Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
23.01.13, 18:30
Aktualisiert
01.02.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32
Jülich, 14.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 36/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig dafür
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt
Anlg.: - 1 I
32
32
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt wie folgt:
„Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.10.2012 beantragt die Werbegemeinschaft Jülich e.V. vier verkaufsoffene
Sonntage im Jahre 2013 für die Besucher und Bürger der Stadt anbieten zu können, und zwar für die
1. Durchführung des Frühlingsfestes „Fit ins Frühjahr" am 24. März
2. anlässlich des Stadtfestes am 02. Juni
3. des Erntedankfestes am 6. Oktober
4. und dem dritten Adventsonntag am 15. Dezember
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sollen in besonderem Maße das positive
Image Jülichs als Einkaufsstadt des Jülicher Landes und weit darüber hinaus weiter stärken.
Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 24.03.2013, auf dem Marktplatz und in den anliegenden
Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute
schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und
seitdem jährlich wieder durchgeführt werden.
In diesem Jahr ist wieder vorgesehen, dieses Frühlingsfest mit einem großen Marktgeschehen auf
dem Marktplatz mit Modenschauen des Jülicher Einzelhandels der neuen Frühjahrsmode vor dem
Alten Rathaus, Präsentation von Blumen der Gärtnereibetriebe mit Verkauf und Schauveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter durchzuführen. In den anliegenden Einkaufsstraßen werden Stände
und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang aufgeführt und Aktionen und Vorführungen von Fitness- und Bewegungsstudios durchgeführt. Gleichzeitig erfolgen Aktionen und
Vorführungen mit Ernährungstipps. Die Jülicher Autohändler stellen ihre Cabrios vor.
Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen
gestaltet.
Auf Grund der positiven Resonanz in den letzten Jahren wird auch in 2013 das Frühlingsfest im
Bereich Marktplatz wieder zeitgleich mit der Frühjahrskirmes auf dem Schlossplatz abgehalten.
Durch diese Gleichzeitigkeit werden beide Veranstaltungen für die Besucher noch attraktiver.
Im Rahmen des Stadt- u. Erntedankfestes soll jeweils an den Sonntagen (02.06. und 06.10.2013)
ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Zu diesen Festen werden entsprechend den Feststellungen
der vergangenen Jahre wiederum über 5.000 Besucher je Veranstaltung erwartet.
Bei diesen Festen ist vorgesehen, die Veranstaltungen im Bereich Kleine Rur-/Marktstraße, Marktplatz, Düsseldorfer Straße, Teilstück Kapuzinerstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Baierstraße, Teilstück Baierstraße zwischen Köln- und Kapuzinerstraße, Kölnstraße vom Marktplatz bis
Große Rurstraße, Teilstück Kurfürstenstraße im Einmündungsbereich Kölnstraße bis Römerstraße,
Poststraße/Ostseite, Bongardstraße sowie Schlossplatz durchzuführen.
Zum Stadtfest wird sonntags auch die Große Rurstraße zwischen Bahnhof- und Römerstraße in
Anspruch genommen.
Zum Stadt- und zum Erntedankfest ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher
Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen.
Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist,
wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite
Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen.
Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen
durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden.
Als 4. verkaufsoffener Sonntag wird seitens der Werbegemeinschaft im Rahmen des Weihnachtsmarktes der dritte Adventsonntag, 15.12.2013, beantragt, um mit Blick auf die Besonderheiten der
Vorweihnachtszeit einen Familieneinkaufstag anzubieten.
In der vorliegenden Verordnung wurde die nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
längstmögliche Öffnungszeit (5 Stunden) berücksichtigt. Durch das Gesetz können die Kommunen
aufgrund des § 6 höchstens vier verkaufsoffene Sonntage durch Verordnung freigeben. Diese vier
verkaufsoffenen Sonntage werden durch die Jülicher Werbegemeinschaft e.V. mit dem o.g. Antrag
nunmehr insgesamt in Anspruch genommen.
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 zur Ausführung
des Gesetzes über den Ladenschluss sind vor Erlass einer Rechtsverordnung die Stellungnahmen
der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften, z.B. ver.di e.V., der
Sitzungsvorlage 36/2013
Seite 2
Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen.
Das Anhörverfahren wurde durchgeführt.
Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V. hat keine Bedenken gegen
den Erlass der Verordnung. Auch die IHK Aachen steht dem Erlass positiv gegenüber.
Das Propsteipfarramt Jülich bat um entsprechende Berücksichtigung der Gegebenheiten an Palmsonntag. Dies ist mit der Werbegemeinschaft abgestimmt und wird entsprechend beachtet.
Der Arbeitnehmerverband ver.di e.V. und die evangelische Kirchengemeinde haben sich zu dem
Erlass der Verordnung nicht geäußert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der besondere Schutz der Arbeitnehmer jeweils bereits in
§ 11 des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. I S. 1170) geregelt ist.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 36/2013
X
nein
nein
Seite 3