Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
190 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 23.3 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 283-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
25.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
01.09.2015
Rat
08.09.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zukunft Hallenbad und Goldenes Tal
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Fraktionsantrag der FDP-Fraktion vom 05.05.2015 enthält mehrere Teilanträge, zu denen die
Verwaltung nachfolgend noch einmal die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen Revue passieren lässt und den Status Quo aufzeigt.
1.1
Privatisierung des eifelbades unter der Auflage der bisherigen Nutzung
a)
Bisherige Privatisierungsbestrebungen
Die bisherigen Privatisierungsbemühungen in den zurückliegenden 25 Jahren reichten von der
Anbindung des eifelbades an ein noch zu errichtendes Sporthotel bis hin zur Umwandlung des
Bades in ein Naturbad. Alle Bemühungen blieben erfolglos. Unter anderem lagen die Gründe dafür darin, dass alle Interessenten das Defizit des Bades, das neben dem Schulschwimmen auch
die Folgen eines jahrzehntelangen Investitionsstaus an Dach und Fach umfasste, als dauerhaften
Stadt-Zuschuss erwarteten und die städtischen Einflussmöglichkeiten sowohl auf das Preisgefüge
als auch auf das zeitliche Angebot für die Öffentlichkeit mittelfristig zurück zu führen waren.
b)
Marktposition
Anders als zu den Anfangszeiten des eifelbades (seit 1976) als regionales und konkurrenzarmes
Freizeit- und Familienbad steht die öffentliche Einrichtung heute unter dem erheblichen Konkurrenzdruck der Bäder oder Thermen in Mechernich, Rheinbach, Bad Neuenahr und – künftig –
Euskirchen. In den Sommermonaten zieht bei entsprechender Witterungslage auch das Freibad
an der Steinbachtalsperre Besucher an und muss als temporäre Konkurrenz betrachtet werden.
Das eifelbad ist als Regiebetrieb wichtigster Bestandteil im Freizeitangebot der Stadt Bad Münstereifel und untrennbar mit den Attributen Kneipp und Kur verbunden. Das Bad dient zudem als
Schulsportstätte für rund 3.000 Schülerinnen und Schüler in der Schulstadt Bad Münstereifel und
bietet vielen ortsansässigen und regionalen Einrichtungen (Nordeifelwerkstätten, BG ETEM,
Volkshochschule etc.) Gelegenheit zum Schwimmen, Entspannen oder zur Gymnastik. Das eifelbad beheimatet weiterhin eine Schwimmschule, eine Cafeteria sowie eine Dampfsauna und ist
auch Stützpunkt der DLRG. Die angegliederte Saunalandschaft ist zur Zeit leider nicht verpachtet,
da sich auch im Rahmen privatwirtschaftlicher Betriebsführung eine hinreichende Rentabilität nicht
erzielen ließ.
Die Besucherzahlen (ohne Saunagäste) haben sich seit 1976 wie folgt entwickelt:
1970
214.332
1980
230.220
1990
250.712
2000
230.223
2010
170.397
2011
171.894
2012
153.271
2013
162.277
2014
141.537
Die sinkenden Besucherzahlen sind vornehmlich der zunehmenden Konkurrenz geschuldet,
scheinen sich aber auf dem Niveau um 150.000 einzupendeln.
Aus Sicht der Verwaltung und Betriebsleitung sollte das eifelbad auch in Zukunft die Nische „Familienfreundliches Bad mit familiengerechten Eintrittspreisen“ besetzen, um dem Bad (und dem städtischen Haushalt) Belastungen zu ersparen, die aus einem Konkurrenzdruck entstehen können.
c)
Sanierungsbedarf
Seite 3 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1
Das eifelbad besteht 2016 40 Jahre und verfügt hinsichtlich seiner baulichen und technischen
Substanz über zahlreiche Einrichtungen, die für den Badbetrieb und die Betriebssicherheit von
zentraler Bedeutung sind und sukzessive erneuert werden müssen. Hierzu wird auf die detaillierten Ausführungen in den Ratsdrucksachen 1.192-IX und 38-X verwiesen. Die umfangreichen und
aufwandintensiven Maßnahmen dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung der Funktionalität des
Bades, erst in zweiter Linie (später) der Attraktivitätssteigerung. Aufgrund der allgemeinen Haushaltssituation sieht sich die Betriebsleitung derzeit außer Stande, zeitliche Zielvorstellungen zu
entwickeln, da alles vom Umfang verfügbarer Haushaltsmittel abhängt.
