Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00-GEPBE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
21/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.04.2005
19.04.2005
03.05.2005
17.05.2005
TOP: Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim
bezüglich der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen MuniDepots
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat bereits in seiner Sitzung am 14. 10. 2003 dem seinerzeit
vorgelegten Nutzungskonzept des neuen Eigentümers vom Grundsatz her zugestimmt und
gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zur
Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Die seinerzeit getroffene Abgrenzung wollen Sie bitte der beigefügten Anlage 1 entnehmen.
Aufgrund der in den letzten Wochen und Monaten geführten Gespräche mit verschiedenen
Dezernaten der Bezirksregierung, der Unteren Landschaftsbehörde und dem Forstamt
Hürtgenwald steht eindeutig fest, dass vor einer Änderung des Flächennutzungsplanes eine
Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Bereich des Ortsteils Stockheim erforderlich ist. Der
Ortsteil Stockheim ist im GEP als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die bisherige
Abgrenzung des ASB wollen Sie bitte der Anlage 3 entnehmen.
Aufgrund der bisherigen Gesprächsergebnisse, insbesondere mit der Bezirksplanungsbehörde, ist
diese bereit, ein Änderungsverfahren einzuleiten und dem Regionalrat durchaus einen positiven
Beschussvorschlag zu unterbreiten, wenn die Gemeinde Kreuzau die nachstehend aufgeführten
Voraussetzungen erfüllt:
1.)
2.)
3.)
Reduzierung/Änderung der neuen Wohnbaufläche
Verzicht auf im GEP dargestellte ASB-Flächen, die noch nicht ausgeschöpft sind
Anlegung von Ersatzwald
Hierzu im Einzelnen folgende Ausführungen:
Zu 1.) Reduzierung/Änderung der neuen Wohnbaufläche
Die Bezirksplanungsbehörde ist nur bereit, eine reduzierte Fläche als neuen ASB darzustellen. Die
neue Abgrenzung wollen Sie der Anlage 2 entnehmen. Die Reduzierung geht überwiegend zu
Lasten der Flächen innerhalb des Muni-Camps. Eine bisher vorgesehene Bebauung im Bereich
der heutigen Wohnbaracken wird nicht akzeptiert. Die vorhandene asphaltierte Zufahrt soll die
äußere Grenze bilden, um den vorhandenen bandartigen Waldbestand nicht noch mehr zu
reduzieren. Bei der neuen Fläche handelt es sich um 10,7 ha. Hiervon entfallen 6,8 ha auf den
privaten Eigentümer und 3,9 ha auf die Gemeinde Kreuzau. Aus der Sicht der Verwaltung schlage
ich Ihnen vor, diesem erzielten Kompromiss zuzustimmen.
-2-
Zu 2.) Verzicht auf im GEP dargestellte ASB-Flächen, die noch nicht ausgeschöpft sind
In den Gesprächen hat die Bezirksregierung verständlicherweise darauf hingewiesen, dass
innerhalb des Gemeindegebietes eigentlich kein zusätzlicher Bedarf für die Ausweisung neuer
Wohnbauflächen besteht. Dies insbesondere im Hinblick auf den neuen ASB Drove.
Aufgrund der besonderen Situation ist man jedoch bereit, den ASB Stockheim zu erweitern,
erwartet jedoch unmissverständlich, dass die Gemeinde auf genehmigte jedoch noch nicht
realisierte ASB-Flächen verzichtet. Ich habe in diesem Zusammenhang der Bezirksregierung
vorbehaltlich Ihrer Zustimmung einen Vorschlag unterbreitet, auf zwei Flächen im ASB Stockheim
zu verzichten. Die Lage dieser Flächen wollen Sie der bereits erwähnten Anlage 3 entnehmen. Es
handelt sich insgesamt um ca. 13 ha, sodass ein Ausgleich für die neue Wohnbaufläche in
Stockheim selbst gefunden werden kann. Für beide Flächen wurde bisher auch der
Flächennutzungsplan noch nicht geändert. Sie sind im FNP noch als Flächen für die
Landwirtschaft dargestellt.
Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass alternativ im ASB Kreuzau-Winden noch eine
Reservefläche von ca. 5 ha vorhanden ist (Bereich hinter dem Sportplatz Winden) und im neu
ausgewiesenen ASB Drove theoretisch auch eine Reduzierung erfolgen könnte.
Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen jedoch vor, auf die Flächen im Ortsteil Stockheim
zukünftig zu verzichten.
Zu 3.) Anlegung von Ersatzwald
Die größten Schwierigkeiten in den bisherigen Gesprächen bestehen darin, dass es sich bei der
neu vorgesehenen Wohnbaufläche um Wald im Sinne des Gesetzes handelt. Der Bereich ist im
GEP dem Freiraum zugeordnet und als Bereich für den Schutz der Natur dargestellt. Die Höhere
Landschaftsbehörde hat von daher erhebliche Bedenken; die Untere Landschaftsbehörde hat
jedoch im Hinblick auf den zukünftigen Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen bestätigt, dass sie
grundsätzlich einer Bebauung zustimmen wird. Das Forstamt Hürtgenwald lehnt eine
Waldumwandlung kategorisch ab.
Die Bezirksplanungsbehörde ist jedoch bereit, sich über die Bedenken des Forstamtes
Hürtgenwald hinwegzusetzen, wenn im Zuge des GEP-Änderungsverfahrens in unmittelbarer
Angrenzung an den vorhandenen Waldbereich zusätzliche Waldflächen ausgewiesen und auch
neu aufgeforstet werden. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wäre es denkbar, eine zusätzliche
Aufforstung an der in der Anlage 4 schraffiert gekennzeichneten Stelle vorzunehmen. Es handelt
sich hierbei um die ehemalige Deponie Pütz und angrenzende Ackerflächen, die unmittelbar an
den Wald angrenzen.
Da weitere Gespräche zu keinem anderen Verhandlungsergebnis führen werden als bisher, sollte
nunmehr der offizielle Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes gestellt werden. Damit
ich diesen Antrag stellen kann, bedarf es der im Beschlussvorschlag enthaltenen Beschlüsse.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Antrag auf Änderung des GEP entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Änderung des GEP im Bereich
des Ortsteils Stockheim zu stellen.
2.
Der geänderten Abgrenzung der zukünftigen Wohnbaufläche gemäß Anlage 2 der
Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
-3-
3.
Im Zusammenhang mit der Änderung des GEP verzichtet die Gemeinde Kreuzau
auf genehmigte ASB Flächen im Ortsteil Stockheim entsprechend der
Flächendarstellung der Anlage 3 der Sitzungsvorlage.
4.
Im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanänderung wird der Ausweisung einer
neuen Waldfläche an der in der Anlage 4 der Sitzungsvorlage gekennzeichneten
Fläche zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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