Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
496 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
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Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 80, Teilbereich a
"Ergänzungsstandort Nahversorgung" im Bereich Flaches Feld, 2. Änderung
46
Verfahrensvermerke
57
3998
Grundflächenzahl
I-II VG
zul. Zahl der Vollgeschosse, 1 bis 2 VG
4652
6.3
Je angefangene 8 Stellplätze ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum
(Hochstamm, 2 x v., Stammumfang 14-16 cm) der Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang artgleich zu ersetzen.
a
Bäume
Hainbuche (Carpinus betulus)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Stieleiche (Quercus robur)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere (Sorbus aucupania)
Winterlinde (Tilia cordata)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Mehlbeere (Sorbus aria)
abweichende Bauweise
40
(§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB)
3997
SO
38
GRZ 0,8
Sonstige Planzeichen
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlastverdachtsfläche).
(§ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB)
4134
I - II VG
B.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise:
1.0
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
2.0
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax:
02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB)
a
4133
36
262.67
5249
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2461
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.“
263.70
5246
Anbau- und Werbeverbotszone
34
3
KD 263.80
KS 261.85
oF
3086
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.0
Sonstiges Sondergebiet - Großflächiger Einzelhandel - (§ 11 BauNVO)
3993
Lebensmittelmarkt I
(Vollsortimenter)
Bad Münstereifel, den ..............20....
Lebensmittelmarkt II
(Discounter)
•
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(BGBl. I S. 1748).
•
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung
-BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
•
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
•
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294).
•
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert am 24. Februar
2012, BGBl. I S. 212
•
Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. 12. 2008 (BGBl. I 2986), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
•
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)
•
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878).
Im Vorkassenbereich des Lebensmittelmarktes I ist innerhalb der Gesamtverkaufsfläche eine Vorkassen-Shopzone mit einer Verkaufsfläche von max. 300 qm zulässig. Zulässig sind Shops mit folgenden Kernsortimenten:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11.1/ 47.11.2)
Blumen, Pflanzen (WZ-Nr. 47.76.1)
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
(WZ-Nr. 47.67.1), Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
(WZ-Nr. 47.67.2)
28
20
3088 4299
264.95
4852
4423
Verkaufsfläche: maximal 1.300 qm.
4128
4801
oF
4757
4127
5
116
4540
Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes II (Discounter) darf maximal 20 % der
jeweiligen Verkaufsfläche umfassen.
Straße
43 a
oF
1
traße
3930
1.3
Sonstige untergeordnete Nutzungen, die dem Gebiet dienen (z.B. Backshop, Geldautomat, Poststelle) sind zulässig.
2.0
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Die zulässige Grundfläche im Sondergebiet darf durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch Anlieferungszone
und Feuerwehrzufahrt bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 überschritten
werden.
2.2
Abstandflächen
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt die Tiefe der Abstandflächen im Sondergebiet gegenüber der Grundstücksgrenze des nördlich angrenzenden Gewerbegebiet 0,25 H.
3.0
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
4539
19
4297
4.0
Fußweg
Fachschule für
Rechtspflege
Fußweg
DIN-Vorschriften
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung Anwendung. Sie werden beim Stadtentwicklungsamt der der Stadt Bad
Münstereifel, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
6.0
Artenschutz
Die Prüfung von Verbotstatbeständen (Artenschutzrechtliche Prüfung) kommt zum
Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann das geschützte Arten von dem
Vorhaben beeinträchtigt werden.
5.0
Übersicht
o. Maßstab
Vermeidungsmaßnahmen, die geeignet sind die Beeinträchtigungen zu verhindern
sind:
•
Bauzeitenbeschränkung.
Die Baufeldfreimachung soll in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen.
Unter der Bauvorbereitung wird die Bereitstellung der Fläche für die anschließende Bauphase verstanden, also ein Entfernen vorhandener, störender Vegetation und der Abbruch der vorhandenen Gebäude.
•
Es ist darauf zu achten, den Bereich um den Bahndamm, der außerhalb des
Geltungsbereiches liegt, möglichst wenig durch die Bautätigkeiten zu stören
bzw. nach Vollendung der Planung zur neuen Nutzung ausreichend abzuschirmen. Wenn möglich sollte aus ähnlichen Gründen und zum Schutz der angestammten Vogelarten die Nadelbaumreihe am hinteren Ende der Wiese erhalten, und wenn möglich mit der angestrebten Bepflanzung zu den neuen Baukörper geschützt werden.
•
Lichtquellen sind insektenfreundlich auszuwählen.
Daher ist zu beachten:
o Nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien
Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-Xenon-Lampe,
Lampen mit UV-Filter) einsetzen.
o Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer
Oberflächentemperatur einsetzen.
o Beleuchtung nicht direkt vor reflektierenden Flächen (Fassaden,
Werbetafeln) installieren.
o Nur solche Beleuchtungen einsetzen, die konstruktionsbedingt eine
gerichtete Lichtabgabe erlauben und nicht nach allen Seiten hin
abstrahlen z.B. Straßenleuchten mit Prismatechnik.
o Prüfen, ob die Beleuchtungsintervalle z.B. Abschaltung in der zweiten
Nachthälfte, verkürzt werden können.
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 80
Teilbereich "a"
Ergänzungsstandort Nahversorgung
Bauweise
im Bereich Flaches Feld
Für das Sondergebiet - SO ist eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer
Länge > 50 m zulässig sind.
4856
35
5.0
Abweichungen von den durch Nutzungsgrenze („Knödellinie“) unterteilten Baufeldern sind bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig.
3931
110
22
2332
4281
5066
4538
4857
Fußweg
4851
2333
3316
3
2
Änderungen
Änderungen aufgrund von Anregungen während der öffentlichen Auslegung sind nicht
vorgenommen/ rot eingetragen und als solche gekennzeichnet.