d)
Wirtschaftliche Situation
Ertragsseitig ist die Vorhaltung des eifelbades als öffentliche Einrichtung eine elementare gesetzliche Voraussetzung zum Erhalt der Kurorteigenschaft. Diese Eigenschaft verschafft der Stadt Erträge aus der Kurorteförderung (140.000,00 €), dem Kurbeitrag/-taxe (26.000,00 €) und bei vollständiger Etablierung des Fremdenverkehrsbeitrages (150.000,00 €), insgesamt knapp 320.000
€ p.a. Kurorteförderung des Landes, Kurbeitrag, Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag knüpfen
unmittelbar an die Kurorteigenschaft der Stadt an. Außerdem knüpft die Sonntagsöffnung von
Einzelhandelsbetrieben gemäß den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes NRW an die KurortEigenschaft an.
Wie unter lit. b) dargestellt, ist die Besucherzahl des eifelbades rückläufig und führt ertragsseitig
zu entsprechenden Einnahmeverlusten. Hinzu kommt, dass längere jährliche Schließungszeiten
zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und der temporäre Ausfall von Attraktionen (Außenbecken, Whirl-Pool, Suhle, Kinderbecken) auf die Ertragslage drücken. Dennoch kalkuliert die
Betriebsleitung derzeit mit Eintrittsentgelten von rund 500.000,00 € p. a.
Aufwandseitig verschlechtert insbesondere die Bewältigung des komplexen Sanierungsstaus mit
hohen jährlichen Aufwendungen das Betriebsergebnis unmittelbar. Zusätzlich lösen die Sanierungsmaßnahmen höheren Wartungsaufwand in neue Technik aus und auch die gesetzlichen
Anforderungen an Hygiene, Arbeits- und Unfallschutz, Wasseraufbereitung etc. führen zu neuen
bzw. höheren Folgekosten.
Diese Entwicklung spiegelt sich unmittelbar in den Betriebsergebnissen wider. Ein Zahlenvergleich der gerundeten Betriebsergebnisse von 2009 (- 520.000,00 €), 2010 (- 450.000,00 €), 2011
(- 970.000,00 €), 2012 (- 830.000,00 €), 2013 (- 690.000,00 €) und 2014 (- 1.200.000,00 €) verdeutlicht nachdrücklich die Auswirkungen des aktuell hohen Sanierungsaufwandes auf das Betriebsergebnis des eifelbades. Bereinigt man das Betriebsergebnis um die Folgen des Sanierungsstaus, schneidet das eifelbad im interkommunalen Vergleich nach wie vor relativ gut ab.
Die Verwaltung hat versucht, im interkommunalen Vergleich zu Kennzahlen (Zuschuss pro Besucher oder pro Bürger) zu kommen. Es hat sich jedoch aufgrund der lokalen Unterschiede erwiesen, dass auch landesweit jenseits der regionalen Konkurrenz kein belastbares Benchmarking
möglich ist. Tatsache ist aber, dass es landesweit kein öffentliches Bad mit einer ausgeglichenen
Aufwands- / Ertragsstruktur gibt. Weiterhin ist belegt, dass das Betriebsergebnis 2009 einer Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen unterzogen wurde und
dem Bad vor dem Hintergrund interkommunalen Erfahrungswerte gute Noten gegeben wurden. In
der Folge gab es auch Ansprachen anderer Kommunen (z. b. Würselen), die sich für die Struktur
des Badbetriebes in Bad Münstereifel interessierten.
