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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Muni-Depots)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Muni-Depots) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Muni-Depots) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Muni-Depots)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00-GEPBE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 21/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.04.2005 19.04.2005 03.05.2005 17.05.2005 TOP: Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen MuniDepots I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 14. 10. 2003 dem seinerzeit vorgelegten Nutzungskonzept des neuen Eigentümers vom Grundsatz her zugestimmt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zur Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Die seinerzeit getroffene Abgrenzung wollen Sie bitte der beigefügten Anlage 1 entnehmen. Aufgrund der in den letzten Wochen und Monaten geführten Gespräche mit verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung, der Unteren Landschaftsbehörde und dem Forstamt Hürtgenwald steht eindeutig fest, dass vor einer Änderung des Flächennutzungsplanes eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim erforderlich ist. Der Ortsteil Stockheim ist im GEP als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die bisherige Abgrenzung des ASB wollen Sie bitte der Anlage 3 entnehmen. Aufgrund der bisherigen Gesprächsergebnisse, insbesondere mit der Bezirksplanungsbehörde, ist diese bereit, ein Änderungsverfahren einzuleiten und dem Regionalrat durchaus einen positiven Beschussvorschlag zu unterbreiten, wenn die Gemeinde Kreuzau die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt: 1.) 2.) 3.) Reduzierung/Änderung der neuen Wohnbaufläche Verzicht auf im GEP dargestellte ASB-Flächen, die noch nicht ausgeschöpft sind Anlegung von Ersatzwald Hierzu im Einzelnen folgende Ausführungen: Zu 1.) Reduzierung/Änderung der neuen Wohnbaufläche Die Bezirksplanungsbehörde ist nur bereit, eine reduzierte Fläche als neuen ASB darzustellen. Die neue Abgrenzung wollen Sie der Anlage 2 entnehmen. Die Reduzierung geht überwiegend zu Lasten der Flächen innerhalb des Muni-Camps. Eine bisher vorgesehene Bebauung im Bereich der heutigen Wohnbaracken wird nicht akzeptiert. Die vorhandene asphaltierte Zufahrt soll die äußere Grenze bilden, um den vorhandenen bandartigen Waldbestand nicht noch mehr zu reduzieren. Bei der neuen Fläche handelt es sich um 10,7 ha. Hiervon entfallen 6,8 ha auf den privaten Eigentümer und 3,9 ha auf die Gemeinde Kreuzau. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, diesem erzielten Kompromiss zuzustimmen. -2- Zu 2.) Verzicht auf im GEP dargestellte ASB-Flächen, die noch nicht ausgeschöpft sind In den Gesprächen hat die Bezirksregierung verständlicherweise darauf hingewiesen, dass innerhalb des Gemeindegebietes eigentlich kein zusätzlicher Bedarf für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen besteht. Dies insbesondere im Hinblick auf den neuen ASB Drove. Aufgrund der besonderen Situation ist man jedoch bereit, den ASB Stockheim zu erweitern, erwartet jedoch unmissverständlich, dass die Gemeinde auf genehmigte jedoch noch nicht realisierte ASB-Flächen verzichtet. Ich habe in diesem Zusammenhang der Bezirksregierung vorbehaltlich Ihrer Zustimmung einen Vorschlag unterbreitet, auf zwei Flächen im ASB Stockheim zu verzichten. Die Lage dieser Flächen wollen Sie der bereits erwähnten Anlage 3 entnehmen. Es handelt sich insgesamt um ca. 13 ha, sodass ein Ausgleich für die neue Wohnbaufläche in Stockheim selbst gefunden werden kann. Für beide Flächen wurde bisher auch der Flächennutzungsplan noch nicht geändert. Sie sind im FNP noch als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass alternativ im ASB Kreuzau-Winden noch eine Reservefläche von ca. 5 ha vorhanden ist (Bereich hinter dem Sportplatz Winden) und im neu ausgewiesenen ASB Drove theoretisch auch eine Reduzierung erfolgen könnte. Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen jedoch vor, auf die Flächen im Ortsteil Stockheim zukünftig zu verzichten. Zu 3.) Anlegung von Ersatzwald Die größten Schwierigkeiten in den bisherigen Gesprächen bestehen darin, dass es sich bei der neu vorgesehenen Wohnbaufläche um Wald im Sinne des Gesetzes handelt. Der Bereich ist im GEP dem Freiraum zugeordnet und als Bereich für den Schutz der Natur dargestellt. Die Höhere Landschaftsbehörde hat von daher erhebliche Bedenken; die Untere Landschaftsbehörde hat jedoch im Hinblick auf den zukünftigen Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen bestätigt, dass sie grundsätzlich einer Bebauung zustimmen wird. Das Forstamt Hürtgenwald lehnt eine Waldumwandlung kategorisch ab. Die Bezirksplanungsbehörde ist jedoch bereit, sich über die Bedenken des Forstamtes Hürtgenwald hinwegzusetzen, wenn im Zuge des GEP-Änderungsverfahrens in unmittelbarer Angrenzung an den vorhandenen Waldbereich zusätzliche Waldflächen ausgewiesen und auch neu aufgeforstet werden. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wäre es denkbar, eine zusätzliche Aufforstung an der in der Anlage 4 schraffiert gekennzeichneten Stelle vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um die ehemalige Deponie Pütz und angrenzende Ackerflächen, die unmittelbar an den Wald angrenzen. Da weitere Gespräche zu keinem anderen Verhandlungsergebnis führen werden als bisher, sollte nunmehr der offizielle Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes gestellt werden. Damit ich diesen Antrag stellen kann, bedarf es der im Beschlussvorschlag enthaltenen Beschlüsse. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für den Antrag auf Änderung des GEP entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Änderung des GEP im Bereich des Ortsteils Stockheim zu stellen. 2. Der geänderten Abgrenzung der zukünftigen Wohnbaufläche gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage wird zugestimmt. -3- 3. Im Zusammenhang mit der Änderung des GEP verzichtet die Gemeinde Kreuzau auf genehmigte ASB Flächen im Ortsteil Stockheim entsprechend der Flächendarstellung der Anlage 3 der Sitzungsvorlage. 4. Im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanänderung wird der Ausweisung einer neuen Waldfläche an der in der Anlage 4 der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Fläche zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________