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Zusatzerläuterung (Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
190 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Zusatzerläuterung (Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015) Zusatzerläuterung (Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015) Zusatzerläuterung (Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.07.2015 - Der Bürgermeister Az: 23.3 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 283-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 25.08.2015 Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2015 Rat 08.09.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1 1. Sachverhalt: Der Fraktionsantrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015 enthält mehrere Teilanträge, zu denen die Verwaltung nachfolgend noch einmal die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen Revue passieren lässt und den Status Quo aufzeigt. 1.1 Privatisierung des eifelbades unter der Auflage der bisherigen Nutzung a) Bisherige Privatisierungsbestrebungen Die bisherigen Privatisierungsbemühungen in den zurückliegenden 25 Jahren reichten von der Anbindung des eifelbades an ein noch zu errichtendes Sporthotel bis hin zur Umwandlung des Bades in ein Naturbad. Alle Bemühungen blieben erfolglos. Unter anderem lagen die Gründe dafür darin, dass alle Interessenten das Defizit des Bades, das neben dem Schulschwimmen auch die Folgen eines jahrzehntelangen Investitionsstaus an Dach und Fach umfasste, als dauerhaften Stadt-Zuschuss erwarteten und die städtischen Einflussmöglichkeiten sowohl auf das Preisgefüge als auch auf das zeitliche Angebot für die Öffentlichkeit mittelfristig zurück zu führen waren. b) Marktposition Anders als zu den Anfangszeiten des eifelbades (seit 1976) als regionales und konkurrenzarmes Freizeit- und Familienbad steht die öffentliche Einrichtung heute unter dem erheblichen Konkurrenzdruck der Bäder oder Thermen in Mechernich, Rheinbach, Bad Neuenahr und – künftig – Euskirchen. In den Sommermonaten zieht bei entsprechender Witterungslage auch das Freibad an der Steinbachtalsperre Besucher an und muss als temporäre Konkurrenz betrachtet werden. Das eifelbad ist als Regiebetrieb wichtigster Bestandteil im Freizeitangebot der Stadt Bad Münstereifel und untrennbar mit den Attributen Kneipp und Kur verbunden. Das Bad dient zudem als Schulsportstätte für rund 3.000 Schülerinnen und Schüler in der Schulstadt Bad Münstereifel und bietet vielen ortsansässigen und regionalen Einrichtungen (Nordeifelwerkstätten, BG ETEM, Volkshochschule etc.) Gelegenheit zum Schwimmen, Entspannen oder zur Gymnastik. Das eifelbad beheimatet weiterhin eine Schwimmschule, eine Cafeteria sowie eine Dampfsauna und ist auch Stützpunkt der DLRG. Die angegliederte Saunalandschaft ist zur Zeit leider nicht verpachtet, da sich auch im Rahmen privatwirtschaftlicher Betriebsführung eine hinreichende Rentabilität nicht erzielen ließ. Die Besucherzahlen (ohne Saunagäste) haben sich seit 1976 wie folgt entwickelt: 1970 214.332 1980 230.220 1990 250.712 2000 230.223 2010 170.397 2011 171.894 2012 153.271 2013 162.277 2014 141.537 Die sinkenden Besucherzahlen sind vornehmlich der zunehmenden Konkurrenz geschuldet, scheinen sich aber auf dem Niveau um 150.000 einzupendeln. Aus Sicht der Verwaltung und Betriebsleitung sollte das eifelbad auch in Zukunft die Nische „Familienfreundliches Bad mit familiengerechten Eintrittspreisen“ besetzen, um dem Bad (und dem städtischen Haushalt) Belastungen zu ersparen, die aus einem Konkurrenzdruck entstehen können. c) Sanierungsbedarf Seite 3 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1 Das eifelbad besteht 2016 40 Jahre und verfügt hinsichtlich seiner baulichen und technischen Substanz über