Beispiele für alternative Betriebsformen finden sich in der Nachbarschaft. So betreibt monte mare
das Bad in Rheinbach und verfügt nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen über eine
Vereinbarung mit der Stadt Rheinbach, die die Kommune zur Zahlung eines Defizitausgleichs verpflichtet, der – in Relation gesetzt – weit über dem Deckungsbeitrag der Stadt für das eifelbad
liegt. Die Eifel-Therme-Zikkurat wird als GmbH geführt. Der Badbetrieb wird von der Stadt Mechernich – glaubt man den Pressemitteilungen – jährlich mit 1,2 – 1,3 Mio. € subventioniert. Diese
Beispiele sprechen gegen eine Ausgliederung bzw. Privatisierung, da privatrechtliche Organisationsformen im Unterschied zur Kommune immer auch dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 283-X/Z-1
e)
Voraussetzungen einer Privatisierung
Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen müsste ein Investor folglich die Garantie dafür
bieten, dass
der Haushalt der Stadt dauerhaft entlastet wird,
das Badpersonal weiterbeschäftigt wird,
die Fortexistenz des Bades als öffentliches Bad auch zur dauerhaften Sicherung des Kurortestatus dient,
die Fortexistenz des Bades als Sportstätte für die ortsansässigen Schulen bestehen bleibt
und
die „Nische“ Familienbad mit „bezahlbaren“ Eintrittspreisen in Konkurrenz zu den Thermen/Bädern in Rheinbach, Mechernich, Euskirchen und Bad Neuenahr dauerhaft besetzt
wird.
Aus Sicht der Verwaltung und der Betriebsleitung ist die Ausgliederung oder Privatisierung des
eifelbades unter diesen Rahmenbedingungen ein aussichtsloses Unterfangen.
1.2
Schaffung eines touristischen Zentrums im Goldenen Tal, in das das eifelbad integriert ist
Aus Sicht der Stadtplanung ist das Goldene Tal durch die Darstellung zweier Sondergebieten geprägt. Es handelt sich um den Bereich Kur- Freizeit und Erholung und das Sondergebiet Campingplatz.
Realisiert wurden Sport- und Freizeiteinrichtungen (Sporthallen, Bolzplatz, Tennisplatz), das eifelbad sowie der provisorisch angelegte Wohnmobilpark mit Dump-Station.
Bereits in den 70er und 80er Jahren gingen die Bemühungen der Stadt dahin, im Bereich des
Goldenen Tals ein Schul- und Freizeitzentrum zu etablieren. Die in Wettbewerben erarbeiteten
Nutzungsmöglichkeiten konnten jedoch mangels potentieller Investoren bzw. finanzieller Mittel der
Stadt trotz jahrelanger Bemühungen nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die Planungen und Verhandlungen für ein touristisches Zentrum im Goldenen Tal (verschiedene Varianten
von Kur-Campingplatz mit und ohne Anschluss an ein Sporthotel und an eine Ferienhaussiedlung
bis Campingplatz des Deutschen Caravan Clubs) blieben insbesondere deshalb erfolglos, weil das
verfügbare städtische Campingplatzgelände ohne Hinzunahme der Reetz´schen Flächen im Süden zu klein und damit für einen Campingplatzbetrieb als Haupterwerbsbetrieb unwirtschaftlich ist.
Die Verhandlungen mit der Familie Reetz führten nicht zu einem Ergebnis.
Hinzu kommt, dass die Erschließung eines touristischen Zentrums an der Stelle trotz der vorhandenen Linksabbiegespur auf der L 194 weitere Investitionen in die Infra-Struktur (z. B. Brücke
Sittardweg) nach sich ziehen wird, weil eine Zu- und Abfahrt unmittelbar auf die L 194 vom Straßenbaulastträger strikt abgelehnt wurde. Insofern bedarf es weitergehender Untersuchungen, sobald ein Projekt konzeptioniert ist.
Nach den bisherigen Erfahrungen forderten die Interessenten angesichts der zu tätigenden Investitionskosten in die Infrastruktur (z. B. Verkehrsführung, Schall- und Sichtschutz gegen die B51 u.
