Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
10.06.15, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 269-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
17.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981
hier: Kalkulation der Einheitssätze für Kanalanschlusskosten
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Berichterstatter: Herrn W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 269-X
1. Sachverhalt:
Gem. § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in Verbindung mit § 15 der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung,
Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Kanalgrundstücksanschlüsse (Leitungen im öffentlichen Straßenraum vom Kanal bis Grundstücksgrenze) der Stadt zu ersetzen.
Der Herstellungs- und Erneuerungsaufwand für die Kanalgrundstücksanschlüsse wird seit 1996
nicht mehr nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach Einheitssätzen je lfd. Meter abgerechnet. Außerdem wird bei der Berechnung die Straßenmittefiktion angewandt: dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend.
Dieses Berechnungsverfahren wurde eingeführt, weil die öffentliche Kanalisation oftmals am linken oder rechten Straßenrand verlegt wurde und dadurch bei gegenüber liegenden Grundstücken
erhebliche Unterschiede in der Aufwandhöhe auftraten.
Der nach Einheitssätzen mit Straßenmittefiktion berechnete Ersatzanspruch weicht für den einzelnen Grundstücksanschluss vom tatsächlichen Aufwand ab. Solche Über- und Unterdeckungen
sind systembedingt und gewollt. In der Gesamtheit aller Grundstücksanschlüsse sollen jedoch die
entstandenen Kosten über den Aufwandersatz- nicht anders als bei der Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand - vollständig refinanziert werden.
Aus diesem Grunde soll über eine Kalkulation der Einheitssätze und damit ähnlich wie beim Kanalanschlussbeitrag, in mehrjährigen Intervallen untersucht werden, ob die Einheitssätze unter
Berücksichtigung der systembedingten Ungenauigkeiten noch auskömmlich sind.
Bei den Einzelanschlüssen im Misch- und Trennsystem [Fallgruppen c) und d)] ist anhand der tatsächlichen Kosten, welche durch die Abrechnungslänge dividiert werden, festzustellen, dass die
Einheitssätze von der Kostenentwicklung überholt wurden und auch eingedenk der systembedingten Schwankungen Handlungsbedarf eingetreten ist (siehe Anlage 1).
Da in den vergangenen Jahren keine größeren Kanalbaumaßnahmen ausgeführt wurden, fehlen
für die sogenannten Maßnahmeanschlüsse [Fallgruppen a) Einzelanschlussleitung und b) Doppelanschlussleitung] solche Grundlagen. Deshalb wird die Kalkulation der Einheitssätze dieser Leitungstypen nach dem vorliegenden Angebot für den 1. Bauabschnitt Mahlberg, Bereich Michelsberg, vorgenommen.
Das Ergebnis gibt darüber Aufschluss, dass auch die Einheitssätze der Einzel- und Doppelanschlüsse im Zuge laufender Kanalbaumaßnahmen nicht mehr ausreichen, um die zu erwartenden
Kosten abzudecken (siehe Anlage 2). Dabei ist die Lücke zu groß, um sie mit kalkulatorischen
Unwägbarkeiten aus dem Abrechnungssystem erklären zu können.
Mit der Kostenanpassung der Einheitssätze der Maßnahmeanschlüsse wird es auch möglich, die
Kosten für alle, zu den Anliegergrundstücken während der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg im
Bereich Michelsberg, welche 3. Bauabschnitte umfasst und bis 2018 laufen wird, verlegten Kanalgrundstücksanschlüsse mit denselben Einheitssätzen abzurechnen.
Aufgrund des der Kalkulation innewohnenden Prognosecharakters, also einer Vorausschau in die
Zukunft, wird es als vertretbar empfunden, wenn die ermittelten Einheitssätze nicht vollständig
ausgeschöpft, sondern die neuen Einheitssätze der Beitrags- und Gebührensatzung nach unten
abgerundet werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 269-X
Im Ergebnis treten zwischen der Neukalkulation und den bisher geltenden Einheitssätzen folgende
Unterschiede auf:
Bezeichnung
Fallgruppe
a) Grundstücksanschlüsse im Zuge
von Kanalbaumaßnahmen (Einzelanschlüsse)
b) Grundstücksanschlüsse im Zuge
von Kanalbaumaßnahmen im Trennsystem bei gleichzeitiger Verlegung in
demselben Rohrgraben (Doppelanschlüsse)
c) Grundstücksanschlüsse außerhalb
von Kanalbaumaßnahmen im Trennsystem bei gleichzeitige Verlegung in
demselben Rohrgraben (Doppelanschlüsse)
d) Übrige Grundstücksanschlüsse
(Einzelanschlüsse)
Einheitssatz
je m
Anschlussleitung
Bisher
€
Einheitssatz
je m
Anschlussleitung
Neu
€
Einheitssatz
je m
Anschlussleitung
Vorschlag
€
200,00
312,95
300,00
170,00
264,63
250,00
360,00
645,71
625,00
460,00
716,28
700,00
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 10 KAG NRW ist der Aufwand für die Maßnahmen an den Kanalgrundstücksanschlüssen
der Stadt zu ersetzen. Da die Herstellung und Erneuerung nach Einheitssätzen abgerechnet wird,
bedarf es einer Kalkulation.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Erhöhung der Einheitssätze werden die anfallenden Kanalanschlusskosten refinanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Sachverhalt; als Alterative gibt es die Möglichkeit, wieder auf die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten zurück zu kehren.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Einheitssätze (Anlage 1 - 2 zur Beschlussvorlage 269-X) zur 40. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Die 40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 3 zur Beschlussvorlage 269-X vorliegenden Entwurfes beschlossen.