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Sitzungsvorlage (Erschließung Baugebiet "Ölmühle")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
170 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
18.01.13, 18:39
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Sitzungsvorlage (Erschließung Baugebiet "Ölmühle") Sitzungsvorlage (Erschließung Baugebiet "Ölmühle")

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: He/Gc Jülich, 10.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 27/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2013 Stadtrat 14.02.2013 TOP Ergebnisse einstimmig dafür einstimmig dafür Erschließung Baugebiet "Ölmühle" Anlg.: / SD.Net Beschlussentwurf: Für die Erschließung des Baugebietes "Ölmühle" werden die folgenden Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereitgestellt:  für die äußere Erschließung (Brückenbau) Investitionsnummer I110000071 150.000 €  für die Straßenerschließung Investitionsnummer I110000072 490.000 € davon 450.000 € als Ansatz 2013 und 40.000 € als Verpflichtungsermächtigung, kassenwirksam 2014  für die Kanalerschließung Investitionsnummer I110000020 300.000 € davon 275.000 € als Ansatz 2013 und 25.000 € als Verpflichtungsermächtigung, kassenwirksam 2014. Begründung: Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Baugebiet „Ölmühle“ liegen vor. Die Aufträge zur Erarbeitung der Ausführungsplanung sind im Jahr 2012 vergeben worden. Bereits für das Jahr 2012 wurden entsprechende Mittel für die Erschließungsmaßnahme vor Hochbau eingestellt. Aufgrund der verzögerten Genehmigung der Prioritätenliste wurden diese aber nicht abgerufen und sind im Haushalt 2013/14 erneut veranschlagt. Der Wirtschaftsplan der SEG Jülich sieht eine zeitnahe Erschließung des Baugebietes „Ölmühle“ und die Vereinnahmung von Veräußerungserlösen aus Grundstücksverkäufen im Herbst 2013 vor. Voraussetzung hierfür ist zwingend die kurzfristige Bereitstellung der Mittel für die Erschließungsmaßnahme. Eine Mittelbereitstellung nach Genehmigung des städtischen Haushaltes würde zu einem verspäteten Vermarktungsbeginn der „Ölmühle“ erst im Jahr 2014 führen. Eine erneute Verzögerung des Veräußerungsstartes wäre ein negativer Impuls für den Wohnstandort und die Bevölkerungsentwicklung in Jülich. Neben des Imageverlustes des Wohnstandortes aufgrund der verzögerten Baugebietsentwicklung – viele Interessenten warten mit ihrem Bauvorhaben bereits seit zwei Jahren auf den Vermarktungsbeginn- ist zu unterstellen, dass viele Bauwillige mangels verfügbarer Alternativgrundstücke in Jülich, sich nicht nur gegen das Baugebiete „Ölmühle“ sondern auch gegen den Wohnstandort Jülich entscheiden und in Nachbarkommunen abwandern werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die Mittel für die Erschließung des Baugebietes „Ölmühle“ vor Hochbau in Vorgriff auf den städtischen Haushalt bereitzustellen. Durch eine, noch mit der SEG Jülich zu schließende Ablösevereinbarung, wird ein Mittelrückfluss in Höhe von 90% für die innere Erschließungsmaßnahme, nicht jedoch für die äußere Erschließung, in 2013 erfolgen können. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 27/2013 Seite 2