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Beschlussvorlage (a) Erschließungsvertrag Ginsterweg Bereich Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 b) Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich "Ginsterweg" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Beschlussvorlage (a) Erschließungsvertrag Ginsterweg Bereich Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015
b) Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich "Ginsterweg"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (a) Erschließungsvertrag Ginsterweg Bereich Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015
b) Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich "Ginsterweg"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.08.2015 - Der Bürgermeister Az: 23-21-05 Nr. der Ratsdrucksache: 297-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Bau- und Feuerwehrausschuss 19.08.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: a) Erschließungsvertrag Ginsterweg Bereich Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 b) Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich „Ginsterweg“ hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 297-X/Z-1 BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Beigefügt der Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 zur Kenntnis. Die Ergänzungssatzung Ginsterweg in Bad Münstereifel wurde in 2013 beschlossen, mit dem Auftrag diese nach Abschluss aller vertraglichen Regelungen öffentlich bekannt zu machen. Die vertraglichen Regelungen betreffen u.a. die wegemäßige Erschließung. Gem. Begründung ist „der Ginsterweg vor dem Grundstück unbefestigt und in diesem Bereich mit einer Wendeanlage auszubauen.“ Eine entsprechende nachrichtliche Darstellung enthält die Planunterlage. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist mit hohen Kosten verbunden, sodass gem. Beschluss des Bau- und Feuerwehrausschusses Alternativen gesucht werden sollen. Derzeit wird eine Alternative auf einem vorgelagerten Grundstück am Ginsterweg untersucht. Der Grundstückseigentümer steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob er bereit ist, die erforderlichen Flächen an die Stadt zu veräußern. Die Realisierung einer alternativen Erschließungsmöglichkeit machen weitere planungsrechtliche Schritte erforderlich. Ein entsprechend geänderter Satzungsentwurf ist zu beschließen und die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sollte sich kurzfristig eine umsetzbare Lösung abzeichnen, wird versucht, die Planunterlagen bis zur Sitzung vorzulegen, damit entsprechende planungsrechtliche Beschlüsse gefasst werden können. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf den gesetzlichen Grundlagen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wand ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.