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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.08.2015 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 352-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 352-X 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ ist seit dem 23.03.2012 rechtskräftig. Nachdem die 1. Änderung eingestellt wurde, soll nun das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ durchgeführt werden. Ziel dieser Planung ist die Änderung des Baufensters, sodass eine flexiblere Stellung der Baukörper ermöglicht wird. Im Verfahren sind nachfolgend der Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Weitere Unterlagen werden noch vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3993, 3994, 4624, 4776, 5183 und 5246. Der genaue Planbereich ist der beigefügten Planzeichnung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.