zahlreiche Einrichtungen, die für den Badbetrieb und die Betriebssicherheit von zentraler Bedeutung sind und sukzessive erneuert werden müssen. Hierzu wird auf die detaillierten Ausführungen in den Ratsdrucksachen 1.192-IX und 38-X verwiesen. Die umfangreichen und aufwandintensiven Maßnahmen dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung der Funktionalität des Bades, erst in zweiter Linie (später) der Attraktivitätssteigerung. Aufgrund der allgemeinen Haushaltssituation sieht sich die Betriebsleitung derzeit außer Stande, zeitliche Zielvorstellungen zu entwickeln, da alles vom Umfang verfügbarer Haushaltsmittel abhängt. d) Wirtschaftliche Situation Ertragsseitig ist die Vorhaltung des eifelbades als öffentliche Einrichtung eine elementare gesetzliche Voraussetzung zum Erhalt der Kurorteigenschaft. Diese Eigenschaft verschafft der Stadt Erträge aus der Kurorteförderung (140.000,00 €), dem Kurbeitrag/-taxe (26.000,00 €) und bei vollständiger Etablierung des Fremdenverkehrsbeitrages (150.000,00 €), insgesamt knapp 320.000 € p.a. Kurorteförderung des Landes, Kurbeitrag, Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag knüpfen unmittelbar an die Kurorteigenschaft der Stadt an. Außerdem knüpft die Sonntagsöffnung von Einzelhandelsbetrieben gemäß den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes NRW an die KurortEigenschaft an. Wie unter lit. b) dargestellt, ist die Besucherzahl des eifelbades rückläufig und führt ertragsseitig zu entsprechenden Einnahmeverlusten. Hinzu kommt, dass längere jährliche Schließungszeiten zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und der temporäre Ausfall von Attraktionen (Außenbecken, Whirl-Pool, Suhle, Kinderbecken) auf die Ertragslage drücken. Dennoch kalkuliert die Betriebsleitung derzeit mit Eintrittsentgelten von rund 500.000,00 € p. a. Aufwandseitig verschlechtert insbesondere die Bewältigung des komplexen Sanierungsstaus mit hohen jährlichen Aufwendungen das Betriebsergebnis unmittelbar. Zusätzlich lösen die Sanierungsmaßnahmen höheren Wartungsaufwand in neue Technik aus und auch die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene, Arbeits- und Unfallschutz, Wasseraufbereitung etc. führen zu neuen bzw. höheren Folgekosten. Diese Entwicklung spiegelt sich unmittelbar in den Betriebsergebnissen wider. Ein Zahlenvergleich der gerundeten Betriebsergebnisse von 2009 (- 520.000,00 €), 2010 (- 450.000,00 €), 2011 (- 970.000,00 €), 2012 (- 830.000,00 €), 2013 (- 690.000,00 €) und 2014 (- 1.200.000,00 €) verdeutlicht nachdrücklich die Auswirkungen des aktuell hohen Sanierungsaufwandes auf das Betriebsergebnis des eifelbades. Bereinigt man das Betriebsergebnis um die Folgen des Sanierungsstaus, schneidet das eifelbad im interkommunalen Vergleich nach wie vor relativ gut ab. Die Verwaltung hat versucht, im interkommunalen Vergleich zu Kennzahlen (Zuschuss pro Besucher oder pro Bürger) zu kommen. Es hat sich jedoch aufgrund der lokalen Unterschiede erwiesen, dass auch landesweit jenseits der regionalen Konkurrenz kein belastbares Benchmarking möglich ist. Tatsache ist aber, dass es landesweit kein öffentliches Bad mit einer ausgeglichenen Aufwands- / Ertragsstruktur gibt. Weiterhin ist belegt, dass das Betriebsergebnis 2009 einer Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen unterzogen wurde und dem Bad vor dem Hintergrund interkommunalen Erfahrungswerte gute Noten gegeben wurden. In der Folge gab es auch Ansprachen anderer Kommunen (z. b. Würselen), die sich für die Struktur des Badbetriebes in Bad Münstereifel interessierten. Beispiele für alternative Betriebsformen finden sich in der Nachbarschaft. So betreibt monte mare das Bad in Rheinbach und verfügt nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen über eine Vereinbarung mit der Stadt