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Bürgerantrag (Anregung des VHS-Beirates auf barrierefreie Erschließung des Hauses der Erwachsenenbildung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
24.10.13, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 479/2013 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 17.10.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: 23.10.2013 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 06.11.2013 vorberatend 26.11.2013 beschließend Anregung des VHS-Beirates auf barrierefreie Erschließung des Hauses der Erwachsenenbildung Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag betrifft den Wirtschaftsplan 2014 und den Etat 2015 ff. auf der Ausgabenseite. Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit den Beratungen über die künftige Nutzung der Räume der ehemaligen Hauptschule – Vorlage V 5/2012 – hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, dass die VHS zunächst in den Räumen der ehemaligen Marienschule verbleibt. Eine endgültige Entscheidung über die Nutzung steht somit noch aus. Im Antrag wird aus der Begründung zur Vorlage V 269/2013 zitiert. Die dort beschriebene Planung haben meine Mitarbeiter zur Vorbereitung auf die Beratungen zum Wirtschaftsplan 2014 erstellt. Die Kosten für eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses (Rampe und Aufzug) sowie für den Neubau einer Toilettenanlage schätze ich auf 380.000,- €. Diese Maßnahme ist unabhängig davon zu betrachten, ob der an der Straße Am Hahnacker gelegene Grundstücksteil veräußert wird oder nicht. Ein entsprechender Beschluss wurde noch nicht gefasst. Die Maßnahme wurde zur Beratung in den Arbeitskreis Masterplan Liblar verwiesen. Derzeit sind zwei Stellen für einen Ingenieur bzw. einen Techniker im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nicht besetzt. Diese Situation wird sich erst zum 01.12.2013 ändern. Durch die Abwicklung umfangreicher Baumaßnahmen (Konjunkturpaket, Kindergartenausbau, Sanierung Realschule Liblar) in den vergangenen Jahren sind die Mitarbeiter im Eigenbetrieb Immobileinwirtschaft sehr stark belastet worden. Die Nichtbesetzung von zwei Stellen hat dazu geführt, dass einige Maßnahmen aus dem Bauprogramm 2013 noch nicht in Angriff werden konnten. Für das Jahr 2014 stehen weitere Maßnahmen an, die aus baufachlicher Sicht keinen Aufschub dulden. Auch bei Einschaltung externer Planer bestehen im Jahr 2014 daher keine Personalkapazitäten, um mit der vom Beirat gewünschten Maßnahme im Jahr 2014 beginnen zu können. Der Anbau an ein bestehendes über 100 Jahre altes Gebäude bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die erforderlichen Personalkapazitäten können nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn andere Maßnahmen, z.B. der Ausbau der OGATA in Grundschulen oder die Sanierung der Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar, die bisher im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 vorgesehen waren, auf späterer Jahre verschoben werden. Aus fachlicher Sicht schlage ich vor, die barrierefreie Erschließung des VHS-Gebäudes und den Anbau der Toilettenanlage im Jahr 2015 zu realisieren. In den Wirtschaftsplan des Jahres 2014 sollte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000,- € eingestellt werden. Sofern es die personellen Ressourcen zulassen, könnte dann bereits Ende 2014 ein Planungsauftrag erteilt werden. (Erner) -2-