Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 24-80-02
Nr. der Ratsdrucksache: 327-X
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Sitzungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
19.08.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Ersatzbepflanzungen mit Bäumen am Judenfriedhof Arloff
hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.05.2015
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Berichterstatter: Rudolf Schmitz
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( X )Kosten €: 2.500,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / (X) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
( X ) Folgekosten: ( ) ja /
( X ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Aufgrund der als Anlage beigefügten Anfrage der CDU Stadtratsfraktion hat die Verwaltung die
Eigentümerin des jüdischen Friedhofes in Arloff, die Synagogen-Gemeinde Köln, angeschrieben
und wegen einer möglichen Ersatzbepflanzung nachgefragt. Mit Schreiben vom 12.06.2015 (s.
Anlage) hat die Synagogengemeinde diesem Vorschlag zugestimmt.
Die Kosten für die Räumung der Fläche und die Neuanpflanzung von 13 Hainbuchen werden sich
auf ca. 2.500,00 € belaufen. Auf telefonische Nachfrage bei der Synagogengemeinde wurde mitgeteilt, dass sie die Kosten für diese Maßnahme nicht übernimmt und die Ersatzpflanzung im Übrigen auch nicht zwingend fordert.
Die Stadt ist für die Sicherung und Betreuung der Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden
zuständig. Hierfür erhält sie aus Mitteln der Staatskanzlei des Landes NRW jährlich einen Festbe-
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tragszuschuss in Höhe von rund 5.900,00 €, der für die Pflege und Unterhaltung der beiden jüdischen Friedhöfe (Arloff, Talstraße und Kernstadt, Am Quecken) aufgewandt wird.
Gemäß dem Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung ist eine Gewährung zusätzlicher Landeszuwendungen für besondere Instandsetzungsmaßnahmen in Zukunft nicht möglich. Die Ersatzpflanzung müsste daher aus Mitteln des allgemeinen Haushaltes finanziert werden.
Für das laufende Haushaltsjahr stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. Aufgrund der fehlenden
gesetzlichen Pflichtigkeit der Maßnahme, die auch durch die Zurückhaltung der Eigentümerin in
dieser Angelegenheit unterstrichen wird, steht diese im Widerspruch zum gültigen Haushaltssicherungskonzept (s. S. 46 des Haushaltsbuches).
Zum Stand der polizeilichen Ermittlungen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Bei der Sitzung wird über den aktuellen Stand berichtet.