Rheinbach, die die Kommune zur Zahlung eines Defizitausgleichs verpflichtet, der – in Relation gesetzt – weit über dem Deckungsbeitrag der Stadt für das eifelbad liegt. Die Eifel-Therme-Zikkurat wird als GmbH geführt. Der Badbetrieb wird von der Stadt Mechernich – glaubt man den Pressemitteilungen – jährlich mit 1,2 – 1,3 Mio. € subventioniert. Diese Beispiele sprechen gegen eine Ausgliederung bzw. Privatisierung, da privatrechtliche Organisationsformen im Unterschied zur Kommune immer auch dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgen. Seite 4 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1 e) Voraussetzungen einer Privatisierung Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen müsste ein Investor folglich die Garantie dafür bieten, dass der Haushalt der Stadt dauerhaft entlastet wird, das Badpersonal weiterbeschäftigt wird, die Fortexistenz des Bades als öffentliches Bad auch zur dauerhaften Sicherung des Kurortestatus dient, die Fortexistenz des Bades als Sportstätte für die ortsansässigen Schulen bestehen bleibt und die „Nische“ Familienbad mit „bezahlbaren“ Eintrittspreisen in Konkurrenz zu den Thermen/Bädern in Rheinbach, Mechernich, Euskirchen und Bad Neuenahr dauerhaft besetzt wird. Aus Sicht der Verwaltung und der Betriebsleitung ist die Ausgliederung oder Privatisierung des eifelbades unter diesen Rahmenbedingungen ein aussichtsloses Unterfangen. 1.2 Schaffung eines touristischen Zentrums im Goldenen Tal, in das das eifelbad integriert ist Aus Sicht der Stadtplanung ist das Goldene Tal durch die Darstellung zweier Sondergebieten geprägt. Es handelt sich um den Bereich Kur- Freizeit und Erholung und das Sondergebiet Campingplatz. Realisiert wurden Sport- und Freizeiteinrichtungen (Sporthallen, Bolzplatz, Tennisplatz), das eifelbad sowie der provisorisch angelegte Wohnmobilpark mit Dump-Station. Bereits in den 70er und 80er Jahren gingen die Bemühungen der Stadt dahin, im Bereich des Goldenen Tals ein Schul- und Freizeitzentrum zu etablieren. Die in Wettbewerben erarbeiteten Nutzungsmöglichkeiten konnten jedoch mangels potentieller Investoren bzw. finanzieller Mittel der Stadt trotz jahrelanger Bemühungen nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die Planungen und Verhandlungen für ein touristisches Zentrum im Goldenen Tal (verschiedene Varianten von Kur-Campingplatz mit und ohne Anschluss an ein Sporthotel und an eine Ferienhaussiedlung bis Campingplatz des Deutschen Caravan Clubs) blieben insbesondere deshalb erfolglos, weil das verfügbare städtische Campingplatzgelände ohne Hinzunahme der Reetz´schen Flächen im Süden zu klein und damit für einen Campingplatzbetrieb als Haupterwerbsbetrieb unwirtschaftlich ist. Die Verhandlungen mit der Familie Reetz führten nicht zu einem Ergebnis. Hinzu kommt, dass die Erschließung eines touristischen Zentrums an der Stelle trotz der vorhandenen Linksabbiegespur auf der L 194 weitere Investitionen in die Infra-Struktur (z. B. Brücke Sittardweg) nach sich ziehen wird, weil eine Zu- und Abfahrt unmittelbar auf die L 194 vom Straßenbaulastträger strikt abgelehnt wurde. Insofern bedarf es weitergehender Untersuchungen, sobald ein Projekt konzeptioniert ist. Nach den bisherigen Erfahrungen forderten die Interessenten angesichts der zu tätigenden Investitionskosten in die Infrastruktur (z. B. Verkehrsführung, Schall- und Sichtschutz gegen die B51 u. ä.) durchweg die Beteiligung der Stadt an einer zu gründenden Betriebs-GmbH. Dies wiederum scheiterte an der haushaltsrechtlichen Situation der Stadt, weil eine solche wirtschaftliche Betätigung der Stadt den §§ 107 ff. GO Rechnung tragen muss und aufsichtsbehördlichen Genehmigungen unterliegt. Die Zulässigkeit einer solchen wirtschaftlichen Betätigung setzt zudem eine Begrenzung der städtischen