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Beschlussvorlage (Bebauungsplanentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
496 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplanentwurf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 80, Teilbereich a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im Bereich Flaches Feld, 2. Änderung 46 Verfahrensvermerke 57 3998 Grundflächenzahl I-II VG zul. Zahl der Vollgeschosse, 1 bis 2 VG 4652 6.3 Je angefangene 8 Stellplätze ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum (Hochstamm, 2 x v., Stammumfang 14-16 cm) der Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang artgleich zu ersetzen. a Bäume Hainbuche (Carpinus betulus) Rotbuche (Fagus sylvatica) Stieleiche (Quercus robur) Spitzahorn (Acer platanoides) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere (Sorbus aucupania) Winterlinde (Tilia cordata) Feld-Ahorn (Acer campestre) Mehlbeere (Sorbus aria) abweichende Bauweise 40 (§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB) 3997 SO 38 GRZ 0,8 Sonstige Planzeichen Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlastverdachtsfläche). (§ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB) 4134 I - II VG B. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise: 1.0 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 2.0 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB) a 4133 36 262.67 5249 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 2461 Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ 263.70 5246 Anbau- und Werbeverbotszone 34 3 KD 263.80 KS 261.85 oF 3086 Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Sonstiges Sondergebiet - Großflächiger Einzelhandel - (§ 11 BauNVO) 3993 Lebensmittelmarkt I (Vollsortimenter) Bad Münstereifel, den ..............20.... Lebensmittelmarkt II (Discounter) • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) • Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294). • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 • Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. 12. 2008 (BGBl. I 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878). Im Vorkassenbereich des Lebensmittelmarktes I ist innerhalb der Gesamtverkaufsfläche eine Vorkassen-Shopzone mit einer Verkaufsfläche von max. 300 qm zulässig. Zulässig sind Shops mit folgenden Kernsortimenten: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11.1/ 47.11.2) Blumen, Pflanzen (WZ-Nr. 47.76.1) Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen (WZ-Nr. 47.67.1), Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel (WZ-Nr. 47.67.2) 28 20 3088 4299 264.95 4852 4423 Verkaufsfläche: maximal 1.300 qm. 4128 4801 oF 4757 4127 5 116 4540 Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes II (Discounter) darf maximal 20 % der jeweiligen Verkaufsfläche umfassen. Straße 43 a oF 1 traße 3930 1.3 Sonstige untergeordnete Nutzungen, die dem Gebiet dienen (z.B. Backshop, Geldautomat, Poststelle) sind zulässig. 2.0 Maß der baulichen Nutzung 2.1 Die zulässige Grundfläche im Sondergebiet darf durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch Anlieferungszone und Feuerwehrzufahrt bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 überschritten werden. 2.2 Abstandflächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt die Tiefe der Abstandflächen im Sondergebiet gegenüber der Grundstücksgrenze des nördlich angrenzenden Gewerbegebiet 0,25 H. 3.0 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 4539 19 4297 4.0 Fußweg Fachschule für Rechtspflege Fußweg DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden beim Stadtentwicklungsamt der der Stadt Bad Münstereifel, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 6.0 Artenschutz Die Prüfung von Verbotstatbeständen (Artenschutzrechtliche Prüfung) kommt zum Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann das geschützte Arten von dem Vorhaben beeinträchtigt werden. 5.0 Übersicht o. Maßstab Vermeidungsmaßnahmen, die geeignet sind die Beeinträchtigungen zu verhindern sind: • Bauzeitenbeschränkung. Die Baufeldfreimachung soll in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen. Unter der Bauvorbereitung wird die Bereitstellung der Fläche für die anschließende Bauphase verstanden, also ein Entfernen vorhandener, störender Vegetation und der Abbruch der vorhandenen Gebäude. • Es ist darauf zu achten, den Bereich um den Bahndamm, der außerhalb des Geltungsbereiches liegt, möglichst wenig durch die Bautätigkeiten zu stören bzw. nach Vollendung der Planung zur neuen Nutzung ausreichend abzuschirmen. Wenn möglich sollte aus ähnlichen Gründen und zum Schutz der angestammten Vogelarten die Nadelbaumreihe am hinteren Ende der Wiese erhalten, und wenn möglich mit der angestrebten Bepflanzung zu den neuen Baukörper geschützt werden. • Lichtquellen sind insektenfreundlich auszuwählen. Daher ist zu beachten: o Nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-Xenon-Lampe, Lampen mit UV-Filter) einsetzen. o Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer Oberflächentemperatur einsetzen. o Beleuchtung nicht direkt vor reflektierenden Flächen (Fassaden, Werbetafeln) installieren. o Nur solche Beleuchtungen einsetzen, die konstruktionsbedingt eine gerichtete Lichtabgabe erlauben und nicht nach allen Seiten hin abstrahlen z.B. Straßenleuchten mit Prismatechnik. o Prüfen, ob die Beleuchtungsintervalle z.B. Abschaltung in der zweiten Nachthälfte, verkürzt werden können. Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 80 Teilbereich "a" Ergänzungsstandort Nahversorgung Bauweise im Bereich Flaches Feld Für das Sondergebiet - SO ist eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m zulässig sind. 4856 35 5.0 Abweichungen von den durch Nutzungsgrenze („Knödellinie“) unterteilten Baufeldern sind bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig. 3931 110 22 2332 4281 5066 4538 4857 Fußweg 4851 2333 3316 3 2 Änderungen Änderungen aufgrund von Anregungen während der öffentlichen Auslegung sind nicht vorgenommen/ rot eingetragen und als solche gekennzeichnet. 4853 24 3317 5142 Löher-S Hermann- SO 2 - Lebensmittelmarkt II (Discounter) mit Kernsortiment: Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt (Discounter) mit Kernsortiment: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11) Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZNr. 47.75) Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9) 43 26 Bad Münstereifel, den ...........20........ 