Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
23.01.13, 18:30
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Jülich, 14.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 36/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 31.01.2013 Stadtrat 14.02.2013 TOP Ergebnisse einstimmig dafür Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt Anlg.: - 1 I 32 32 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“ Begründung: Mit Schreiben vom 05.10.2012 beantragt die Werbegemeinschaft Jülich e.V. vier verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2013 für die Besucher und Bürger der Stadt anbieten zu können, und zwar für die 1. Durchführung des Frühlingsfestes „Fit ins Frühjahr" am 24. März 2. anlässlich des Stadtfestes am 02. Juni 3. des Erntedankfestes am 6. Oktober 4. und dem dritten Adventsonntag am 15. Dezember jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sollen in besonderem Maße das positive Image Jülichs als Einkaufsstadt des Jülicher Landes und weit darüber hinaus weiter stärken. Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 24.03.2013, auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden. In diesem Jahr ist wieder vorgesehen, dieses Frühlingsfest mit einem großen Marktgeschehen auf dem Marktplatz mit Modenschauen des Jülicher Einzelhandels der neuen Frühjahrsmode vor dem Alten Rathaus, Präsentation von Blumen der Gärtnereibetriebe mit Verkauf und Schauveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter durchzuführen. In den anliegenden Einkaufsstraßen werden Stände und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang aufgeführt und Aktionen und Vorführungen von Fitness- und Bewegungsstudios durchgeführt. Gleichzeitig erfolgen Aktionen und Vorführungen mit Ernährungstipps. Die Jülicher Autohändler stellen ihre Cabrios vor. Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen gestaltet. Auf Grund der positiven Resonanz in den letzten Jahren wird auch in 2013 das Frühlingsfest im Bereich Marktplatz wieder zeitgleich mit der Frühjahrskirmes auf dem Schlossplatz abgehalten. Durch diese Gleichzeitigkeit werden beide Veranstaltungen für die Besucher noch attraktiver. Im Rahmen des Stadt- u. Erntedankfestes soll jeweils an den Sonntagen (02.06. und 06.10.2013) ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Zu diesen Festen werden entsprechend den Feststellungen der vergangenen Jahre wiederum über 5.000 Besucher je Veranstaltung erwartet. Bei diesen Festen ist vorgesehen, die Veranstaltungen im Bereich Kleine Rur-/Marktstraße, Marktplatz, Düsseldorfer Straße, Teilstück Kapuzinerstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Baierstraße, Teilstück Baierstraße zwischen Köln- und Kapuzinerstraße, Kölnstraße vom Marktplatz bis Große Rurstraße, Teilstück Kurfürstenstraße im Einmündungsbereich Kölnstraße bis Römerstraße, Poststraße/Ostseite, Bongardstraße sowie Schlossplatz durchzuführen. Zum Stadtfest wird sonntags auch die Große Rurstraße zwischen Bahnhof- und Römerstraße in Anspruch genommen. Zum Stadt- und zum Erntedankfest ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen. Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist, wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen. Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden. Als 4. verkaufsoffener Sonntag wird seitens der Werbegemeinschaft im Rahmen des Weihnachtsmarktes der dritte Adventsonntag, 15.12.2013, beantragt, um mit Blick auf die Besonderheiten der Vorweihnachtszeit einen Familieneinkaufstag anzubieten. In der vorliegenden Verordnung wurde die nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten längstmögliche Öffnungszeit (5 Stunden) berücksichtigt. Durch das Gesetz können die Kommunen aufgrund des § 6 höchstens vier verkaufsoffene Sonntage durch Verordnung freigeben. Diese vier verkaufsoffenen Sonntage werden durch die Jülicher Werbegemeinschaft e.V. mit dem o.g. Antrag nunmehr insgesamt in Anspruch genommen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 zur Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluss sind vor Erlass einer Rechtsverordnung die Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften, z.B. ver.di e.V., der Sitzungsvorlage 36/2013 Seite 2 Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen. Das Anhörverfahren wurde durchgeführt. Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V. hat keine Bedenken gegen den Erlass der Verordnung. Auch die IHK Aachen steht dem Erlass positiv gegenüber. Das Propsteipfarramt Jülich bat um entsprechende Berücksichtigung der Gegebenheiten an Palmsonntag. Dies ist mit der Werbegemeinschaft abgestimmt und wird entsprechend beachtet. Der Arbeitnehmerverband ver.di e.V. und die evangelische Kirchengemeinde haben sich zu dem Erlass der Verordnung nicht geäußert. Es wird darauf hingewiesen, dass der besondere Schutz der Arbeitnehmer jeweils bereits in § 11 des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. I S. 1170) geregelt ist. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 36/2013 X nein nein Seite 3