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Sitzungsvorlage (Leichenhalle Kommunalfriedhof Haubourdinstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
13.02.13, 18:26
Aktualisiert
13.02.13, 18:26
Sitzungsvorlage (Leichenhalle Kommunalfriedhof Haubourdinstraße) Sitzungsvorlage (Leichenhalle Kommunalfriedhof Haubourdinstraße)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 65 Az.: Jülich, 05.02.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 74/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.02.2013 TOP Ergebnisse Leichenhalle Kommunalfriedhof Haubourdinstraße Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 25.11.2009 wurde ein Bericht zur baulichen Gesamtsituation der Leichenhalle Haubourdinstraße vorgelegt. In der Sitzung des PUB am 24.03.2011 erfolgte seitens der Verwaltung die Vorstellung eines ersten Sanierungskonzeptes. Der Bericht der Verwaltung zur Sitzung vom 25.11.2009 sowie die Planunterlagen zur Sitzung vom 24.03.2011 sind als Anlage beigefügt. Beim vorgestellten Sanierungskonzept wurden im wesentlichen zwei Varianten herausgestellt: Variante 1: Sanierung der Leichenhalle Eine Komplettsanierung des Gebäudes bedeutet ein Gesamtvolumen von rund 530.000,-- Euro. Dabei wurde von einer Ausführung in zwei Bauschnitten ausgegangen. Erster Bauabschnitt Dach- und Fassadensanierung, zweiter Bauabschnitt Sanierung im Innenbereich des Gebäudes einschließlich Änderung des Raumkonzeptes. Variante 2: Neubau Gegenüber einer Komplettsanierung wurden die Neubaukosten mit einem Schätzwert von 755.000,Euro dargestellt. Im Haushaltsentwurf 2013 ist für die Leichenhalle ein Ansatz von 130.000,-- Euro zur Sanierung der Außenfassade vorgesehen. Am 28.01.2013 wurde ein Ortstermin mit dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass eine Fassadensanierung erforderlich ist, jedoch aufgrund der baulichen und räumlichen Defizite am Gebäude auch eine Sanierung der Innenbereiche nötig ist. Diese ist ab dem Ende des Haushaltssicherungskonzeptes vorgesehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass jede Investition in die Leichenhalle zu entsprechenden Gebührenerhöhungen in diesem Bereich führen wird. Der Neubau einer Leichenhalle wird nicht weiter verfolgt, da er haushaltstechnisch nicht darstellbar ist. Wie bereits beim vorgenannten Ortstermin dargelegt, ist noch einmal die völlig unzureichende Situation der Büro- und Sozialräume auf dem Kommunalfriedhof herauszustellen. Zurzeit sind 7 feste Mitarbeiter auf dem Friedhof beschäftigt. Hinzu kommen saisonbedingt 3 – 4 Aushilfskräfte. Derzeit gibt es nur einen Umkleideraum für das männliche Stammpersonal. Aushilfskräfte ziehen sich im Geräteraum um. Der vorhandene Umkleideraum wird auch als Wasch- und Pausenraum genutzt. Die Anforderungen der Hygieneverordnung bezüglich einer Schwarz-Weiß-Umkleide und die Trennung zwischen Umkleide und Pausenraum gemäß Arbeitsstättenverordnung sind in keinem Fall gegeben. Eine erforderliche Damenumkleide und entsprechende Sanitätsräume sind gar nicht vorhanden. Der vorhandene Büroraum ist ca. 8 qm groß und besitzt lediglich ein Oberlicht. Auch hier sind die grundlegendsten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nicht erfüllt. Eine Planung zur Lösung dieser Probleme ist noch nicht erfolgt. Deshalb können hierzu auch keine Kosten benannt werden. Eine Darstellung bleibt zukünftigen Haushalten vorgehalten. ja .Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 74/2013 Seite 2