Daten
Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Pü
Jülich, 06.12.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 487/2012 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag 2/2012 (Fam. Schaafhausen) - Zusätze auf Ortsschildern
Anlg.: . / .
V
StaMa
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Entscheidung zum Thema „Namenszusatz“ wird im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen.
Begründung:
Ergänzende Informationen:
Rechtsfolgen und Kosten
Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales wird die vom Rat beschlossene Bezeichnung amtliche Zusatzbezeichnung der Gemeinde. Die neue Zusatzbezeichnung
muss in der Hauptsatzung vermerkt und im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Sie darf auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden, muss aber nicht.
Es ist nicht erforderlich Pass- und Ausweisdokumente zu ändern und es ergibt sich keine Verpflichtung eine neue Zusatzbezeichnung auch in das gemeindliche Siegel zu übernehmen und deswegen
neue Siegel anfertigen zu lassen.
1. Änderung der Hauptsatzung und Bekanntmachung im Jülich Magazin
Bekanntmachungskosten: ½ Seite, 80,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
2. Da das städtische Logo, eine Wort-Bild-Marke, auf den Briefbögen und den Umschlägen aufgedruckt ist, besteht hierbei kein Änderungsbedarf und somit entstehen keine zusätzlichen Kosten.
3. Austausch der Behördenschilder am Alten und Neuen Rathaus
4 Schilder (ein Schild am Alten Rathaus und drei am Neuen Rathaus)
Die Kosten pro Schild werden auf ca. 250,00 € geschätzt (der exakte Wert liegt nicht vor, das Angebot wurde jedoch angefragt)
Gesamtkosten: 1.000,00 €
4. Ortsschilder:
Die Verwendung der Zusatzbezeichnung auf den Ortsschildern ist nicht verpflichtend und kann
deshalb, falls überhaupt gewollt, auch nach und nach im Zuge notwendiger Erneuerungen erfolgen.
Anzahl Ortsschilder: Jülich Stadt: 9 Stück
Gesamt: 48 Ortsschilder
Stadtteile: 39 Stück
1. Alternative: neues Ortsschild
Für ein neues Ortsschild inklusive Arbeitskosten ist mit Kosten in Höhe von ca. 220,- € zu rechnen.
Die Gesamtkosten würden dementsprechend rund 10.560,- € für alle Ortsschilder betragen. Würden
nur die neun Ortsschilder in der Kernstadt ausgetauscht werden, reduzieren sich die Kosten auf
1.980,- €.
2. Alternative: teilweise Überklebung der Ortsschilder
Bei den Ortseingangsschildern könnte der Schriftzug „Stadt“ mit einer speziellen Folie, die den
Text „Festungs- und Forschungsstadt“ trägt, überklebt werden. Ausgehend von 50,- € je Ortsschild
für die Folie und den Arbeitseinsatz sind Kosten von etwa 2.400,- € (inklusive Stadtteile) bzw. 450,für die innerstädtischen Tafeln zu erwarten.
Jedoch ist hierbei zu beachten, dass sich die Ortstafeln in den Stadtteilen von denen in der Stadt in
ihrer Gestaltung unterscheiden. In den Stadtteilen würde sich der Namenszusatz wegen der kleineren Schriftgröße etwas unauffälliger gestalten.
Im Hinblick auf eine einheitliche und saubere Außendarstellung der Stadt wäre ein Austausch der
Ortstafeln gegenüber einer Überklebung vorzuziehen. Das Aufbringen einer neuen Folie ist mit zum
Teil gravierenden Farbunterschieden zum alten Untergrund verbunden, die zu einer unterschiedlichen Reflektion führen. Nach Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW ist davon auszugehen,
dass etwa 80% der Ortstafeln ausgetauscht werden müssten, da nicht mit einer Deckfolie gearbeitet
werden kann. Eine Spezialfirma, die diese Deckfolien herstellt, hat von dieser Variante abgeraten,
da die überklebten Buchstaben durchscheinen.
Sitzungsvorlage 487/2012 1. Ergänzung
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 487/2012 1. Ergänzung
X
nein
nein
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