Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 352-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 352-X
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ ist seit dem 23.03.2012 rechtskräftig.
Nachdem die 1. Änderung eingestellt wurde, soll nun das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ durchgeführt werden. Ziel dieser Planung ist die Änderung des Baufensters, sodass eine flexiblere Stellung der Baukörper ermöglicht
wird.
Im Verfahren sind nachfolgend der Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die Verfahren nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Weitere Unterlagen werden noch vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort
Nahversorgung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3993, 3994, 4624, 4776, 5183 und 5246. Der genaue
Planbereich ist der beigefügten Planzeichnung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.