DIETZ, mdl. Mitt.). Wahrscheinlich
handelt es sich um einen Bestand, der Quartierwechsel zwischen dem Stetternicher und
dem Lindenberger Wald vollzieht. All dies ist
also bekannt und wurde in der ASP berücksichtigt. Insofern besteht weder ein Informationsdefizit noch eine Betrachtungslücke hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung.
Prüfprotokolle sind dann sinnvoll, wenn es
ohne Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten kommen
kann. Soweit nötig wurden derartige Maßnahmen im Gutachten beschrieben, was deutlich umfassender und verständlicher ist, als
ein Prüfprotokoll. Es besteht kein Informationsdefizit.
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Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne den Alle entscheidungsrelevanten Gutachten für
Inhalt des Gutachtens von Viebahn & Sell zu das hier zu betrachtende Bauleitplanverfahren
kennen, zu weiteren Punkten noch keine abliegen vor.
schließende Stellungnahme schreiben können.
zu b) Der Bebauungsplan Nr. A 6 " Solarkraftwerk Königskamp III " wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 04.10.2012 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. A 6 " Solarkraftwerk Königskamp III " beschlossen.
Mit dieser Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung
der technischen Infrastruktur auf dem Gelände des Solarturms geschaffen werden.
Die Auslegung fand statt in der Zeit vom 29.10.2012 bis 30.11.2012 einschließlich. Während dieser
Zeit fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Es ging die Stellungnahme des
BUND/NABU vom 28.11.2012, die als Anlage beigefügt ist, ein. Als weitere Anlage ist der Bebauungsplan Nr. A 6 " Solarkraftwerk Königskamp III " in verkleinerter Fassung beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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