26 a rgweg Uhlenbe 8. Ausfertigung Dieser Plan stimmt mit dem Originalplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein. Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Text wird hiermit ausgefertigt. 5219 h Eisenba 5141 ......................................................................... Bürgermeister n 2478 Bad Münstereifel, den ............20...... 138 5109 1.2 Jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Euskirchen ist bei den einzelnen nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Das Randsortiment des Lebensmittelmarktes I darf maximal 10 % der jeweiligen Verkaufsfläche umfassen. 5183 7. In-Kraft-Treten Der Beschluss des Bebauungsplanes / Änderung als Satzung durch den Rat der Stadt Bad Münstereifel ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht worden. Dieser Bebauungsplan tritt damit in Kraft. Bodenschutz / Altlasten Das Gelände des städtischen Bauhofes (Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3993) ist in der Schadensakte des Kreis Euskirchen als Altlastverdachtsfläche geführt. Diese Eintragung erfolgte rein nachrichtlich im Hinblick auf ggf. in der Zukunft liegende Eingriffe in den Boden z.B. im Zuge von Baumaßnahmen. Ausgangspunkt bildet dabei die Tatsache, dass trotz der durchgeführten Grundwassersanierung bei Eingriffen in den Boden nicht ausgeschlossen werden kann, dass Aushubmassen mit Restbelastungen angetroffen werden, die dann entsprechend abfallwirtschaftlicher Vorgaben ordnungsgemäß zu entsorgen wären. Verkaufsfläche: maximal 2.500 qm. Bad Münstereifel, den ..............20.... ......................................................................... Bürgermeister SO 1 - Lebensmittelmarkt I (Vollsortimenter) Zulässig ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit Kernsortiment: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11.1 / 47.11.2) Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZNr. 47.75) Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9) aße Kölner Str 30 SO 2 2742 6. Ausfertigung Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird hiermit ausgefertigt. Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 3.800 qm wird die Verkaufsfläche für einzelne Einzelhandelsbetriebe und Sortimente (definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“ wie folgt begrenzt: 1.1 aße Kölner Str 3087 5259 SO 1 4624 4.0 Für das Sondergebiet SO wird als Zweckbestimmung „Einzelhandel und großflächiger Einzelhandel – überwiegend Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO mit einer Gesamtverkaufsfläche von zusammen maximal 3.800 qm festgesetzt. 144 -I 5. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan / Änderung ist aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NW vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am ..............20.... als Satzung beschlossen worden. A. 0 KD 264.3 5 KS 263.0 32 ......................................................................... Bürgermeister 3994 4776 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. Festsetzungen 5047 Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom ……………. bis ……………… einschließlich ausgelegen. 3.0 KD 262.95 0 KS 258.8 Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51 2463 2798 Sträucher Haselnuß (Corylus avellana) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus monogyna) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Weißer Hartriegel (Cornus alba) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Hundsrose (Rosa canina) Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Faulbaum (Fragula alnus) Schneeball (Viburnum opulus) Holunder (Sambucus nigra) Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bad Münstereifel oF 2654 Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 2017 oF ......................................................................... Bürgermeister 6.2 (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO) oF Bad Münstereifel, den ..............20.... Bad Münstereifel, den ..............20.... GRZ 0,8 Baugrenze Der Beschluss zur Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung ist am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht worden. 4. Öffentliche Auslegung Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat am ………. beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Ergänzungsstandort Nahversorgung, Teil a“, 2. Änderung öffentlich auszulegen. Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre. Rechtsgrundlagen Pflanzliste: 2806 2462 ......................................................................... Bürgermeister Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine dichte Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Nahversorgung vorwiegend Lebensmittel ......................................................................... Bürgermeister 6.1 Maß der baulichen Nutzung 55 g 42 e Fußw 2747 3. Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 2 und § 1 (8) BauGB am ........... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80, Teilbereich „a“ 2. Änderung beschlossen. Im Weiteren wurde beschlossen das Verfahren gem. § 13a BauGB anzuwenden. Bad Münstereifel, den ..............20.... Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Zweckbestimmung:Nahversorgung - vorwiegend Lebensmittel 4653 2773 ......................................................................... Bürgermeister SO oF oF 6.0 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO ) ergweg Uhlenb ....................................................................... (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB) 2744 …….................… den ..............20.... Euskirchen, den..........20.... Art der baulichen Nutzung 3999 2947 Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 2. Entwurfsbearbeitung Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath 53881 Euskirchen 172 1046/21 2799 ......................................................................... ......................................................................... 2016 44 ……..................… den ..............20...... Zeichenerklärung 4000 4534 1. Plangrundlage Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen, Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein. M. 1: 500 Stellplätze und Garagen 2. Änderung Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB 0 12,5 25 50 Gemarkung Münstereifel, Flur 1 oF 05.08.2015