Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
12.11.13, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 23.10.2013
Vorlagen-Nr.: 65/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
26.11.2013
11.12.2013
Erweiterung des Bestattungsangebots auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die derzeit in der Gemeinde Kreuzau angebotenen Bestattungsmöglichkeiten sind in der
Friedhofsordnung der Gemeinde Kreuzau abschließend aufgeführt.
In den letzten Jahren ist eine immer größer werdende Nachfrage nach pflegefreien
Bestattungsmöglichkeiten zu verzeichnen. Um den Bürgern der Gemeinde Kreuzau ein
entsprechendes Angebot unterbreiten zu können, und somit zu verhindern, dass auf Angebote der
Nachbarkommunen zurückgegriffen wird, ist es unumgänglich, das Bestattungsangebot in der
Gemeinde Kreuzau nachfragegerecht zu erweitern.
In der als Anlage beigefügten Ausarbeitung sind die verschiedenen Formen der derzeit in der
Gemeinde angebotenen pflegefreien Bestattungsmöglichkeiten aufgeführt, darüber hinaus werden
verschiedene weitere Möglichkeiten einer pflegefreien Bestattung dargestellt.
Wie das bestehende Angebot der Gemeinde erweitert und auf welchen Friedhöfen dies umgesetzt
werden soll, ist in einem zu erstellenden Friedhofskonzept auf zu nehmen. Dieses Konzept sollte
zu Beginn des Jahres 2014 in einem Arbeitskreis erarbeitet werden. Dem Arbeitskreis sollten unter
der Leitung der Verwaltung alle Fraktionen angehören. Die Größe des Arbeitskreises sollte in der
Sitzung festgelegt werden. Ebenso sollten die Mitglieder/Stellvertreter benannt werden.
Erst danach kann eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund der möglichen Ergänzungen in der Friedhofsordnung ist eine Überarbeitung der
Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt sich daraus für
den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten vollständig umgelegt werden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Zur Erarbeitung eines Konzepts über die zukünftig angebotenen Bestattungsformen in der
Gemeinde Kreuzau wird unter der Leitung der Verwaltung ein Arbeitskreis gebildet. Alle
Fraktionen sind aufgerufen, Mitarbeite zu benennen. Ein Konzeptentwurf soll im Frühjahr
2014 vorgestellt werden.
2.
Der Arbeitskreis besteht (ohne Verwaltung) aus … Mitgliedern.
3.
Dem Arbeitskreis gehören folgende Mitglieder/Stellvertreter an:
4.
Ein Konzeptentwurf soll im Frühjahr 2014 vorgelegt werden.
Der Bürgermeister
i.V.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-