Nachschusspflichten voraus, was wiederum der Realisierung entsprechender Geschäftsmodelle zuwider lief. Im Hinblick auf die Intention des Fraktionsantrages können im Rahmen der bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben darüber hinausgehend vielfältige Nutzungsmöglichkeiten entwickelt werden, die durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu konkretisieren sind. Weiterführende bauleitplanerische Ansätze wurden in der Vergangenheit ins Auge gefasst, mangels nachhaltiger Interessen und potentieller Investoren jedoch nicht weiter verfolgt. Seite 5 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1 Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen erscheint es aus Sicht der Verwaltung wenig ratsam, losgelöst von konkreten Vorhaben ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und die Bauleitplanung hierauf abzustimmen. Dies würde konkrete Vorhaben, wie z. B. den Ausbau und die Erweiterung des Wohnmobilparks, für das es aktuell 2 Interessenten gibt, in der zeitlichen Umsetzung erheblich gefährden. Vielmehr muss die bauleitplanerische Entwicklung im Goldenen Tal umgekehrt an konkrete, umsetzbare Maßnahmen anknüpfen. Aus Sicht der Stadtentwicklung wäre ein touristisches Zentrum im Goldenen Tal sicherlich zu begrüßen und stellt ein sinnvolles Ergänzungsangebot dar. Vorstellbar wäre dies z. B. im Rahmen eines Expose`s als Grundlage für Interessenten- bzw. Investorenansprachen, zumal touristische Entwicklungen die Bereiche Kur- Freizeit und Erholung tangieren, sodass die derzeitigen planerischen Grundlagen hierfür eine gute Basis bilden. Darüber hinausgehende, erfolgversprechende Ziele sind neu zu definieren und umzusetzen. 1.3 Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen Das Planrecht für die unterschiedlichen, im Goldenen Tal denkbaren Entwicklungsvarianten wurde teilweise entwickelt, aufgrund der dann aber stockenden bzw. eingestellten Verhandlungen nicht zur Rechtskraft geführt. 1.4. Entwicklung eines Vermarktungskonzeptes durch eine Fachfirma Es stehen keine Haushaltsmittel für die Beauftragung einer Fachfirma zur Entwicklung eines Vermarktungskonzeptes zur Verfügung. Angesichts der angespannten Finanzlage und der Restriktionen des aufsichtsbehördlichen genehmigten HSK, dem sich die Stadt unterworfen hat, können entsprechende Entscheidungen nur im Zusammenhang mit künftigen Haushaltsberatungen getroffen werden. 1.5 Veräußerung von städtischen Grundstücken zweckgebunden für die Erstellung eines Freizeitzentrums Grundstücksveräußerungen unterliegen, insbesondere für HSK-Kommunen in verstärktem Maße, den Restriktionen des § 90 GO. Das heißt es muss der "volle Wert" erlöst werden. Auch dies hat in der Vergangenheit die wirtschaftliche Darstellung eines solchen Projektes erschwert. 1.6 Einbeziehung benachbarter Grundstückseigentümer s. 1.2 2. Rechtliche Würdigung S. o. 3. Finanzielle Auswirkungen S. o. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen S. o. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen S. o. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel S. o. 7. Beschlussvorschlag: 1. Eine Ausgliederung oder Privatisierung des eifelbades setzt voraus, dass hierdurch Seite 6 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1 - - 2. der Haushalt der Stadt dauerhaft entlastet wird, das Badpersonal weiterbeschäftigt wird, die Fortexistenz des Bades als öffentliches Bad auch zur dauerhaften Sicherung des Kurortestatus dient, die Fortexistenz des Bades als Sportstätte für die ortsansässigen Schulen bestehen bleibt und die „Nische“ Familienbad mit „bezahlbaren“ Eintrittspreisen in Konkurrenz zu den Thermen/Bädern in Rheinbach, Mechernich, Euskirchen und Bad Neuenahr dauerhaft besetzt bleibt. Zu den übrigen Punkten wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.