ä.) durchweg die Beteiligung der Stadt an einer zu gründenden Betriebs-GmbH. Dies wiederum
scheiterte an der haushaltsrechtlichen Situation der Stadt, weil eine solche wirtschaftliche Betätigung der Stadt den §§ 107 ff. GO Rechnung tragen muss und aufsichtsbehördlichen Genehmigungen unterliegt. Die Zulässigkeit einer solchen wirtschaftlichen Betätigung setzt zudem eine
Begrenzung der städtischen Nachschusspflichten voraus, was wiederum der Realisierung entsprechender Geschäftsmodelle zuwider lief.
Im Hinblick auf die Intention des Fraktionsantrages können im Rahmen der bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben darüber hinausgehend vielfältige Nutzungsmöglichkeiten entwickelt
werden, die durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu konkretisieren sind.
Weiterführende bauleitplanerische Ansätze wurden in der Vergangenheit ins Auge gefasst, mangels nachhaltiger Interessen und potentieller Investoren jedoch nicht weiter verfolgt.
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Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen erscheint es aus Sicht der Verwaltung wenig
ratsam, losgelöst von konkreten Vorhaben ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und die Bauleitplanung hierauf abzustimmen. Dies würde konkrete Vorhaben, wie z. B. den Ausbau und die Erweiterung des Wohnmobilparks, für das es aktuell 2 Interessenten gibt, in der zeitlichen Umsetzung
erheblich gefährden. Vielmehr muss die bauleitplanerische Entwicklung im Goldenen Tal umgekehrt an konkrete, umsetzbare Maßnahmen anknüpfen.
Aus Sicht der Stadtentwicklung wäre ein touristisches Zentrum im Goldenen Tal sicherlich zu begrüßen und stellt ein sinnvolles Ergänzungsangebot dar. Vorstellbar wäre dies z. B. im Rahmen
eines Expose`s als Grundlage für Interessenten- bzw. Investorenansprachen, zumal touristische
Entwicklungen die Bereiche Kur- Freizeit und Erholung tangieren, sodass die derzeitigen planerischen Grundlagen hierfür eine gute Basis bilden. Darüber hinausgehende, erfolgversprechende
Ziele sind neu zu definieren und umzusetzen.
1.3
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
Das Planrecht für die unterschiedlichen, im Goldenen Tal denkbaren Entwicklungsvarianten wurde
teilweise entwickelt, aufgrund der dann aber stockenden bzw. eingestellten Verhandlungen nicht
zur Rechtskraft geführt.
1.4.
Entwicklung eines Vermarktungskonzeptes durch eine Fachfirma
Es stehen keine Haushaltsmittel für die Beauftragung einer Fachfirma zur Entwicklung eines Vermarktungskonzeptes zur Verfügung. Angesichts der angespannten Finanzlage und der Restriktionen des aufsichtsbehördlichen genehmigten HSK, dem sich die Stadt unterworfen hat, können
entsprechende Entscheidungen nur im Zusammenhang mit künftigen Haushaltsberatungen getroffen werden.
1.5
Veräußerung von städtischen Grundstücken zweckgebunden für die Erstellung eines Freizeitzentrums
Grundstücksveräußerungen unterliegen, insbesondere für HSK-Kommunen in verstärktem Maße,
den Restriktionen des § 90 GO. Das heißt es muss der "volle Wert" erlöst werden. Auch dies hat
in der Vergangenheit die wirtschaftliche Darstellung eines solchen Projektes erschwert.
1.6
Einbeziehung benachbarter Grundstückseigentümer
s. 1.2
2. Rechtliche Würdigung
S. o.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
S. o.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
S. o.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
S. o.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Eine Ausgliederung oder Privatisierung des eifelbades setzt voraus, dass hierdurch
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-
-
2.
der Haushalt der Stadt dauerhaft entlastet wird,
das Badpersonal weiterbeschäftigt wird,
die Fortexistenz des Bades als öffentliches Bad auch zur dauerhaften Sicherung
des Kurortestatus dient,
die Fortexistenz des Bades als Sportstätte für die ortsansässigen Schulen bestehen
bleibt
und
die „Nische“ Familienbad mit „bezahlbaren“ Eintrittspreisen in Konkurrenz zu den
Thermen/Bädern in Rheinbach, Mechernich, Euskirchen und Bad Neuenahr dauerhaft besetzt bleibt.
Zu den übrigen Punkten wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.