Daten
Kommune
Jülich
Größe
170 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: He/Gc
Jülich, 10.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 27/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.01.2013
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig dafür
einstimmig dafür
Erschließung Baugebiet "Ölmühle"
Anlg.: /
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Erschließung des Baugebietes "Ölmühle" werden die folgenden Mittel im Vorgriff auf den
Haushalt 2013 bereitgestellt:
für die äußere Erschließung (Brückenbau)
Investitionsnummer I110000071
150.000 €
für die Straßenerschließung
Investitionsnummer I110000072
490.000 €
davon 450.000 € als Ansatz 2013
und 40.000 € als Verpflichtungsermächtigung, kassenwirksam 2014
für die Kanalerschließung
Investitionsnummer I110000020
300.000 €
davon 275.000 € als Ansatz 2013
und 25.000 € als Verpflichtungsermächtigung, kassenwirksam 2014.
Begründung:
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Baugebiet „Ölmühle“ liegen vor. Die Aufträge
zur Erarbeitung der Ausführungsplanung sind im Jahr 2012 vergeben worden. Bereits für das Jahr
2012 wurden entsprechende Mittel für die Erschließungsmaßnahme vor Hochbau eingestellt. Aufgrund der verzögerten Genehmigung der Prioritätenliste wurden diese aber nicht abgerufen und sind
im Haushalt 2013/14 erneut veranschlagt.
Der Wirtschaftsplan der SEG Jülich sieht eine zeitnahe Erschließung des Baugebietes „Ölmühle“
und die Vereinnahmung von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen im Herbst 2013
vor.
Voraussetzung hierfür ist zwingend die kurzfristige Bereitstellung der Mittel für die Erschließungsmaßnahme. Eine Mittelbereitstellung nach Genehmigung des städtischen Haushaltes würde zu
einem verspäteten Vermarktungsbeginn der „Ölmühle“ erst im Jahr 2014 führen.
Eine erneute Verzögerung des Veräußerungsstartes wäre ein negativer Impuls für den Wohnstandort
und die Bevölkerungsentwicklung in Jülich. Neben des Imageverlustes des Wohnstandortes aufgrund der verzögerten Baugebietsentwicklung – viele Interessenten warten mit ihrem Bauvorhaben
bereits seit zwei Jahren auf den Vermarktungsbeginn- ist zu unterstellen, dass viele Bauwillige
mangels verfügbarer Alternativgrundstücke in Jülich, sich nicht nur gegen das Baugebiete „Ölmühle“ sondern auch gegen den Wohnstandort Jülich entscheiden und in Nachbarkommunen abwandern
werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die Mittel für die Erschließung des Baugebietes
„Ölmühle“ vor Hochbau in Vorgriff auf den städtischen Haushalt bereitzustellen. Durch eine, noch
mit der SEG Jülich zu schließende Ablösevereinbarung, wird ein Mittelrückfluss in Höhe von 90%
für die innere Erschließungsmaßnahme, nicht jedoch für die äußere Erschließung, in 2013 erfolgen
können.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 27/2013
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