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Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 6/2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
53 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
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Inhalt der Datei

Kreisgruppe Düren Alfred Schulte Ginnizweilerstr. 38 52353 Düren Gertraud Eberius Hahnsweide 26 52376 Kreuzau Ansprechpartner Robert Mohl Grünstr. 12 52428 Jülich Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 6 / 2013 An Stadt Jülich Planungsamt Kartäuserstr. 2 Düren, 28.11.2012 Betr.: BBP Nr. A6 „Solarkraftwerk Königskamp III“ Ihr Zeichen: 61/AS Landesbüro Zeichen DN-77/07 Sehr geehrter Herr Rehers, Die Naturschutzverbände, BUND und NABU, geben hiermit folgende Stellungnahme ab: Landschaftsbild Die in den Unterlagen erwähnte Methode von Nohl hat Herr Nohl bereits 2007 öffentlich für nicht mehr anwendbar erklärt. Er hat sich von diesem Verfahren ausdrücklich distanziert; es würde der heutigen Dimension der Anlagen nicht mehr gerecht. Aus unserer Sicht kommt der Versuch einer Realkompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild bei so hohen Anlagen nicht mehr realistisch in Frage, da das Landschaftsbild nach Errichtung der Anlagen weder „landschaftsgerecht wiederhergestellt“ noch landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Die Aussage, dass die zusätzlich geplanten Türme mit dem jetzigen Solarturm auf einer WestOst-Achse liegen, und sich daher selbst verschatten, können wir nicht nachvollziehen. Zur ASP allgemein Methodik ist nach Herrn Dr.Kiel, MKULNV , („Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen“, Vortrag 29.3.2012) ein verpflichtender Teil der ASP. Die in jeder ASP vorgesehene AS-Prüfprotokolle und die Literatur (Kiel 2012-s.o.) fehlen. (Allerdings gibt es auch nur ein gekennzeichnetes Zitat). Ausgleich Wir haben mehrmals auf den Schutz von Grünland hingewiesen (Rurauenkonzept). Mittlerweile liegt dem Kreis Düren ein Gutachten von Viebahn&Sell vor, das sich mit der Problematik beschäftigt. Es wäre sinnvoll dieses im Verfahren einfließen zu lassen. Artenschutz Entgegen ihrer Behauptung müssen artenschutzrelevante Daten nicht amtlich sein. Die VV Artenschutz besagt dazu: unter „1.) Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur: Geeignet sind auch ernst zu nehmende Hinweise, die sich aus [ …] dem ehrenamtlichen Naturschutz oder sonstigen Experten in der betroffenen Region ergeben.“ Der BUND nennt weitere Artenvorkommen, damit der Gutachter sie als ernst zunehmende Hinweise in seinem Gutachten aufnimmt und bearbeitet. Zur Aussage im Bereich der Anlage sind keine Konflikte mit geschützten (planungsrevelanten) Arten vorgekommen: Hierzu möchten wir fragen : • Warum wurde lediglich ein verkürzter Untersuchungszeitraum für die Fledermäuse gewählt? Wieso wurden jahreszeitliche Aktivitätsschwankungen für irrelevant erachtet? Wochenstubenmeldungen in der Nähe der Untersuchungsfläche sind ein wichtiger Grund ist Wirkbeziehungen zu ergründen und den Untersuchungszeitraum und die Methodik so zu gestalten, dass Stichproben in die Ausflugzeit der Jungtiere fallen sollten. Der Untersuchungsumfang der Fledermauskartierung ist hierfür und für weitere Fragestellungen nicht angemessen. Eine kontinuierliche ganznächtige Fledermausrufuntersuchung über die gesamte Jagdsaison von März bis Oktober im Nationalpark Eifel (zur Veröfft. eingereicht) zeigt, dass die Fledermausaktivität in den Monaten von Juni bis September 90% der Jahresaktivität ausmacht. Rechnet man das günstigere Klima der Börde mit ein, so muss man davon ausgehen, dass der Gutachter etwa 70% der Fledermausaktivität verpasst hat. • Wieso schlägt der Gutachter Quartierausgleich vor, obwohl Quartiere nicht betroffen sind? „Über“ausgleich kommt dadurch zustande, dass mehrfach ausdrücklich betont wird, Fledermausquartiere wären im Verfahren nicht betroffen. • Wir regen an den Eingriff auszugleichen, der Betroffenheit auslöst, Wegfall einer Nahrungshabitatfläche in Nähe der mehrerer Wochenstube verschiedener Fledermausarten u.a. einer Arten im ungünstigen Erhaltungszustand. Da in der Ausflugzeit der Jungtiere nicht kartiert wurde ist eine konkrete Artzuordnung zum Nahrungshabitat nicht möglich, es muss also der „worst-case“ angenommen werden. • Gab es ein begleitendes Monitoring zu Bau der ersten Spiegelanlage, d.h. wurden Konflikte untersucht, gab es eine Meldepflicht? Falls ein Monitoring besteht, bitten wir im Sinne des Umweltinformationsgesetzes um Mitteilung der Methodik und der Ergebnisse. Wir erwarten ein Monitoring und die Meldepflicht toter und verletzter Tiere als Risikomanagement auf der Fläche. (zu Anlagen bedingten Konflikten gibt es einen begründeten Verdacht vgl. Literatur über Fledermausversuche an glatten Flächen (Siemers 2010) • Wieso wurde bei einem fachfesten Gutachter die Fledermausrufdatei des Großen Abendseglers bei einem begründeten Hinweis nicht gegengeprüft? Die ASP enthielt in ihrer ersten Version noch eine Abbildung eines Einzelrufs mit 12,8 ms Länge, die den Verdacht begründet, wie es allen neuen Büchern (seit 2005) von hochrangigen Fledermausrufspezialisten (Skiba, Zahn, Obrist, Russ) zu entnehmen ist, dass es sich möglicherweise auch um den Kleinabendsegler handeln könnte. Die Anfrage betrifft nicht die Qualität des Gutachters, sondern den Wert der zu schützenden Art (bereits in der ersten Anfrage dargestellt). Das richtige Einordnen der Arten dient einem angemessenen Ausgleich für die jeweilige Art. Der wichtige fachliche Unterschied ist, dass regional der Große Abendsegler in günstigem Erhaltungszustand und der Kleine Abendsegler in ungünstigem Erhaltungszustand von der LANUV (Bewertung planungsrelevante Arten, Stand 2012) eingeschätzt wird. Zusätzlich ist im benachbarten Stetternicher Wald eine Kleinabendsegler Wochenstube bekannt, so dass ein Vorkommen des Kleinabendseglers auf der Verfahrensfläche von erheblicher Bedeutung ist. Eine Wirkbeziehung ist vor allem für Jungtiere ohne Kartierung nicht auszuschließen. Wir regen an die Prüfung zu veranlassen. • Wieso fehlen die Prüfprotokolle zur ASP mit den entsprechenden Ausführungen (nicht nur bei Fledermäusen)? Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne den Inhalt des Gutachtens von Viebahn&Sell zu kennen, zu weiteren Punkten noch keine abschließende Stellungnahme schreiben können. Mit freundlichen Grüssen Alfred Schulte Gez. Robert Mohl Bei Interesse liefern wir gerne die genauen Literaturstellen nach