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Mitteilung (Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Mitteilung (Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 22.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 48/2013 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.01.2013 TOP Ergebnisse Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: In Absprache mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, der für die Stadt Jülich die Überwachung und Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht in städtischen Waldflächen vornimmt, müssen in den folgenden Bereichen Bäume (überwiegend Pappeln) gefällt werden: Koslar Am Wiesengrund Altenburg Haus Dohr (westlich durch den Schlagbaum gesperrter Wirtschaftsweg), Güsten Finkelbachweg (Maßnahme bereits abgeschlossen) Sportplatz Stetternich, aufgrund der örtlichen Situation bzw der Erreichbarkeit der Fläche über den angrenzenden Bach wird zumindest ein Teil der gefällten Bäume auf der Fläche verbleiben. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Mit den Fällarbeiten wird in den nächsten Tagen begonnen.