4853
24
3317
5142
Löher-S
Hermann-
SO 2 - Lebensmittelmarkt II (Discounter) mit Kernsortiment:
Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit Kernsortiment:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11)
Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZNr. 47.75)
Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus
WZ-Nr. 47.78.9)
43
26
Bad Münstereifel, den ...........20........
26 a
rgweg
Uhlenbe
8.
Ausfertigung
Dieser Plan stimmt mit dem Originalplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein.
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Text wird hiermit ausgefertigt.
5219
h
Eisenba
5141
.........................................................................
Bürgermeister
n
2478
Bad Münstereifel, den ............20......
138
5109
1.2
Jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Euskirchen ist bei den einzelnen
nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes I darf maximal 10 % der jeweiligen
Verkaufsfläche umfassen.
5183
7.
In-Kraft-Treten
Der Beschluss des Bebauungsplanes / Änderung als Satzung durch den Rat der Stadt Bad
Münstereifel ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht
worden. Dieser Bebauungsplan tritt damit in Kraft.
Bodenschutz / Altlasten
Das Gelände des städtischen Bauhofes (Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3993) ist in der Schadensakte des Kreis Euskirchen als Altlastverdachtsfläche geführt.
Diese Eintragung erfolgte rein nachrichtlich im Hinblick auf ggf. in der Zukunft liegende Eingriffe in den Boden z.B. im Zuge von Baumaßnahmen. Ausgangspunkt
bildet dabei die Tatsache, dass trotz der durchgeführten Grundwassersanierung
bei Eingriffen in den Boden nicht ausgeschlossen werden kann, dass Aushubmassen mit Restbelastungen angetroffen werden, die dann entsprechend abfallwirtschaftlicher Vorgaben ordnungsgemäß zu entsorgen wären.
Verkaufsfläche: maximal 2.500 qm.
Bad Münstereifel, den ..............20....
.........................................................................
Bürgermeister
SO 1 - Lebensmittelmarkt I (Vollsortimenter)
Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit Kernsortiment:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11.1 / 47.11.2)
Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZNr. 47.75)
Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus
WZ-Nr. 47.78.9)
aße
Kölner Str
30
SO 2
2742
6.
Ausfertigung
Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird hiermit
ausgefertigt.
Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 3.800 qm wird die Verkaufsfläche für einzelne Einzelhandelsbetriebe und Sortimente (definiert im Rückgriff auf
die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste
der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“ wie folgt begrenzt:
1.1
aße
Kölner Str
3087
5259
SO 1
4624
4.0
Für das Sondergebiet SO wird als Zweckbestimmung „Einzelhandel und großflächiger Einzelhandel – überwiegend Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO mit
einer Gesamtverkaufsfläche von zusammen maximal 3.800 qm festgesetzt.
144
-I
5.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan / Änderung ist aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
7 der Gemeindeordnung NW vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am ..............20.... als
Satzung beschlossen worden.
A.
0
KD 264.3
5
KS 263.0
32
.........................................................................
Bürgermeister
3994
4776
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
Festsetzungen
5047
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben nach ortsüblicher
Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB auf die Dauer eines Monats in
der Zeit vom ……………. bis ……………… einschließlich ausgelegen.
3.0
KD 262.95
0
KS 258.8
Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51
2463
2798
Sträucher
Haselnuß (Corylus avellana)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Weißer Hartriegel (Cornus alba)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Hundsrose (Rosa canina)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Faulbaum (Fragula alnus)
Schneeball (Viburnum opulus)
Holunder (Sambucus nigra)
Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bad Münstereifel
oF
2654
Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit
standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
2017
oF
.........................................................................
Bürgermeister
6.2
(§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)
oF
Bad Münstereifel, den ..............20....
Bad Münstereifel, den ..............20....
GRZ 0,8
Baugrenze
Der Beschluss zur Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung ist am ..............20....
ortsüblich bekannt gemacht worden.
4.
Öffentliche Auslegung
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat am ……….
beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Ergänzungsstandort
Nahversorgung, Teil a“, 2. Änderung öffentlich auszulegen.
Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender
Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu
setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre.
Rechtsgrundlagen
Pflanzliste:
2806 2462
.........................................................................
Bürgermeister
Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine dichte Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen
vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt.
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Nahversorgung vorwiegend Lebensmittel
.........................................................................
Bürgermeister
6.1
Maß der baulichen Nutzung
55
g
42
e
Fußw
2747
3.
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 2 und §
1 (8) BauGB am ........... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80, Teilbereich „a“
2. Änderung beschlossen. Im Weiteren wurde beschlossen das Verfahren gem. § 13a
BauGB anzuwenden.
Bad Münstereifel, den ..............20....
Sonstige Sondergebiete
(§ 11 BauNVO)
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Zweckbestimmung:Nahversorgung - vorwiegend Lebensmittel
4653
2773
.........................................................................
Bürgermeister
SO
oF
oF
6.0
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO )
ergweg
Uhlenb
.......................................................................
(§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)
2744
…….................… den ..............20....
Euskirchen, den..........20....
Art der baulichen Nutzung
3999
2947
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig
ist.
2.
Entwurfsbearbeitung
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
53881 Euskirchen
172
1046/21
2799
.........................................................................
.........................................................................
2016
44
……..................… den ..............20......
Zeichenerklärung
4000
4534
1.
Plangrundlage
Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Anforderungen
des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand
und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen,
Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein.
M. 1: 500
Stellplätze und Garagen
2. Änderung
Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb
der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
0
12,5
25
50
Gemarkung Münstereifel, Flur 1
oF
05.08.2015