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Sitzungsvorlage (Beamtenversorgung und Pensionsrückstellungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
276 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
23.01.13, 18:30
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 Sc. Jülich, 22.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 44/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 31.01.2013 Stadtrat 14.02.2013 TOP Ergebnisse einstimmig dafür Beamtenversorgung und Pensionsrückstellungen Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und der aufgezeigten Vorgehensweise zugestimmt. Begründung: Die Stadt Jülich hat sich etwas intensiver mit der allgemein im kommunalen Bereich bekannten Fragestellung der Pensionslasten für die Beamtenversorgung beschäftigt. Zusammenfassend kann die Theamtik stichpunktartig wie folgt beschrieben werden:    Der grundsätzliche Versorgungsanspruch der Beamten ist verfassungsrechtlich und insbesondere in Zusammenhang mit dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz NRW garantiert und somit verpflichtend. Die rein bilanzielle Ausweisung von Pensionsrückstellungen (in der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2008 ca. 18,2 Mio. € für Versorgung zzgl. Beihilfe 5.3 Mio. €) löst nicht die spätere Frage nach der Finanzierung / Liquidität. In der Bilanz entgegenstehendes Infrastrukturvermögen wird i.d.R. nicht verwertbar sein. Die Rheinische Versorgungskasse (RVK) bildet keine entsprechenden Rückstellungen sondern rechnet (gegenwartsbezogen für die heutigen Versorgungsempfänger) jährlich im Rahmen der Umlageverteilung ab. Es gibt lediglich einen geringfügigen, ehemaligen gesetzlichen Pflichtanteil in Höhe von ca. 1,3 % des Versorgungs- und Besoldungsaufwandes (im Jahr 2012 ca. 42.000 €), der jährlich in einen Fonds bei der Rheinischen Versorgungskasse eingezahlt wird. (Stand des Fonds 30.12.2011: 410.324,10 €). Die RVK lebt diesbezüglich nach eigenen Angaben von der „Hand in den Mund“. Mit Blick auf die Altersstruktur, den demographischen Wandel und im Sinne einer integrativen Gerechtigkeit wäre es grundsätzlich sinnvoll und notwendig möglichst frühzeitig einen Kapitalstock aufzubauen, um den zukünftigen Versorgungsverpflichtungen zu gegebener Zeit nachkommen zu können. Denn, wenn heute keine Vorsorge getroffen wird, schränkt dies später den ohnehin geringer werdenden Handlungsspielraum weiterhin ein. Die „tatsächlich erwartete Entwicklung“ der Versorgungslasten auf Grundlage anerkannter versicherungsmathematischer Verfahren (Rürup, Heubeck) stellt sich nach Berechnungen der RVK (bei gleichbleibender Anzahl von ca. 50 Beamtenstellen, inkl. 1,5 % Steigerung pro Jahr) wie folgt dar: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 Sitzungsvorlage 44/2013 ind. Versorgung in € 744.012 815.655 814.921 833.792 808.491 875.916 909.776 902.849 897.298 875.955 1.116.544 1.217.921 1.293.691 1.354.452 1.408.284 1.359.067 1.328.995 1.424.072 1.476.284 1.398.726 1.386.328 1.321.864 1.516.106 1.588.340 1.563.120 1.546.102 1.536.064 1.529.111 Seite 2 Die Stadt Jülich hat (Stand 01.01.2013) 47 aktive Beamte und 40 Versorgungsempfänger (inkl. Familienangehörige; im Jahr 2012). Die Altersstruktur der aktiven Beamten ist wie folgt: 1945 – 1949: 1 1950 – 1959: 15 1960 – 1969: 16 1970 – 1979: 7 1980 – 1990: 8 gesamt: 47 Der Versorgungsaufwand im Jahr 2011 betrug 750.475 € als individueller Versorgungsanteil und 233.732 € als Risikoaufwand. Wie bei der Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte (Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Sozialversicherung) wäre es grundsätzlich wünschenswert Versorgungsrückstellungen in Höhe der Barwerte der Pensionen zu bilden, um diese „auszufinanzieren“. Problem zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch die Möglichkeit der Finanzierung von entsprechenden Vorsorgemaßnahmen, z.B. als Fonds- oder Versicherungslösung, da diese in letzter Konsequenz über Kredite erfolgen müsste. Die Finanzierung von Finanzanlagen über Investitionskredite ist durch die Handreichung des Innenministeriums zum Neuen kommunalen Finanzmanagement für Versorgungsleistungen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kreisverwaltung Düren kommt in einer internen Überprüfung zum selben Ergebnis. Außerdem würde die derzeitige „Investition“ in eine Fonds- oder Versicherungslösung den geforderten Finanzausgleich im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich erschweren. Da die vorstehend dargestellte Entwicklung der Versorgungsleistungen nicht sprunghaft sondern stetig ansteigend ist und die erwartete Steigerung, in Relation zu den gesamten Personalaufwendungen bzw. Haushaltsausgaben „relativ“ überschaubar ist, wird derzeit von Finanzanlagen in Fonds- bzw. Versicherungslösungen abgesehen. Sollte sich die Haushaltssituation wider Erwarten in den kommenden Jahren verbessern wäre die Entscheidung ggf. zu überdenken und Vorsorge zu treffen. Die prognostizierten Versorgungsaufwände, das sind die individuelle Versorgung laut obiger Liste plus jährlich ca. 350.000 € an Risikoumlage (Erfahrungswert aus den letzten 4 Jahren) sind in der mittel- / langfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Der vorliegende HSK-Entwurf ist im Rahmen der Änderungsliste entsprechend anzupassen. Sitzungsvorlage 44/2013 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 44/2013 keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen Seite 4