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Sitzungsvorlage (Vorschlag für die Wahl einer Delegierten als Vertreterin bzw. eines Delegierten als Vertreter der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes und Wahrnehmung des Stimmrechts der Stadt Jülich in der Wahlversammlung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
06.02.13, 18:25
Aktualisiert
06.02.13, 18:25
Sitzungsvorlage (Vorschlag für die Wahl einer Delegierten als Vertreterin bzw. eines Delegierten als Vertreter der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes und Wahrnehmung des Stimmrechts der Stadt Jülich in der Wahlversammlung) Sitzungsvorlage (Vorschlag für die Wahl einer Delegierten als Vertreterin bzw. eines Delegierten als Vertreter der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes und Wahrnehmung des Stimmrechts der Stadt Jülich in der Wahlversammlung)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1032-14 Mu. Jülich, 30.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 61/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 14.02.2013 TOP Ergebnisse Vorschlag für die Wahl einer Delegierten als Vertreterin bzw. eines Delegierten als Vertreter der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes und Wahrnehmung des Stimmrechts der Stadt Jülich in der Wahlversammlung Anlg.: .- 2 30 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Ein Vorschlag für die Wahl einer Delegierten als Vertreterin bzw. eines Delegierten als Vertreter der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes wird auf Grund der Beitragsteileinheit der Stadt Jülich nicht eingereicht. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beitragsteileinheiten der Stadt Jülich in das Wahlverfahren für die eingebrachten Wahlvorschläge der Mitgliedergruppe 3 – kreisfreie, kreisangehörige Städte, Gemeinden - einzubringen. Begründung: Die Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2013. Bis zur konstituierenden Delegiertenversammlung, die am 30.04.2013, stattfindet, sind die neuen Delegierten zu wählen. Die Wahlvorschläge für die Besetzung der Delegierten, die auf Grund der Zusammenlegung der Beitragsteileinheiten zu wählen sind (s. nachfolgende Ausführungen zum Verfahren ), müssen bis spätestens 05.03.2013 eingereicht werden; dies gilt auch für die Entscheidung gem. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages, einen Wahlvorschlag nicht einzureichen. Für die Wahl der Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes gilt folgendes Wahlverfahren: Auf die Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte, Gemeinden), der die Stadt Jülich angehört, entfallen 66 Delegierte. Die Delegiertensitze werden auf der Grundlage der Beitragseinheiten bzw. Beitragsteileinheiten verteilt. Hierbei berechtigt jede volle Beitragseinheit zur Entsendung eines Delegierten. Von den 66 Delegiertensitzen in der Mitgliedergruppe 3 werden durch die- ses Verfahren 52 durch Entsendung besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung für die Wahl von Delegierten der Mitglieder mit Beitragsteileinheiten in der Geschäftsstelle des Verbandes am 28.03.2013 statt. Die Stadt Jülich verfügt über eine Beitragsteileinheit von 0,0642. Eine direkte Entsendung eines / einer Delegierten der Stadt Jülich in die Delegiertenversammlung ist somit nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für die vorgenannte Wahlversammlung einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. In dieser Wahlversammlung wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die Delegierten für die unbesetzten 14 Delegiertensitze sowie einen 1. und 2. Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines / einer Delegierten. In der Vergangenheit wurde auf Grund der geringen Beitragsteileinheit der Stadt Jülich kein Wahlvorschlag für eine / einen Delegierten unterbreitet. Neben der Stadt Jülich sind aus dem Kreis Düren noch die Gemeinden Niederzier und Titz Mitglied des Erftverbandes. Diese haben die Möglichkeit, mit einer Bündelung von Beitragsteileinheiten, einen Delegierten zu entsenden. Da die Beitragsteileinheit der Gemeinde Titz deutlich höher liegt als die von Jülich und Niederzier besteht bei dieser die größte Möglichkeit, einen Delegiertensitz zu erreichen. Es wird aus diesem Grunde vorgeschlagen, die Wahrnehmung des Stimmrechts in der Wahlversammlung auf die Gemeinde Titz zu übertragen. Eine schematische Darstellung des Verfahrens zur Besetzung der Delegiertenversammlung des Erftverbandes sowie eine Zusammenstellung der Gruppensprecher der Mitgliedergruppen sind anliegend beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 61/2013 x nein nein Seite 2