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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
12.11.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 23.10.2013 Vorlagen-Nr.: 65/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 26.11.2013 11.12.2013 Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die derzeit in der Gemeinde Kreuzau angebotenen Bestattungsmöglichkeiten sind in der Friedhofsordnung der Gemeinde Kreuzau abschließend aufgeführt. In den letzten Jahren ist eine immer größer werdende Nachfrage nach pflegefreien Bestattungsmöglichkeiten zu verzeichnen. Um den Bürgern der Gemeinde Kreuzau ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können, und somit zu verhindern, dass auf Angebote der Nachbarkommunen zurückgegriffen wird, ist es unumgänglich, das Bestattungsangebot in der Gemeinde Kreuzau nachfragegerecht zu erweitern. In der als Anlage beigefügten Ausarbeitung sind die verschiedenen Formen der derzeit in der Gemeinde angebotenen pflegefreien Bestattungsmöglichkeiten aufgeführt, darüber hinaus werden verschiedene weitere Möglichkeiten einer pflegefreien Bestattung dargestellt. Wie das bestehende Angebot der Gemeinde erweitert und auf welchen Friedhöfen dies umgesetzt werden soll, ist in einem zu erstellenden Friedhofskonzept auf zu nehmen. Dieses Konzept sollte zu Beginn des Jahres 2014 in einem Arbeitskreis erarbeitet werden. Dem Arbeitskreis sollten unter der Leitung der Verwaltung alle Fraktionen angehören. Die Größe des Arbeitskreises sollte in der Sitzung festgelegt werden. Ebenso sollten die Mitglieder/Stellvertreter benannt werden. Erst danach kann eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund der möglichen Ergänzungen in der Friedhofsordnung ist eine Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt sich daraus für den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten vollständig umgelegt werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Zur Erarbeitung eines Konzepts über die zukünftig angebotenen Bestattungsformen in der Gemeinde Kreuzau wird unter der Leitung der Verwaltung ein Arbeitskreis gebildet. Alle Fraktionen sind aufgerufen, Mitarbeite zu benennen. Ein Konzeptentwurf soll im Frühjahr 2014 vorgestellt werden. 2. Der Arbeitskreis besteht (ohne Verwaltung) aus … Mitgliedern. 3. Dem Arbeitskreis gehören folgende Mitglieder/Stellvertreter an: 4. Ein Konzeptentwurf soll im Frühjahr 2014 vorgelegt werden. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-