Daten
Kommune
Jülich
Größe
276 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
23.01.13, 18:30
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 Sc.
Jülich, 22.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 44/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig dafür
Beamtenversorgung und Pensionsrückstellungen
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und der aufgezeigten Vorgehensweise
zugestimmt.
Begründung:
Die Stadt Jülich hat sich etwas intensiver mit der allgemein im kommunalen Bereich bekannten
Fragestellung der Pensionslasten für die Beamtenversorgung beschäftigt.
Zusammenfassend kann die Theamtik stichpunktartig wie folgt beschrieben werden:
Der grundsätzliche Versorgungsanspruch der Beamten ist verfassungsrechtlich und insbesondere
in Zusammenhang mit dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Beamtenstatusgesetz und dem
Landesbeamtengesetz NRW garantiert und somit verpflichtend.
Die rein bilanzielle Ausweisung von Pensionsrückstellungen (in der Eröffnungsbilanz zum
31.12.2008 ca. 18,2 Mio. € für Versorgung zzgl. Beihilfe 5.3 Mio. €) löst nicht die spätere Frage nach der Finanzierung / Liquidität.
In der Bilanz entgegenstehendes Infrastrukturvermögen wird i.d.R. nicht verwertbar sein.
Die Rheinische Versorgungskasse (RVK) bildet keine entsprechenden Rückstellungen sondern
rechnet (gegenwartsbezogen für die heutigen Versorgungsempfänger) jährlich im Rahmen der
Umlageverteilung ab. Es gibt lediglich einen geringfügigen, ehemaligen gesetzlichen Pflichtanteil in Höhe von ca. 1,3 % des Versorgungs- und Besoldungsaufwandes (im Jahr 2012 ca.
42.000 €), der jährlich in einen Fonds bei der Rheinischen Versorgungskasse eingezahlt wird.
(Stand des Fonds 30.12.2011: 410.324,10 €).
Die RVK lebt diesbezüglich nach eigenen Angaben von der „Hand in den Mund“.
Mit Blick auf die Altersstruktur, den demographischen Wandel und im Sinne einer integrativen Gerechtigkeit wäre es grundsätzlich sinnvoll und notwendig möglichst frühzeitig einen Kapitalstock
aufzubauen, um den zukünftigen Versorgungsverpflichtungen zu gegebener Zeit nachkommen zu
können.
Denn, wenn heute keine Vorsorge getroffen wird, schränkt dies später den ohnehin geringer werdenden Handlungsspielraum weiterhin ein.
Die „tatsächlich erwartete Entwicklung“ der Versorgungslasten auf Grundlage anerkannter versicherungsmathematischer Verfahren (Rürup, Heubeck) stellt sich nach Berechnungen der RVK (bei
gleichbleibender Anzahl von ca. 50 Beamtenstellen, inkl. 1,5 % Steigerung pro Jahr) wie folgt dar:
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
Sitzungsvorlage 44/2013
ind. Versorgung
in €
744.012
815.655
814.921
833.792
808.491
875.916
909.776
902.849
897.298
875.955
1.116.544
1.217.921
1.293.691
1.354.452
1.408.284
1.359.067
1.328.995
1.424.072
1.476.284
1.398.726
1.386.328
1.321.864
1.516.106
1.588.340
1.563.120
1.546.102
1.536.064
1.529.111
Seite 2
Die Stadt Jülich hat (Stand 01.01.2013) 47 aktive Beamte und 40 Versorgungsempfänger (inkl.
Familienangehörige; im Jahr 2012).
Die Altersstruktur der aktiven Beamten ist wie folgt:
1945 – 1949:
1
1950 – 1959: 15
1960 – 1969: 16
1970 – 1979:
7
1980 – 1990:
8
gesamt:
47
Der Versorgungsaufwand im Jahr 2011 betrug 750.475 € als individueller Versorgungsanteil
und 233.732 € als Risikoaufwand.
Wie bei der Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte (Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Sozialversicherung) wäre es grundsätzlich wünschenswert Versorgungsrückstellungen in Höhe der
Barwerte der Pensionen zu bilden, um diese „auszufinanzieren“.
Problem zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch die Möglichkeit der Finanzierung von entsprechenden Vorsorgemaßnahmen, z.B. als Fonds- oder Versicherungslösung, da diese in letzter Konsequenz über Kredite erfolgen müsste.
Die Finanzierung von Finanzanlagen über Investitionskredite ist durch die Handreichung des
Innenministeriums zum Neuen kommunalen Finanzmanagement für Versorgungsleistungen
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kreisverwaltung Düren kommt in einer internen Überprüfung
zum selben Ergebnis.
Außerdem würde die derzeitige „Investition“ in eine Fonds- oder Versicherungslösung den geforderten Finanzausgleich im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich erschweren.
Da die vorstehend dargestellte Entwicklung der Versorgungsleistungen nicht sprunghaft sondern
stetig ansteigend ist und die erwartete Steigerung, in Relation zu den gesamten Personalaufwendungen bzw. Haushaltsausgaben „relativ“ überschaubar ist, wird derzeit von Finanzanlagen in
Fonds- bzw. Versicherungslösungen abgesehen.
Sollte sich die Haushaltssituation wider Erwarten in den kommenden Jahren verbessern wäre die
Entscheidung ggf. zu überdenken und Vorsorge zu treffen.
Die prognostizierten Versorgungsaufwände, das sind die individuelle Versorgung laut obiger
Liste plus jährlich ca. 350.000 € an Risikoumlage (Erfahrungswert aus den letzten 4 Jahren)
sind in der mittel- / langfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Der vorliegende HSK-Entwurf ist im Rahmen der Änderungsliste entsprechend anzupassen.
Sitzungsvorlage 44/2013
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 44/2013
keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen
Seite 4